BA: Kein Korruptionsverdacht gegen Mitarbeiter der
Regionaldirektion Hessen - Vorwürfe des
Westfalen-Blattes als falsch zurückgewiesen
Der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen keine
Hinweise vor, die einen Korruptionsverdacht gegen
Mitarbeiter der Regionaldirektion Hessen im Zusammenhang
mit der Genehmigung von Werkverträgen für ungarische
Unternehmen bestätigen. Die Regionaldirektion hat in
einer Presseerklärung die im Westfalen-Blatt vom
20.5.2005 erhobenen Vorwürfe der Korruption als falsch
zurückgewiesen.
Rückfragen der Regionaldirektion bei allen im Bericht
genannten Staatsanwaltschaften haben ergeben, dass weder
gegen Mitarbeiter der Regionaldirektion noch gegen
Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main,
die für die Erteilung der Arbeitserlaubnisse zuständig
ist, ein Anfangsverdacht besteht bzw. Ermittlungen
laufen.
Die wiederholt in Medienberichten geäußerten
Vorwürfe, Mitarbeiter der BA wären zögerlich bei der
Rücknahme oder dem Widerruf von Arbeitserlaubnissen,
sind ebenfalls nicht zutreffend. In den Berichten werden
rechtliche Tatbestände vermischt. Berufen sich
ungarische Unternehmen bei ihrer Tätigkeit in
Deutschland auf die EU-Dienstleistungsfreiheit, müssen
sie keine Genehmigung der BA einholen. Für Ungarn gilt
die EU-Dienstleistungsfreiheit seit dem 1. Mai 2004.
Somit kann die BA auch keine Arbeitserlaubnis
widerrufen. Dies gilt zum Beispiel für die Fleisch
verarbeitende Industrie.
Im Baugewerbe hingegen finden die zwischenstaatlichen
Werkvertragsvereinbarungen weiterhin Anwendung. Für die
Umsetzung von Werkverträgen können ungarische
Arbeitnehmer eingesetzt werden, wenn sie dafür eine
Arbeitserlaubnis haben. Der Widerruf einer erteilten
Arbeitserlaubnis ist unter bestimmten Voraussetzungen
möglich. Dazu benötigt die BA aber entsprechende
Nachweise, wie Ermittlungsberichte oder
Vernehmungsprotokolle. Ist ein Missbrauchsverdacht damit
hinreichend begründet, werden Arbeitserlaubnisse
widerrufen.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg