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BA hält an Befragung von Arbeitslosengeld II-Empfängern fest

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat wegen der telefonischen Befragung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in den vergangenen Wochen Kritik an der Bundesagentur für Arbeit (BA) geäußert.

Unter anderem wirft Schaar der BA vor, wesentliche datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten zu haben. So hätten die Betroffenen zuvor über die geplante Befragung schriftlich informiert werden müssen. Zudem würde das beauftragte Call-Center die Angerufenen nicht darauf hinweisen, dass die Befragung freiwillig sei und jederzeit abgebrochen werden könne.

Hierzu stellt die BA fest: Die Vorwürfe des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sind ungerechtfertigt. Die vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützte Befragung diente vor allem dazu, die bei den Arbeitsgemeinschaften gespeicherten Daten von ALG II-Empfängern mit dem Ist-Zustand abzugleichen, um weiterführende Integrationsmaßnahmen planen und durchführen zu können. Hintergrund ist eine stichprobenartige Erhebung der internen Revision der BA, die im Frühjahr ergeben hatte, dass bis zu 20 Prozent der Daten nicht mehr aktuell sind.

Aus Sicht der BA ist die Telefonaktion datenschutzrechtlich unbedenklich. Insgesamt wurden bisher 180.000 Personen kontaktiert (nicht 1,2 Millionen, wie vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz behauptet). Alle Angerufenen werden zu Beginn des Gespräches ausdrücklich auf den freiwilligen Charakter hingewiesen. Die Behauptung des Datenschutzbeauftragten, der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Befragung sei „häufig“ nicht erfolgt, ist falsch.

Eine schriftliche Vorab-Information der Betroffenen muss aus Sicht der BA nicht erfolgen, weil besondere Umstände vorliegen, die ein Abweichen von der Schriftformerfordernis rechtfertigen. Es ist im Interesse der Betroffenen und auch von besonderer Eilbedürftigkeit, alle Möglichkeiten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund sieht die BA keine Veranlassung, die telefonische Abfrage von Daten bei ALG II-Empfängern zu unterlassen.

Heinrich Alt, Vorstand Operativ der BA: „Wir werden nun die gewonnenen Daten auswerten. Wenn wir feststellen, dass sich der Status von Leistungsempfängern geändert hat, halten wir das fest – schließlich müssen wir wissen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und wer nicht. Für die kommenden Monate werden wir den Service der Telefonaktionen auch noch den rund 160 ARGEn anbieten, die bisher noch nicht teilgenommen haben. Wir sind überzeugt, dass die Aktion auch aus Sicht des Datenschutzes einwandfrei war und die allerersten Ergebnisse zeigen, wie wichtig die Aktion ist.“

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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