Am kommenden Mittwoch wird im Bundestagsausschuss für
Wirtschaft und Arbeit der aktuelle Bericht des
Bundesrechnungshofes zum Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM)
der Bundesagentur für Arbeit (BA) behandelt. In dem
Bericht kritisiert der Rechnungshof Funktionalitäten des
Computersystems sowie Mängel bei Auftragsvergabe,
Kostenkontrolle und Projektsteuerung. „Die Bundesagentur
hat diese Probleme schon im vergangenen Frühjahr selbst
erkannt. Damals ordnete der Vorstand eine umfassende
Überprüfung an“, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund
Becker. „Wir haben die notwendigen Konsequenzen bereits
gezogen.“ Auch der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium
der BA wird laufend über das weitere Vorgehen
informiert.
Zu Jahresbeginn 2004 hat der Vorstand aufgrund der
unübersichtlichen Kosten- und Projektsituation
umfassende Maßnahmen eingeleitet: Controlling und
Risikomanagement wurden verbessert, die Projektleitung
ausgetauscht und die Kosten auf 163 Millionen Euro
begrenzt. Dieser Kostenrahmen wird weiterhin eingehalten
und laufend überwacht.
Die vom Rechnungshof aufgezählten Defizite bei der
Anwendung des VAM sind zum Teil bereits abgestellt oder
werden durch das interne EDV-System VerBIS korrigiert,
das ab November 2005 bundesweit in allen Agenturen für
Arbeit eingeführt werden soll. Seit der Prüfung durch
den BRH im Juli 2004 hat die BA den VAM und insbesondere
die Online-Jobbörse weiter entwickelt. Im Dezember 2004
wurde die Jobbörse um zahlreiche Funktionen erweitert.
Dadurch hat sich die Benutzerfreundlichkeit verbessert,
was auch der BRH positiv in seinem Bericht vermerkt.
Dabei wurden auch die vom BRH kritisierten
Suchfunktionen verbessert.
Der Virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier
Elementen Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Jobroboter
und dem internen EDV-System VerBIS („Vermittlungs-,
Beratungs- und Informationssystem“). Erst mit der
Einführung von VerBIS sind alle vier Komponenten
umgesetzt. Dann wird der VAM seine vollständige Wirkung
erzielen können. Das stellt auch der BRH fest. Mit
VerBIS verbessert sich die vom Rechnungshof kritisierte
Qualität der Daten von Bewerberprofilen und
Stellenangeboten. Derzeit stammen diese weitgehend aus
den alten Computersystemen der BA. Für eine vollständige
Nutzung der Online-Jobbörse sind aber umfangreichere
Bewerber- und Stellendaten notwendig, die erst durch
VerBIS zur Verfügung stehen.
Adressat des BRH-Berichts zum Virtuellen Arbeitsmarkt
ist der Deutsche Bundestag. Der Vorstand der BA
respektiert das Erst-Informationsrecht des Parlaments
und wird erst im Anschluss an die Beratungen der
Ausschüsse gegenüber der Öffentlichkeit zum Bericht des
Rechnungshofs weiter Stellung nehmen.
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