52 Milliarden: Verwaltungsrat stellt BA-Haushalt 2006
fest
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat
heute den Haushaltsplan 2006 festgestellt. Dieser
umfasst ein Gesamtvolumen von 52,06 Milliarden Euro
(Vorjahr: 57,96 Milliarden Euro). Erstmals seit 1985
wird wieder davon ausgegangen, dass im kommenden Jahr
die Einnahmen der BA größer sein werden als die Ausgaben
und damit ein Bundeszuschuss nicht mehr erforderlich
ist.
Die Beitragseinnahmen der BA wurde auf Basis der
voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolohn- und
Gehaltssummen in 2005 sowie der projektierten
Veränderungen gemäß den Eckwertannahmen der
Bundesregierung kalkuliert. Diese gehen davon aus, dass
das Bruttoinlandsprodukt im kommenden Jahr um 1,2
Prozent steigt. Erwartet wird darüber hinaus eine
Zunahme der abhängig Beschäftigten um 0,4 Prozent sowie
eine Zahl von 25,411 Millionen Versicherungspflichtigen.
Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl wird mit
4,699 Millionen angesetzt.
Der Haushaltsplan 2006 sieht Gesamteinnahmen in Höhe von
52,06 Milliarden Euro vor (53,96), davon 49,83
Milliarden Euro Beitragseinnahmen (47,80).
Den Einnahmen stehen 2006 Ausgaben von insgesamt 50,26
Milliarden Euro gegenüber (57,96). Davon sind allein für
das Arbeitslosengeld 26,47 Milliarden Euro vorgesehen.
Damit sollen im Jahresdurchschnitt 1,711 Millionen
Leistungsempfänger finanziert werden.
Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der
Haushaltsplan 2006 ein Gesamtvolumen von 13,11
Milliarden Euro vor. Von diesem Betrag entfallen 3,30
Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem die
meisten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung
zusammengefasst sind. Davon sind auf Beschluss des
Verwaltungsrates zusätzlich 200 Millionen Euro
ausdrücklich für die Förderung von älteren und gering
qualifizierten Arbeitslosen vorgesehen. Der Vorstand
wird dazu ein Programm für den wirkungsorientierten
Einsatz dieser Mittel bis Dezember 2005 dem
Veraltungsrat vorlegen. Das geringere Haushaltssoll im
Eingliederungstitel ergibt sich daraus, dass einige
Instrumente, wie zum Beispiel
Strukturanpassungsmaßnahmen und Unterhaltsgeld für
ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher, auslaufen.
Im kommenden Jahr sieht der Etat einen
Aussteuerungsbetrag in Höhe von 5,30 Milliarden Euro
vor. Diesen Betrag zahlt die BA dem Bund nach § 46 Abs.
4 SGB II für die Personen, die innerhalb von drei
Monaten nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld II erwerben. Für 2006 wird
mit 525.000 Übertrittsfällen gerechnet.
Die Aufwendungen für Verwaltung sind im Haushaltsplan
2006 im SGB III-Bereich mit insgesamt 3,86 Milliarden
Euro um 0,11 Milliarden Euro niedriger veranschlagt als
2005. Die Verwaltungsausgaben für den SGB II-Bereich
sind künftig ausschließlich im Bundeshaushalt
ausgewiesen.
Saldiert ergibt sich 2006 ein Überschuss in Höhe von
1,80 Milliarden Euro.
Basis für den heute festgestellten Haushaltsplan ist die
aktuelle Rechtslage.
Vorstand und Verwaltungsrat sind sich darüber einig, die
neuen Steuerungsprozesse der Bundesagentur für Arbeit
auch 2006 konsequent fortzusetzen, um so Leistungen noch
effizienter und zielgerichteter erbringen zu können. Es
ist weiterhin ausdrückliches Ziel, die Integration in
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu steigern sowie die
Wirkung der aktiven Arbeitsförderung, speziell bei
Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen, zu
verbessern.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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