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Doppelte Buchführung = Doppelte Konfusion? FAZ berichtet von drohenden Kostenexplosionen beim Virtuellen Arbeitsmarkt der BA

Avatar BEA Bundesagentur für Arbeit

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(13. Mai 2005 / Eigenbericht) In den Diskussionen um die Kostenexplosion beim Virtuellen Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit wird wieder ein neues Kapitel geschrieben. Nachdem die BA einen scheinbar vorläufigen Schluss-Strich unter die Kostendiskussion gezogen hatte und den vereinbarten Gesamtkostenrahmen bis zum Jahr 2008 auf 163 Millionen Euro gedeckelt hatte, tauchen nun weitere Informationen auf, die eine nochmalige Kostensteigerung befürchten lassen.

So meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 11. Mai 2005 unter Berufung eines ihr vorliegenden Schreibens des bayerischen Staatssekretärs Jürgen Heike an die Verwaltungsratsvorsitzende Ursula Engelen-Kefer, daß eine nochmalige Kostensteigerung auf 228 Millionen Euro zu befürchten sei.

Hintergrund ist eine Stellungsnahme der BA zum Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom Februar 2005, in der die BA einerseits eine Unterscheidung zwischen externen Projektkosten (die gedeckelten 163 Millionen) und internen Projektkosten für Schulung, Hardware, Betrieb in Höhe von 65 Millionen Euro macht. Andererseits - und das ist die Pikanterie der BA-Stellungnahme - seien diese internen Projektkosten zusätzliche Kosten und demzufolge in der Gesamtrechnung „hiervon nicht erfaßt”, so die FAZ weiter.

BA-Verwaltungsratsmitglied Heike wirft in dem Schreiben dem Vertreter der Bundesregierung im Kontrollgremium vor, sich nicht an bestehende Beschlüsse zur finanziellen Obergrenze zu halten. Eine solche „Differenzierung nach internen und externen Kosten widerspricht (...)eindeutig der Beschlußlage und kann so nicht aufrecht erhalten werden.” Heike fordert Engelen-Kefer auf, „dafür Sorge zu tragen, daß die Beschlußlage im Verwaltungsrat nicht in unzulässiger Weise uminterpretiert wird.” Fehlinformationen und Fehlinterpretationen wie im Falle des VAM-Projektes seien umgehend zu vermeiden, führt die FAZ in ihrem Zitat weiter aus.

Die Erklärungsversuche des BA-Vorstandes, des Verwaltungsrates und des Bundesrechnungshofs über die tatsächlichen Gesamtkosten des Virtuellen Arbeitsmarktes sind nicht von einer besonderen Systematik und Transparenz gekennzeichnet - so kommt es in regelmässigen Abständen zu Diskussionen in Medien und Öffentlichkeit, die natürlich einen gewissen parteipolitischen Charakter nicht immer verschleiern.

Der Leidensweg des Virtuellen Arbeitsmarktes ist geprägt von euphorischen Ankündigungen der BA, hohen Erwartungen und trister Realität in den Benutzer-Reaktionen. Hinzu kommt eine diffuse Sichtweise, wenn die Öffentlichkeit die Funktionalität des Online-Stellenmarkts mit den Gesamtentwicklungskosten des Virtuellen Arbeitsmarktes vergleicht. Aus Sicht der BA ist der "Virtuelle Arbeitsmarkt" wesentlich mehr als nur die reine Online-Stellenbörse - es gehören auch alle internen Vermittlungs- und Verwaltungssysteme dazu, die entsprechende IT-Infrastruktur und die Konversion der umfangreichen Datenbestände auf die neuen Systeme. Diese wichtige Differenzierung wird in der Öffentlichkeit nicht immer wahr genommen, und so ergibt sich die vereinfachende und verfälschende Auffassung, daß die Gesamtkosten des Virtuellen Arbeitsmarktes für den sichtbaren Teil der Online-Stellenbörse aufgewendet werden.

Mittlerweile ist die Online-Stellenbörse der BA auf dem Boden der Realität angelangt, leidet aber noch unter den Geburtsfehlern. Organisatorisch ist der VAM nun von einer Projekt-Organisation in eine Linien-Organisation eingebettet worden und zahlreiche - wenn auch nicht alle - Kinderkrankheiten in der Bedienerfreundlichkeit des Stellenmarkts sind mittlerweile behoben worden.

Eine andere wichtige Funktionalität des VAM wurde von den Entwicklern des VAM still zu Grabe getragen: Bei Betriebsstart konnten Stellenangebote im VAM mit konkreten Gehaltszahlen veröffentlicht werden und Stellensuchende konnten Suchabfragen nach der Gehaltshöhe durchführen. Nachdem viele Personalchefs auf dem bundesdeutschen Einheitslohn ("Gehalt nach Vereinbarung") beharren, hat die BA auf diese sinnvolle Information und damit auf eine wichtige Transparenz im Arbeitsmarkt verzichtet und kurzerhand diese Suchfunktionen abgeschafft.

 

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