„Die Bundesagentur schützt Bürger – nicht Betrüger“
In den letzten Tagen wurde in den Medien mehrfach der
Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Dr. Ulrich
Goll, zitiert, der der Bundesagentur für Arbeit
vorwirft, sie blockiere die Verfolgung von
Leistungsmissbrauch bei ehemaligen Beziehern von
Arbeitslosenhilfe, die über Vermögen im Ausland
verfügen. Dieser Vorwurf ist falsch.
Weder blockiert die
Bundesagentur die Verfolgung von Leistungsmissbrauch,
noch verweigert sie eine Mitarbeit mit den
Strafverfolgungsbehörden. Die Bundesagentur hat im
Gegenteil ein hohes Interesse daran, Fälle von
Missbrauch aufzudecken. Jedoch ist sie dabei an
geltendes Recht gebunden. Die Vorsitzende der
Regionaldirektion Baden-Württemberg, Eva Strobel,
erklärt hierzu: „Für mich ist die Rechtsauffassung des
Justizministers nicht nachvollziehbar, dass ein
großflächiger maschineller Datenabgleich rechtlich
möglich sei. Für eine präventive Rasterfahndung per
Computer fehlt der Bundesagentur jede gesetzliche
Grundlage. Eine Befugnis, die hier einen Datenabgleich
erlauben würde, gibt es nicht.“ Der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz teile diese Auffassung.
Soweit konkrete Verdachtsfälle von anderen Behörden
an die BA übermittelt werden, wird diesen nachgegangen
und die Verfolgung nach Kräften unterstützt. Die BA hat
das Sozialgeheimnis zu beachten. „Die Bundesagentur legt
nicht ihre schützende Hand über Betrüger, sondern geht
mit den ihr anvertrauten Sozialdaten der Bürger sorgsam
um“, sagte Strobel.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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