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1.572 Bewerbungen bei bundesweitem Wettbewerb Jugend in Arbeit

Clement und Weise erfreut über neue Konzepte im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit

Berlin, 20. Oktober 2005. Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement hat beim „Deutschen Förderpreis Jugend in Arbeit“ eine positive Zwischenbilanz gezogen. „Die große Zahl der Beiträge ist beeindruckend und erfreulich. Die eingereichten Konzepte und Ideen zeigen mir, dass sich sehr viele Menschen in Deutschland im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit engagieren. Sie alle tragen dazu bei, dass die neuen gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten sinnvoll genutzt werden und mehr junge Menschen eine berufliche Perspektive bekommen“, sagte Clement.

1.572 Ideen sind von Freien Trägern, Unternehmen, Netzwerken und Initiativen sowie Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen und Agenturen für Arbeit eingereicht worden. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise: „Nun gilt es, die innovativsten und schlagkräftigsten Ideen herauszufinden, damit sie möglichst bald den Jugendlichen zugute kommen.“ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Bundesagentur für Arbeit haben den gemeinsamen Wettbewerb Jugend in Arbeit im Juli gestartet. Er findet in Zusammenarbeit mit der Initiative TeamArbeit für Deutschland und den Kommunalen Spitzenverbänden statt.

Eingereicht werden konnten innovative Konzepte und Projekte zur beruflichen Integration arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren, die Arbeitslosengeld II bekommen. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 3,4 Mio. Euro vergeben. Der Wettbewerb wurde in allen 16 Bundesländern gestartet. Die Landessieger nehmen anschließend an der Bundesausscheidung teil.

Der Deutsche Förderpreis Jugend in Arbeit wird ausgerichtet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit, in Zusammenarbeit mit der Initiative TeamArbeit für Deutschland und den Kommunalen Spitzenverbänden.

Der „Deutsche Förderpreis Jugend in Arbeit“ wird in den folgenden vier Kategorien vergeben: Freie Träger, Unternehmen, Netzwerke / Initiativen sowie die Umsetzer der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen, Agenturen für Arbeit). In den ersten drei Kategorien erhalten die Landespreisträger bis zu 50.000 Euro, die Bundessieger bis zu 250.000 Euro. Zusätzlich wird auf Bundesebene die innovativste Konzeptidee ebenfalls mit einem Sonderpreis von bis zu 250.000 Euro prämiert. Die Preisgelder sind zweckgebunden, sie müssen für die Integration von hilfebedürftigen Jugendlichen nach dem SGB II eingesetzt werden. Die Umsetzer der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten statt Preisgeldern eine ideelle Auszeichnung. Ausgewählt werden die Preisträger durch 16 Länderjurys und eine Bundesjury aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, Regionaldirektionen, Forschung und Gesellschaft. Die Gewinner in den Ländern werden im Januar, die Bundessieger voraussichtlich im Mai 2006 vorgestellt.

Für die Teilnehmer am Wettbewerb bleibt bis zum 21.10.2005 die Info-Hotline geschaltet: 0180 – 100 2866 (4,6 Cent/Min.). Informationen zum Wettbewerb sind im Internet veröffentlicht unter www.foerderpreis-jugend.de.

Quelle:
Deutscher Förderpreis
Jugend in Arbeit
Kommunikationsbüro
Burgstraße 27
10178 Berlin
Tel.: 030-24086-722 Fax: 030-24086-723
E-Mail:
redaktionsbuero@foerderpreis-jugend.de

Wettbewerbskontakt:
Deutscher Förderpreis
Jugend in Arbeit
Wettbewerbsbüro
c/o Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
Tel.: 0911-179-4172 Fax: 0911-179-1486
E-Mail:
zentrale.foerderpreis-jugend@arbeitsagentur.de

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