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„Die Bundesagentur schützt Bürger – nicht Betrüger“

In den letzten Tagen wurde in den Medien mehrfach der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Goll, zitiert, der der Bundesagentur für Arbeit vorwirft, sie blockiere die Verfolgung von Leistungsmissbrauch bei ehemaligen Beziehern von Arbeitslosenhilfe, die über Vermögen im Ausland verfügen. Dieser Vorwurf ist falsch.

Weder blockiert die Bundesagentur die Verfolgung von Leistungsmissbrauch, noch verweigert sie eine Mitarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Die Bundesagentur hat im Gegenteil ein hohes Interesse daran, Fälle von Missbrauch aufzudecken. Jedoch ist sie dabei an geltendes Recht gebunden. Die Vorsitzende der Regionaldirektion Baden-Württemberg, Eva Strobel, erklärt hierzu: „Für mich ist die Rechtsauffassung des Justizministers nicht nachvollziehbar, dass ein großflächiger maschineller Datenabgleich rechtlich möglich sei. Für eine präventive Rasterfahndung per Computer fehlt der Bundesagentur jede gesetzliche Grundlage. Eine Befugnis, die hier einen Datenabgleich erlauben würde, gibt es nicht.“ Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz teile diese Auffassung.

Soweit konkrete Verdachtsfälle von anderen Behörden an die BA übermittelt werden, wird diesen nachgegangen und die Verfolgung nach Kräften unterstützt. Die BA hat das Sozialgeheimnis zu beachten. „Die Bundesagentur legt nicht ihre schützende Hand über Betrüger, sondern geht mit den ihr anvertrauten Sozialdaten der Bürger sorgsam um“, sagte Strobel.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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