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1.572 Bewerbungen bei bundesweitem
Wettbewerb
Jugend in Arbeit
Clement und Weise erfreut über neue
Konzepte im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit
Berlin, 20. Oktober 2005.
Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement
hat beim „Deutschen Förderpreis
Jugend in Arbeit“
eine positive
Zwischenbilanz gezogen. „Die große Zahl der Beiträge ist
beeindruckend und erfreulich. Die eingereichten Konzepte
und Ideen zeigen mir, dass sich sehr viele Menschen in
Deutschland im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit
engagieren. Sie alle tragen dazu bei, dass die neuen
gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten sinnvoll
genutzt werden und mehr junge Menschen eine berufliche
Perspektive bekommen“, sagte Clement.
1.572 Ideen sind von Freien Trägern,
Unternehmen, Netzwerken und Initiativen sowie
Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen und Agenturen für
Arbeit eingereicht worden. Der Vorstandsvorsitzende der
Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise: „Nun gilt es,
die innovativsten und schlagkräftigsten Ideen
herauszufinden, damit sie möglichst bald den
Jugendlichen zugute kommen.“ Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit und die Bundesagentur für Arbeit
haben den gemeinsamen Wettbewerb
Jugend in Arbeit
im Juli
gestartet. Er findet in Zusammenarbeit mit der
Initiative
TeamArbeit für
Deutschland und den Kommunalen Spitzenverbänden statt.
Eingereicht werden konnten innovative
Konzepte und Projekte zur beruflichen Integration
arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren, die
Arbeitslosengeld II bekommen. Insgesamt werden
Preisgelder in Höhe von 3,4 Mio. Euro vergeben. Der
Wettbewerb wurde in allen 16 Bundesländern gestartet.
Die Landessieger nehmen anschließend an der
Bundesausscheidung teil.
Der Deutsche Förderpreis
Jugend in Arbeit
wird
ausgerichtet vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit, in
Zusammenarbeit mit der Initiative
TeamArbeit
für Deutschland und den Kommunalen Spitzenverbänden.
Der „Deutsche Förderpreis
Jugend in Arbeit“
wird in den folgenden vier Kategorien vergeben: Freie
Träger, Unternehmen, Netzwerke / Initiativen sowie die
Umsetzer der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen, Agenturen für
Arbeit). In den ersten drei Kategorien erhalten die
Landespreisträger bis zu 50.000 Euro, die Bundessieger
bis zu 250.000 Euro. Zusätzlich wird auf Bundesebene die
innovativste Konzeptidee ebenfalls mit einem Sonderpreis
von bis zu 250.000 Euro prämiert. Die Preisgelder sind
zweckgebunden, sie müssen für die Integration von
hilfebedürftigen Jugendlichen nach dem SGB II eingesetzt
werden. Die Umsetzer der Grundsicherung für
Arbeitsuchende erhalten statt Preisgeldern eine ideelle
Auszeichnung. Ausgewählt werden die Preisträger durch 16
Länderjurys und eine Bundesjury aus Vertreterinnen und
Vertretern von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik,
Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften,
Regionaldirektionen, Forschung und Gesellschaft. Die
Gewinner in den Ländern werden im Januar, die
Bundessieger voraussichtlich im Mai 2006 vorgestellt.
Für die Teilnehmer am Wettbewerb bleibt
bis zum 21.10.2005 die
Info-Hotline
geschaltet: 0180 – 100 2866 (4,6 Cent/Min.).
Informationen zum Wettbewerb sind im Internet
veröffentlicht unter
www.foerderpreis-jugend.de.
Quelle:
Deutscher Förderpreis
Jugend in Arbeit
Kommunikationsbüro
Burgstraße 27
10178 Berlin
Tel.: 030-24086-722 Fax: 030-24086-723
E-Mail:
redaktionsbuero@foerderpreis-jugend.de
Wettbewerbskontakt:
Deutscher Förderpreis
Jugend in Arbeit
Wettbewerbsbüro
c/o Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
Tel.: 0911-179-4172 Fax: 0911-179-1486
E-Mail:
zentrale.foerderpreis-jugend@arbeitsagentur.de
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