Verlierer, aber auch Gewinner beim Arbeitslosengeld II
Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) mit einem Simulationsmodell
zeigen, dass etwa 17 Prozent der früheren
Arbeitslosenhilfeempfänger keinen Anspruch mehr auf das
neue Arbeitslosengeld II haben. Für 53 Prozent der
Anspruchsberechtigten, die aus der Arbeitslosenhilfe
kamen, hat sich die Einkommenssituation verschlechtert,
für 47 Prozent verbessert. Für Personen, die zuvor
Sozialhilfeempfänger waren, sind die finanziellen
Wirkungen der Reform relativ gering.
Bei der Zusammenlegung von Sozialhilfe und
Arbeitslosenhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II hat sich
vor allem die Einkommenssituation von ehemaligen
Arbeitslosenhilfe-Beziehern verändert. Familieneinkommen
werden stärker angerechnet als bisher, die Leistungen
orientieren sich am gesetzlich definierten Bedarf und
nicht mehr am früher erzielten Erwerbseinkommen.
Deshalb sind seit Januar 2005 nur noch 83 Prozent der
Arbeitslosenhilfe-Bezieher bedürftig im Sinne des
Sozialgesetzbuchs II und erhalten weiterhin
Transferleistungen - die einen mehr, die anderen weniger
als vorher. Zu den Verlierern zählen beispielsweise
Paarhaushalte bei Erwerbstätigkeit des Partners oder
Ältere, die relativ hohe Arbeitslosenhilfe-Ansprüche
hatten.
Gewinner der Reform sind vor allem jene
Leistungsempfänger, deren Arbeitslosenhilfe unter dem
Sozialhilfeniveau lag. Prinzipiell hätten sie bereits in
der Vergangenheit Ansprüche auf Wohngeld oder
aufstockende Sozialhilfe gehabt. Anscheinend haben sie
diese aber häufig nicht in Anspruch genommen.
Anrechenbare Vermögen spielen bei der
Bedürftigkeitsprüfung eine eher geringe Rolle.
Arbeitslosenhilfe-Haushalte haben sie meist schon unter
den zuletzt verschärften Bedingungen des
Arbeitslosenhilfe-Bezugs aufgebraucht. Mehr Einfluss auf
die Bedürftigkeit haben die laufenden Einkommen der
Haushalte. Dabei kommt dem Erwerbseinkommen der
Haushaltsmitglieder die größte Bedeutung zu - meist dem
Einkommen des Partners. Von den bisherigen
Arbeitslosenhilfe-Beziehern haben nur 63 Prozent der
Paare ohne Kinder nach der Reform Anspruch auf das
Arbeitslosengeld II, bei den Alleinstehenden sind es
dagegen 93 Prozent.
Die etwas niedrigere Bedürftigkeit ostdeutscher
Haushalte (82,3 Prozent gegenüber 83,4 Prozent im
Westen) geht hauptsächlich auf die geringeren
Bedürftigkeitsquoten der ostdeutschen Paarhaushalte
zurück. Hier wirken sich die Unterschiede in der
Erwerbsbeteiligung der Frauen in West und Ost aus. Wegen
der höheren Erwerbsbeteiligung im Osten gibt es dort
häufiger Partner mit Erwerbseinkommen. Durch die
verschärften Vorschriften zur Anrechnung von
Haushaltseinkommen entfällt daher in ostdeutschen
Paarhaushalten häufiger die Bedürftigkeit.
Weibliche Arbeitslosenhilfebezieher haben wegen des
Partnereinkommens seltener einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II als männliche. Dies liegt daran,
dass in einem Paarhaushalt häufiger die Frau
Arbeitslosenhilfe und der Mann ein Erwerbseinkommen
bezogen hat als umgekehrt.
Die IAB-Simulationsrechnungen basieren auf der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des ersten
Halbjahres 2003. Dies ist die derzeit beste
Datengrundlage, um die Änderungen bei der
Anspruchsberechtigung zu analysieren.
Die IAB-Studie kann unter
http://doku.iab.de/kurzber/2005/kb1705.pdf
abgerufen werden.
Quelle:
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
90327 Nürnberg
Besucheradresse: Weddigenstraße 20-22
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail
wolfgang.braun@iab.de
+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen,
Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources
Management. Die in den Firmen-Pressemitteilungen
vertretenen Meinungen müssen nicht notwendigerweise mit
der Redaktion von Crosswater Systems übereinstimmen +++