BA: Leistungsnachweis für Bezieher von Leistungen der
Grundsicherung
Heute hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der
Versendung der Nachweise über die Zeiträume und die Höhe
der bezogenen Leistungen der Grundsicherung nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) begonnen.
Diesen Leistungsnachweis erhalten alle
rentenversicherungspflichtigen Personen nach dem Ende
des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung nach dem
SGB II von ihrem Träger automatisch. Innerhalb einer
Bedarfsgemeinschaft können ihn somit mehrere Personen
erhalten. Werden die Leistungen der Grundsicherung über
das Kalenderjahr hinaus bezogen, wird mit dem
Jahreswechsel eine Zwischenbescheinigung erstellt. Die
Versendung der Leistungsnachweise für das Jahr 2005,
auch für im Laufe des Jahres beendete Leistungsfälle
wird wegen des Umfanges voraussichtlich Ende Januar 2006
abgeschlossen sein.
Da der Bezug von Leistungen der Grundsicherung
steuerfrei (§ 3 Nr. 2 b Einkommenssteuergesetz) und
damit nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG
unterworfen ist, erübrigt sich eine Vorlage des
Leistungsnachweises beim Finanzamt. Entsprechendes gilt
auch für eine Vorlage bei dem Rentenversicherer. Diesem
wurden die entsprechenden Daten bereits in
elektronischer Form übermittelt.
Die Leistungsnachweise über die Zeiträume und Höhe des
Leistungsbezuges dienen daher der eigenen Dokumentation
und sind gut aufzubewahren.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen,
Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources
Management. Die in den Firmen-Pressemitteilungen
vertretenen Meinungen müssen nicht notwendigerweise mit
der Redaktion von Crosswater Systems übereinstimmen +++