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BA: Leistungsnachweis für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung

Heute hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Versendung der Nachweise über die Zeiträume und die Höhe der bezogenen Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) begonnen.

Diesen Leistungsnachweis erhalten alle rentenversicherungspflichtigen Personen nach dem Ende des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II von ihrem Träger automatisch. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft können ihn somit mehrere Personen erhalten. Werden die Leistungen der Grundsicherung über das Kalenderjahr hinaus bezogen, wird mit dem Jahreswechsel eine Zwischenbescheinigung erstellt. Die Versendung der Leistungsnachweise für das Jahr 2005, auch für im Laufe des Jahres beendete Leistungsfälle wird wegen des Umfanges voraussichtlich Ende Januar 2006 abgeschlossen sein.

Da der Bezug von Leistungen der Grundsicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 2 b Einkommenssteuergesetz) und damit nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unterworfen ist, erübrigt sich eine Vorlage des Leistungsnachweises beim Finanzamt. Entsprechendes gilt auch für eine Vorlage bei dem Rentenversicherer. Diesem wurden die entsprechenden Daten bereits in elektronischer Form übermittelt.

Die Leistungsnachweise über die Zeiträume und Höhe des Leistungsbezuges dienen daher der eigenen Dokumentation und sind gut aufzubewahren.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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