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Zwischenergebnis für ersten Datenabgleich bei Arbeitslosengeld II-Empfängern liegt vor

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen ersten Datenabgleich bei Arbeitslosengeld II-Empfängern durchgeführt. Insgesamt wurden die Daten von 7,5 Millionen Leistungsempfängern überprüft. Für 2,45 Millionen von ihnen liegen so genannte „Überschneidungsmeldungen“ vor. Das bedeutet, dass diese Menschen neben Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum Beispiel eine Rente beziehen, Kapitaleinkünfte erzielt haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle handelt es sich dabei aber nicht um Leistungsmissbrauch, weil die Arbeitslosengeld II-Empfänger diese Tatsachen in ihrem Antrag angegeben haben. Darunter sind beispielsweise auch 650.000 Leistungsempfänger, die ihre Einkünfte aus Erwerbstätigkeit gemeldet haben.

Die BA übermittelt die Ergebnisse des Datenabgleichs in den kommenden Wochen an die Arbeitsgemeinschaften, Agenturen für Arbeit und Optionskommunen, die für die Integration der Arbeitslosengeld II-Empfänger in ihrer Region zuständig sind. Die Erfahrungen mit dem Datenabgleich im Rahmen der früheren Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe zeigen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger ihre anderen Einkommensquellen bereits in den Leistungsanträgen angegeben haben. Dann liegt kein Leistungsmissbrauch vor. Wenn die Überschneidungsmeldungen neue Tatsachen enthalten, prüfen die örtlichen Träger, ob und in welcher Höhe Leistungen zurückgefordert werden. Eine seriöse Schätzung, in wie vielen Fällen es sich tatsächlich um Missbrauch handelt, ist nicht möglich. Da die Überprüfung neben der üblichen Tagesarbeit erfolgen muss, liegen endgültige Ergebnisse im Frühjahr vor.

Der Datenabgleich war schon bei Einführung des Arbeitslosengeldes II im Januar 2005 geplant. Er ist geregelt in § 52 SGB II: Diese Regelung sieht vor, dass die Datenstelle der Rentenversicherungen für die BA überprüft, ob Arbeitslosengeld II-Empfänger Einkommen aus anderen Quellen haben. Zum Beispiel aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, aus Kapitalvermögen oder Erwerbstätigkeit. Ist dies der Fall, kommt es zu so genannten Überschneidungsmitteilungen, die von den Trägern vor Ort überprüft werden müssen. Bevor die BA den Datenabgleich jetzt erstmals durchführen konnte, mussten eine Rechtsverordnung erlassen und technische Fragen geklärt werden. Künftig findet ein solcher Datenabgleich einmal im Vierteljahr statt.


Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
 

 

 

 

 

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