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Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im Sozialgesetzbuch II:

- Gemeinsamer Arbeitskreis erarbeitet Konzept für Arbeitshilfe

- Erprobung auf freiwilliger Basis

 

Mitarbeiter aus Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Fachhochschule Frankfurt und der Fachhochschule des Bundes - Fachbereich Arbeitsverwaltung haben ein Konzept zum „beschäftigungsorientierten Fallmanagement im SGB II“ erarbeitet. Der Arbeitskreis wurde unterstützt durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen und den Caritasverband Trier. Internationale Ergebnisse zum Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung sind in das Konzept eingeflossen.

Das Fachkonzept ist Ausgangsbasis einer Arbeitshilfe für die Fallmanager in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). Der Fallmanager soll vor allem Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit mehreren Integrationshemmnissen wieder an den Arbeitsmarkt heranführen: Dazu bespricht er zunächst gemeinsam mit dem Ratsuchenden individuelle Stärken und Problemlagen; Hilfeangebote und Dienstleistungen werden gemeinsam geplant. Die Umsetzung wird vom Fallmanager koordiniert und begleitet. Bei bestimmten Fragestellungen sind weitere Fachleute, wie zum Beispiel der Ärztliche oder Psychologische Dienst, zu beteiligen.

Erfolgreiches Fallmanagement setzt Dialogbereitschaft beim Ratsuchenden voraus, den Willen, zu kooperieren und sich mit einem Gesprächspartner über Probleme und mögliche Lösungen auszutauschen. Es ist ein freiwilliges Angebot.

Das Konzept soll zunächst in zwei Arbeitsgemeinschaften erprobt und evaluiert werden, um erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit zu gewinnen.

Ziel der Erprobung ist ein gemeinsames Handbuch zum beschäftigungsorientierten Fallmanagement im SGB II. Die BA sichert ausdrücklich die Beachtung des Datenschutzes zu.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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