Berufliche Weiterbildung wird im erforderlichen Maß
gefördert
Zur Forderung des Rostocker CDU-Bundestagsabgeordneten
Eckard Rehberg nach „einem neuen Kurs bei Umschulungen“
stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) fest:
Im Jahr 2005 standen für die Finanzierung von Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik, zu denen auch die
berufliche Weiterbildung zählt, so viele Mittel zur
Verfügung wie auch im Jahr zuvor. Die BA ist dem
Beitragszahler verpflichtet und verfolgt deshalb den
Grundsatz, diese Mittel wirksam und wirkungsorientiert
einzusetzen. Das bedeutet: durch die Agenturen für
Arbeit werden die Maßnahmen gefördert, die zu einer
nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt führen. In
der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass mit
kostengünstigeren Trainingsmaßnahmen, vor allem aber mit
Lohnzuschüssen bei Aufnahme einer Beschäftigung
mindestens gleiche Integrationserfolge erzielt werden
wie mit Weiterbildungsmaßnahmen.
Im abgelaufenen Jahr 2005 haben insgesamt 130.400
Menschen eine berufliche Weiterbildung begonnen. Von
diesen wurden 68.200 durch die Arbeitsagenturen
gefördert. Die Agenturen haben 2005 insgesamt 654
Millionen Euro an Maßnahmekosten aufgewendet. 62.200
Menschen sind durch die Arbeitsgemeinschaften zur
Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher (ARGEn)
gefördert worden.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen,
Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources
Management. Die in den Firmen-Pressemitteilungen
vertretenen Meinungen müssen nicht notwendigerweise mit
der Redaktion von Crosswater Systems übereinstimmen +++