Crosswater Job Guide
Pressestimmen

 

 

 

 
 

Vermittlungsgutscheine auf dem Prüfstand

Die Einführung der Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose und die Aufhebung der Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler im Frühjahr 2002 sollte den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlern fördern. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung erlauben zwar nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) noch keine abschließende Bewertung, doch habe sich der oft unterstellte Fehlschlag beim Vermittlungsgutschein zumindest aus ökonomischer Sicht bislang nicht bewahrheitet.

Bis Ende 2004 wurden insgesamt 1,403 Mio. Vermittlungsgutscheine an Arbeitslose ausgegeben. In diesem Zeitraum wurden in 102.580 Fällen neue Beschäftigungsverhältnisse durch Einlösung von Vermittlungsgutscheinen begründet. Die Einlösequote an allen ausgegebenen Vermittlungsgutscheinen liegt bei 7,3 %. Ausgabe und Einlösung der Gutscheine können aber zeitlich so weit auseinander fallen, dass diese Quote wenig Aussagekraft hat. Nur auf der Personenebene lassen sich Ausgabe und Einlösung zuverlässig kontrollieren. Danach liegt die Einlösequote für den Zeitraum Mai bis September 2003 zwischen 9 und 10 %.

Mit einem Anteil von 63,8 % an allen Einlösungen wird der Vermittlungsgutschein im Osten stärker beansprucht als im Westen.

Bezogen auf die Arbeitsmarktpolitik insgesamt haben die Vermittlungsgutscheine nur ein geringes Gewicht. Gemessen an allen Abgängen von Arbeitslosen in Beschäftigung haben die mit Hilfe eines Gutscheins Vermittelten lediglich einen Anteil von 1,1 % (West 0,6 %, Ost 1,9 %). Allerdings haben sich diese Quoten seit der Einführung des Vermittlungsgutscheins kontinuierlich erhöht, was ein Indiz dafür sein kann, dass ein arbeitsmarkpolitisches Instrument Zeit für seine Entfaltung benötigt.

Eine Befragung von 3.300 Personen, für die ein Vermittlungsgutschein eingelöst wurde, weist auf Mitnahme- und Missbrauchseffekte hin. In 20 % der Fälle wurde der Gutschein vom privaten Vermittler eingelöst, obwohl der Arbeitsplatz nach Angaben der Befragten selbst gesucht wurde; in 14 % der Fälle hat der Arbeitgeber den Arbeitslosen auf einen privaten Arbeitsvermittler verwiesen und dann mit diesem einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Die beiden Prozentangaben sind nicht überschneidungsfrei, weil Mehrfachnennungen möglich waren.

Da es aber kaum eine wirtschaftspolitische Maßnahme ohne Missbrauchs- und Mitnahmeeffekte gebe, sei zur Beurteilung der Wirksamkeit vor allem wichtig, ob der Nettonutzen einer Maßnahme unter Berücksichtigung dieser Effekte positiv sei, schreiben die Autoren der Studie. Für die Gruppe der Arbeitslosen, die einen Gutschein erhalten haben, scheint auf der individuellen Ebene ein positiver Nettonutzen vorzuliegen. Allerdings gibt es Hinweise auf Substitutionseffekte: Durch den Vermittlungsgutschein erhält zwar ein Arbeitsloser einen neuen Job, sonst hätte aber ein anderer Arbeitsloser diesen Job bekommen. Die durchgeführten Kosten-Nutzen-Analysen geben zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen sicheren Aufschluss darüber, ob sich der Einsatz der Vermittlungsgutscheine per Saldo auf Dauer tatsächlich rechnet.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kooperiert bei der Begleitforschung zu den Vermittlungsgutscheinen mit dem Münchner sinus-Institut und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftforschung in Mannheim.

Die Internetadresse des aktuellen IAB-Kurzberichts zum Thema Vermittlungsgutscheine lautet: http://doku.iab.de/kurzber/2005/kb0505.pdf.

Quelle:
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
90327 Nürnberg

+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd. zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen, Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources Management. Die in den Firmen-Pressemitteilungen vertretenen Meinungen müssen nicht notwendigerweise mit den Auffassungen der Redaktion von Crosswater Systems übereinstimmen +++