Erstmals mit der operativen Planung für das
Geschäftsjahr 2004 wurden Teile des Haushalts mit
konkreten Wirkungszielen verbunden. Ziel ist, mehr
Integrationen in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
Förderungen sollen nur dann durchgeführt werden, wenn
Kunden dadurch schneller integriert werden können.
Maßgeblich für die Aktivitäten in der aktiven
Arbeitsförderung ist das Verhältnis von Wirkung und
Wirtschaftlichkeit.
Es trifft zu, dass es zwischen den Agenturen für
Arbeit Leistungsunterschiede gibt. Dies ist ein
natürlicher Status auch in Unternehmen der Wirtschaft;
Aufgabe von Führung und Steuerung ist es, diese
Unterschiede abzubauen. Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass nicht jede der 178 Agenturen
direkt miteinander vergleichbar ist, da es starke
regionale Unterschiede der Arbeitsmärkte gibt.
Die BA hat daher ein differenziertes System zur
Bewertung entwickelt, das die Regionen in zwölf
verschiedene Arbeitsmarkt-Typen einteilt („Cluster“),
die unter anderem von der Bevölkerungsdichte und der
Unterbeschäftigungsquote bestimmt werden. Nur Agenturen,
die gleichen Typen zugeordnet werden können, sind
vergleichbar. Die in der Pressemitteilung des IW
erwähnten Agenturen für Arbeit Siegen, Berlin Mitte und
Recklinghausen werden unterschiedlichen Vergleichstypen
zugeordnet und sind somit nicht vergleichbar. Aus diesen
Gründen ist auch eine Kopplung der „Kosten je
Eingliederung“ an die Arbeitslosenquoten deutlich zu
kurz gegriffen.
Nicht alle Instrumente der aktiven
Arbeitsmarktpolitik verfolgen das Integrationsziel
gleichermaßen. Beim Vermittlungsgutschein geht es
ausschließlich um die Vermittlung. Bei der Förderung der
beruflichen Weiterbildung geht es darum, einem
Versicherten eine zertifizierte Qualifikation
wiederzugeben. Und bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geht
es darum, die Beschäftigungsfähigkeit einer Person (wieder-)herzustellen,
die bei Beginn der ABM nicht als beschäftigungsfähig
gilt. Vergleiche zwischen Instrumenten mit
unterschiedlichen Zielen sind daher grundsätzlich
problematisch.
Ergebnisse der Steuerung 2004
Die Ergebnisse des Jahres 2004 zeigen, dass die
konsequent wirkungsorientierte Planung und die
monatliche Zielnachhaltung zu einem effizienteren
Mitteleinsatz bei den Instrumenten der aktiven
Arbeitsförderung geführt hat. Die aktive Steuerung im
Jahr 2004 erbrachte einen signifikanten Beitrag zur
Ausgabenreduzierung.
Zu diesen Zahlen einige Hilfestellungen:
Der erhebliche Rückgang
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 2004 hat
sich nicht unvermindert auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt.
431.000 weniger sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse haben nicht zu einer
entsprechenden Erhöhung der Zahl an Arbeitslosen
geführt.
Trotz Reduzierung der Wachstumsprognose im Jahr 2004
hat die aktive Steuerung der BA dazu beigetragen, den
Bestand der Arbeitslosen auf nahezu gleichem Niveau zu
halten, die Zahl der Integrationen zu erhöhen und durch
wirkungsorientierten Einsatz der finanziellen Mittel die
Ausgaben für aktive Arbeitsförderung um rund 2
Milliarden Euro zu senken.
Im Jahr 2004 sanken die durchschnittlichen Kosten je
geförderter Integration gegenüber dem Jahr zuvor um
2.498 Euro auf 12.383 Euro (-16,8 %). Diese Reduzierung
der durchschnittlichen Kosten ergab bei mehr als 202.000
geförderten Integrationen im Jahr 2004 eine Ersparnis
von über 505 Mio. Euro. Bei Marktersatzmaßnahmen, wie
z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, wurde ein ähnlicher
Effekt erzielt. Die durchschnittlichen Kosten je
Marktersatz sanken gegenüber dem Jahr 2003 um 2.324 Euro
(-13,9 %) auf 14.359 Euro. Bei einem
Durchschnittsbestand im Jahr 2004 von 115.709
Arbeitnehmern in Marktersatzmaßnahmen betrug die
Ausgabenersparnis somit annähernd 270 Mio. Euro. Im Jahr
2004 lag die jahresdurchschnittliche Zahl an
Arbeitslosen (4,381 Millionen) knapp über der
Vergleichszahl des Jahres 2003 (4,377 Millionen). Durch
gezielte Steuerung wurde aber im Jahr 2004 insgesamt
schneller in den Arbeitsmarkt integriert als im Jahr
2003. So konnte die durchschnittliche
Leistungsbezugsdauer im Jahr 2004 im Vergleich zu 2003
um 8 Tage reduziert werden. Isoliert betrachtet
errechnet sich aus der Verkürzung der durchschnittlichen
Leistungsbezugsdauer eine Einsparung von 1,4 Milliarden
Euro.
Auch in den genannten Agenturen entwickeln sich die
Kosten je geförderte Integration rückläufig, wie im
Folgenden dargestellt:
Arbeitsagentur Berlin Mitte:
Die Agentur Berlin Mitte wird dem Vergleichstyp IIa
(Großstädtisch geprägte Bezirke mit hoher
Arbeitslosigkeit) zugeordnet. Die Kosten je geförderte
Integration reduzierten sich im Durchschnitt dieses
Vergleichstyps von 17.352 Euro im Jahr 2003 auf 16.188
Euro im Jahr 2004. Die Entwicklung in der AA Berlin
Mitte entspricht dem Trend im Vergleichstyp. Reduzierung
der Kosten je geförderte Integration von 17.981 Euro im
Jahr 2003 auf 16.056 Euro im Jahr 2004. Dies bedeutet,
dass die AA Berlin Mitte sogar eine bessere Entwicklung
aufzeigt, als im Durchschnitt der Agenturen innerhalb
des Vergleichstyps erreicht wurde.
Arbeitsagentur Recklinghausen:
Die Agentur Recklinghausen gehört dem Vergleichstyp
IIb (Vorwiegend großstädtisch geprägte Bezirke mit mäßig
hoher Arbeitslosigkeit) an. Die Entwicklung der Kosten
je geförderte Integration reduzierte sich sowohl im
Vergleichstyp als auch bei der Agentur Recklinghausen,
allerdings auf einem anderen Niveau als Berlin-Mitte.
Die Kosten je geförderte Integration sanken im
Vergleichstyp von 14.738 Euro im Jahr 2003 auf 13.407
Euro im Jahr 2004. Die Kosten je geförderte Integration
in der AA Recklinghausen reduzierten sich im gleichen
Zeitraum von 16.776 Euro auf 13.688 Euro.
Diese Darstellung der Entwicklung von ausgewählten
Kennzahlen in den angesprochenen Agenturen, soll zum
einen ein Hinweis auf die Möglichkeiten der
Vergleichbarkeit von Agenturen geben und zum anderen die
Wirkung der konsequenten und aktiven Steuerung in der BA
exemplarisch aufzeigen.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg