Im Juli wurden an 3,78 Millionen Bedarfsgemeinschaften
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
ausgezahlt. In diesen Bedarfsgemeinschaften leben 5,06
Millionen erwerbsfähige und 1,8 Millionen
nichterwerbsfähige Hilfebedürftige. Von den
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren im Juli 57 Prozent
arbeitslos gemeldet. Arbeitslosengeld II-Bezieher sind
zum Beispiel dann nicht arbeitslos, wenn der Arbeitslohn
durch die Grundsicherung aufgestockt wird, wenn kleine
Kinder zu betreuen sind oder noch die Schule besucht
wird.
Bezogen auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in
Deutschland erhielten im Juli 9,2 Prozent
Arbeitslosengeld II. Von den Kindern unter 15 Jahren
waren 14,6 Prozent auf Sozialgeld angewiesen. In
Ostdeutschland ist der Anteil der Arbeitslosengeld II
-Empfänger mit 15,6 Prozent mehr als doppelt so groß wie
in Westdeutschland mit 7,4 Prozent. Die niedrigste Quote
verzeichnet der Landkreis Freising mit 1,7 Prozent, die
höchste der Landkreis Uecker-Randow mit 23,6 Prozent. Im
Durchschnitt wurden für eine Bedarfsgemeinschaft im Juli
838 Euro aufgewendet (einschließlich Beiträge zur
Sozialversicherung). Dabei reichen die Leistungen von
durchschnittlich 697 Euro für einen Alleinstehenden bis
zu 1.401 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft mit fünf und
mehr Personen.
Von Januar bis Juli hat sich die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften um 450.000 oder 14 Prozent erhöht.
Alle Typen von Bedarfsgemeinschaften haben zugenommen,
relativ am stärksten die
Einpersonenbedarfsgemeinschaften. Die Zahl der
Arbeitslosengeld II-Empfänger ist um 560.000 oder 12
Prozent und die der Sozialgeld-Empfänger um 185.000 oder
11 Prozent gestiegen. Die Zuwächse dürften noch mit dem
Aufbau der Grundsicherung zusammenhängen und sind
deshalb nicht Beleg einer zunehmenden sozialen
Problematik.
Der Bericht kann im Internet auf der Statistikseite der
Bundesagentur für Arbeit
http://statistik.arbeitsagentur.de unter
Publikationen abgerufen werden.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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D-90478 Nürnberg
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