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BA: Kein Korruptionsverdacht gegen Mitarbeiter der Regionaldirektion Hessen - Vorwürfe des Westfalen-Blattes als falsch zurückgewiesen

Der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen keine Hinweise vor, die einen Korruptionsverdacht gegen Mitarbeiter der Regionaldirektion Hessen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Werkverträgen für ungarische Unternehmen bestätigen. Die Regionaldirektion hat in einer Presseerklärung die im Westfalen-Blatt vom 20.5.2005 erhobenen Vorwürfe der Korruption als falsch zurückgewiesen.

Rückfragen der Regionaldirektion bei allen im Bericht genannten Staatsanwaltschaften haben ergeben, dass weder gegen Mitarbeiter der Regionaldirektion noch gegen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main, die für die Erteilung der Arbeitserlaubnisse zuständig ist, ein Anfangsverdacht besteht bzw. Ermittlungen laufen.

Die wiederholt in Medienberichten geäußerten Vorwürfe, Mitarbeiter der BA wären zögerlich bei der Rücknahme oder dem Widerruf von Arbeitserlaubnissen, sind ebenfalls nicht zutreffend. In den Berichten werden rechtliche Tatbestände vermischt. Berufen sich ungarische Unternehmen bei ihrer Tätigkeit in Deutschland auf die EU-Dienstleistungsfreiheit, müssen sie keine Genehmigung der BA einholen. Für Ungarn gilt die EU-Dienstleistungsfreiheit seit dem 1. Mai 2004. Somit kann die BA auch keine Arbeitserlaubnis widerrufen. Dies gilt zum Beispiel für die Fleisch verarbeitende Industrie.

Im Baugewerbe hingegen finden die zwischenstaatlichen Werkvertragsvereinbarungen weiterhin Anwendung. Für die Umsetzung von Werkverträgen können ungarische Arbeitnehmer eingesetzt werden, wenn sie dafür eine Arbeitserlaubnis haben. Der Widerruf einer erteilten Arbeitserlaubnis ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu benötigt die BA aber entsprechende Nachweise, wie Ermittlungsberichte oder Vernehmungsprotokolle. Ist ein Missbrauchsverdacht damit hinreichend begründet, werden Arbeitserlaubnisse widerrufen.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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