Zwischenergebnis für ersten Datenabgleich bei
Arbeitslosengeld II-Empfängern liegt vor
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen ersten
Datenabgleich bei Arbeitslosengeld II-Empfängern
durchgeführt. Insgesamt wurden die Daten von 7,5
Millionen Leistungsempfängern überprüft. Für 2,45
Millionen von ihnen liegen so genannte
„Überschneidungsmeldungen“ vor. Das bedeutet, dass diese
Menschen neben Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum
Beispiel eine Rente beziehen, Kapitaleinkünfte erzielt
haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. In
der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle handelt es
sich dabei aber nicht um Leistungsmissbrauch, weil die
Arbeitslosengeld II-Empfänger diese Tatsachen in ihrem
Antrag angegeben haben. Darunter sind beispielsweise
auch 650.000 Leistungsempfänger, die ihre Einkünfte aus
Erwerbstätigkeit gemeldet haben.
Die BA übermittelt die Ergebnisse des Datenabgleichs in
den kommenden Wochen an die Arbeitsgemeinschaften,
Agenturen für Arbeit und Optionskommunen, die für die
Integration der Arbeitslosengeld II-Empfänger in ihrer
Region zuständig sind. Die Erfahrungen mit dem
Datenabgleich im Rahmen der früheren Arbeitslosen- bzw.
Sozialhilfe zeigen, dass die weit überwiegende Mehrheit
der Leistungsempfänger ihre anderen Einkommensquellen
bereits in den Leistungsanträgen angegeben haben. Dann
liegt kein Leistungsmissbrauch vor. Wenn die
Überschneidungsmeldungen neue Tatsachen enthalten,
prüfen die örtlichen Träger, ob und in welcher Höhe
Leistungen zurückgefordert werden. Eine seriöse
Schätzung, in wie vielen Fällen es sich tatsächlich um
Missbrauch handelt, ist nicht möglich. Da die
Überprüfung neben der üblichen Tagesarbeit erfolgen muss,
liegen endgültige Ergebnisse im Frühjahr vor.
Der Datenabgleich war schon bei Einführung des
Arbeitslosengeldes II im Januar 2005 geplant. Er ist
geregelt in § 52 SGB II: Diese Regelung sieht vor, dass
die Datenstelle der Rentenversicherungen für die BA
überprüft, ob Arbeitslosengeld II-Empfänger Einkommen
aus anderen Quellen haben. Zum Beispiel aus der
gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, aus
Kapitalvermögen oder Erwerbstätigkeit. Ist dies der
Fall, kommt es zu so genannten
Überschneidungsmitteilungen, die von den Trägern vor Ort
überprüft werden müssen. Bevor die BA den Datenabgleich
jetzt erstmals durchführen konnte, mussten eine
Rechtsverordnung erlassen und technische Fragen geklärt
werden. Künftig findet ein solcher Datenabgleich einmal
im Vierteljahr statt.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg