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Berufliche Weiterbildung wird im erforderlichen Maß gefördert

Zur Forderung des Rostocker CDU-Bundestagsabgeordneten Eckard Rehberg nach „einem neuen Kurs bei Umschulungen“ stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) fest:

Im Jahr 2005 standen für die Finanzierung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, zu denen auch die berufliche Weiterbildung zählt, so viele Mittel zur Verfügung wie auch im Jahr zuvor. Die BA ist dem Beitragszahler verpflichtet und verfolgt deshalb den Grundsatz, diese Mittel wirksam und wirkungsorientiert einzusetzen. Das bedeutet: durch die Agenturen für Arbeit werden die Maßnahmen gefördert, die zu einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt führen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass mit kostengünstigeren Trainingsmaßnahmen, vor allem aber mit Lohnzuschüssen bei Aufnahme einer Beschäftigung mindestens gleiche Integrationserfolge erzielt werden wie mit Weiterbildungsmaßnahmen.

Im abgelaufenen Jahr 2005 haben insgesamt 130.400 Menschen eine berufliche Weiterbildung begonnen. Von diesen wurden 68.200 durch die Arbeitsagenturen gefördert. Die Agenturen haben 2005 insgesamt 654 Millionen Euro an Maßnahmekosten aufgewendet. 62.200 Menschen sind durch die Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher (ARGEn) gefördert worden.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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