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Pilotprojekt zur telefonischen Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern startet

Ab heute (12. Januar) werden im Rahmen eines Pilotprojektes erwerbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos sind, telefonisch im Hinblick auf eventuelle Veränderungen in ihrer Arbeitslosigkeit befragt. Mit der telefonischen Aktualisierung der Bewerberdaten sollen die persönlichen Betreuungs- und Vermittlungsaktivitäten vorbereitet und unterstützt werden. Daneben kann hierdurch auch der Kontakt zu arbeitslosen Arbeitslosengeld II-Beziehern im Sinne von „Fördern und Fordern“ intensiviert werden.

Frank-J. Weise, Bundesagentur für Arbeit

Frank-J. Weise, Bundesagentur für Arbeit

Das Projekt startet zunächst in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Oberhausen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat diese Dienstleistung in einem ersten Schritt den 60 größten ARGEn angeboten. Im Laufe des ersten Quartals 2006 werden die übrigen ARGEn in das Angebot einbezogen. Die telefonische Befragung wird von Mitarbeitern in drei neu eingerichteten „Service-Centern Kundenbetreuung SGB II“ durchgeführt, die an den Standorten Hamburg, Offenburg und Göppingen im Auftrag von Arbeitsgemeinschaften telefonisch Kunden betreuen.

Ausgangsbasis des Pilotprojekts waren die Erfahrungen, die mit einer bundesweiten Aktion zur telefonischen Klärung von Bewerberdaten im Sommer 2005 gemacht wurden. Bei immerhin sieben Prozent der kontaktierten Personen hatten sich seit dem letzten Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Veränderungen ergeben, die dazu führten, dass diese Personen nicht mehr arbeitslos waren.

Bei dem Pilotprojekt ist sichergestellt, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Jeder Kunde wird vorab schriftlich über den neuen Service informiert und aufgeklärt. Die Mitarbeiter in den Service-Centern sind zur BA abgeordnete Beamtinnen und Beamte und damit dem Datenschutz voll verpflichtet. Die Kunden werden zu Beginn des Gesprächs anhand eines Gesprächsleitfadens durch den Service-Center-Mitarbeiter nochmals über den Inhalt des Gesprächs aufgeklärt. Sie können jederzeit die Auskunft am Telefon verweigern, müssen aber dann mit einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch rechnen.

Das Telefongespräch zwischen dem Mitarbeiter im Service-Center und dem arbeitslosen Alg II-Empfänger ergänzt die persönliche Betreuung, es ersetzt sie nicht. Die Kunden werden weiterhin durch ihren persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager betreut. Dieser bekommt die Ergebnisse der Telefonbefragung und kann mit ihrer Hilfe die folgenden Betreuungs- und Vermittlungsgespräche passgenau vorbereiten.


Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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