Das Projekt startet zunächst in Zusammenarbeit mit
der Arbeitsgemeinschaft Oberhausen. Die Bundesagentur
für Arbeit (BA) hat diese Dienstleistung in einem ersten
Schritt den 60 größten ARGEn angeboten. Im Laufe des
ersten Quartals 2006 werden die übrigen ARGEn in das
Angebot einbezogen. Die telefonische Befragung wird von
Mitarbeitern in drei neu eingerichteten „Service-Centern
Kundenbetreuung SGB II“ durchgeführt, die an den
Standorten Hamburg, Offenburg und Göppingen im Auftrag
von Arbeitsgemeinschaften telefonisch Kunden betreuen.
Ausgangsbasis des Pilotprojekts waren die Erfahrungen,
die mit einer bundesweiten Aktion zur telefonischen
Klärung von Bewerberdaten im Sommer 2005 gemacht wurden.
Bei immerhin sieben Prozent der kontaktierten Personen
hatten sich seit dem letzten Kontakt mit der
Arbeitsgemeinschaft Veränderungen ergeben, die dazu
führten, dass diese Personen nicht mehr arbeitslos
waren.
Bei dem Pilotprojekt ist sichergestellt, dass der
Datenschutz gewährleistet ist. Jeder Kunde wird vorab
schriftlich über den neuen Service informiert und
aufgeklärt. Die Mitarbeiter in den Service-Centern sind
zur BA abgeordnete Beamtinnen und Beamte und damit dem
Datenschutz voll verpflichtet. Die Kunden werden zu
Beginn des Gesprächs anhand eines Gesprächsleitfadens
durch den Service-Center-Mitarbeiter nochmals über den
Inhalt des Gesprächs aufgeklärt. Sie können jederzeit
die Auskunft am Telefon verweigern, müssen aber dann mit
einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch rechnen.
Das Telefongespräch zwischen dem Mitarbeiter im
Service-Center und dem arbeitslosen Alg II-Empfänger
ergänzt die persönliche Betreuung, es ersetzt sie nicht.
Die Kunden werden weiterhin durch ihren persönlichen
Ansprechpartner oder Fallmanager betreut. Dieser bekommt
die Ergebnisse der Telefonbefragung und kann mit ihrer
Hilfe die folgenden Betreuungs- und
Vermittlungsgespräche passgenau vorbereiten.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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