Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im
Sozialgesetzbuch II:
- Gemeinsamer Arbeitskreis erarbeitet Konzept für
Arbeitshilfe
- Erprobung auf freiwilliger Basis
Mitarbeiter aus Kommunen, der Bundesagentur für
Arbeit (BA), der Fachhochschule Frankfurt und der
Fachhochschule des Bundes - Fachbereich
Arbeitsverwaltung haben ein Konzept zum
„beschäftigungsorientierten Fallmanagement im SGB II“
erarbeitet. Der Arbeitskreis wurde unterstützt durch den
Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen und den
Caritasverband Trier. Internationale Ergebnisse zum
Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung sind in
das Konzept eingeflossen.
Das Fachkonzept ist Ausgangsbasis einer Arbeitshilfe
für die Fallmanager in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn).
Der Fallmanager soll vor allem
Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit mehreren
Integrationshemmnissen wieder an den Arbeitsmarkt
heranführen: Dazu bespricht er zunächst gemeinsam mit
dem Ratsuchenden individuelle Stärken und Problemlagen;
Hilfeangebote und Dienstleistungen werden gemeinsam
geplant. Die Umsetzung wird vom Fallmanager koordiniert
und begleitet. Bei bestimmten Fragestellungen sind
weitere Fachleute, wie zum Beispiel der Ärztliche oder
Psychologische Dienst, zu beteiligen.
Erfolgreiches Fallmanagement setzt Dialogbereitschaft
beim Ratsuchenden voraus, den Willen, zu kooperieren und
sich mit einem Gesprächspartner über Probleme und
mögliche Lösungen auszutauschen. Es ist ein freiwilliges
Angebot.
Das Konzept soll zunächst in zwei
Arbeitsgemeinschaften erprobt und evaluiert werden, um
erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit zu gewinnen.
Ziel der Erprobung ist ein gemeinsames Handbuch zum
beschäftigungsorientierten Fallmanagement im SGB II. Die
BA sichert ausdrücklich die Beachtung des Datenschutzes
zu.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg