BA hält an Befragung von Arbeitslosengeld II-Empfängern
fest
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter
Schaar, hat wegen der telefonischen Befragung von
Arbeitslosengeld II-Empfängern in den vergangenen Wochen
Kritik an der Bundesagentur für Arbeit (BA) geäußert.
Unter anderem wirft Schaar der BA vor, wesentliche
datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten zu
haben. So hätten die Betroffenen zuvor über die geplante
Befragung schriftlich informiert werden müssen. Zudem
würde das beauftragte Call-Center die Angerufenen nicht
darauf hinweisen, dass die Befragung freiwillig sei und
jederzeit abgebrochen werden könne.
Hierzu stellt die BA fest: Die Vorwürfe des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz sind
ungerechtfertigt. Die vom Bundeswirtschaftsministerium
unterstützte Befragung diente vor allem dazu, die bei
den Arbeitsgemeinschaften gespeicherten Daten von ALG
II-Empfängern mit dem Ist-Zustand abzugleichen, um
weiterführende Integrationsmaßnahmen planen und
durchführen zu können. Hintergrund ist eine
stichprobenartige Erhebung der internen Revision der BA,
die im Frühjahr ergeben hatte, dass bis zu 20 Prozent
der Daten nicht mehr aktuell sind.
Aus Sicht der BA ist die Telefonaktion
datenschutzrechtlich unbedenklich. Insgesamt wurden
bisher 180.000 Personen kontaktiert (nicht 1,2
Millionen, wie vom Bundesbeauftragten für den
Datenschutz behauptet). Alle Angerufenen werden zu
Beginn des Gespräches ausdrücklich auf den freiwilligen
Charakter hingewiesen. Die Behauptung des
Datenschutzbeauftragten, der Hinweis auf die
Freiwilligkeit der Befragung sei „häufig“ nicht erfolgt,
ist falsch.
Eine schriftliche Vorab-Information der Betroffenen
muss aus Sicht der BA nicht erfolgen, weil besondere
Umstände vorliegen, die ein Abweichen von der
Schriftformerfordernis rechtfertigen. Es ist im
Interesse der Betroffenen und auch von besonderer
Eilbedürftigkeit, alle Möglichkeiten zur Beendigung der
Arbeitslosigkeit zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund sieht die BA keine
Veranlassung, die telefonische Abfrage von Daten bei ALG
II-Empfängern zu unterlassen.
Heinrich Alt, Vorstand Operativ der BA: „Wir werden
nun die gewonnenen Daten auswerten. Wenn wir
feststellen, dass sich der Status von
Leistungsempfängern geändert hat, halten wir das fest –
schließlich müssen wir wissen, wer dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung steht und wer nicht. Für die kommenden Monate
werden wir den Service der Telefonaktionen auch noch den
rund 160 ARGEn anbieten, die bisher noch nicht
teilgenommen haben. Wir sind überzeugt, dass die Aktion
auch aus Sicht des Datenschutzes einwandfrei war und die
allerersten Ergebnisse zeigen, wie wichtig die Aktion
ist.“
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg