Ziel aller Vorschläge ist es, unbürokratische und für
alle Betroffenen transparente Hilfen zu entwickeln, um
die knappen Ressourcen der BA, Geld und Personal so
optimal wie möglich einsetzen zu können. Es geht bei den
Überlegungen nicht vorrangig um Sparmaßnahmen, sondern
darum, bei gleichem Fördervolumen mit effizienten
Maßnahmen mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu
integrieren.
Die derzeit gesetzlich geregelten Förderinstrumente
sind historisch gewachsen und mittlerweile kaum noch
überschaubar. Die Vielfalt der Förderinstrumente, die
sich teilweise nur in Details unterscheiden, binden
Kapazitäten und verringern die Zeit für die eigentliche
Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der Mitarbeiter der
BA. Mit den Vorschlägen soll für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber ebenso wie für die Mitarbeiter der BA mehr
Transparenz geschaffen werden.
Dazu einige Beispiele:
Für Arbeitgeber, die Arbeitslose mit
Vermittlungshemmnissen einstellen, gibt es gegenwärtig
mehrere Fördermöglichkeiten. Neben dem
Eingliederungszuschuss können Einstellungszuschüsse bei
Neugründungen, Einstellungszuschüsse bei Vertretung oder
aber auch Arbeitsentgeltzuschüsse bei beruflicher
Weiterbildung Beschäftigter gewährt werden. Die BA
schlägt vor, diese Spezialformen zu einem einheitlichen
Lohnkostenzuschuss zusammenzufassen.
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen,
müssen sich zwischen Überbrückungsgeld und
Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) entscheiden. Auch
hier ist eine Zusammenfassung und Vereinheitlichung
möglich.
Andere Vorschläge sollen über mehr
Erfolgsorientierung wirksamer werden. So könnten
beispielsweise Arbeitslose für die Leistungen zu
Unterstützung der Arbeitsaufnahme persönliche Budgets
erhalten. Schließlich gibt es Vorschläge, die den
Agenturen mehr Entscheidungsfreiheit geben. Beispiel
wäre die Streichung der Verpflichtung, in jedem
Arbeitsagenturbezirk mindestens eine
Personal-Service-Agentur (PSA) einzurichten.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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