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Rechnungshof-Bericht zum Virtuellen Arbeitsmarkt am Mittwoch im Bundestag – BA: Notwendige Konsequenzen bereits gezogen

Frank-J. Weise, Bundesagentur für Arbeit

Frank-J. Weise, Bundesagentur für Arbeit

Am kommenden Mittwoch wird im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofes zum Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM) der Bundesagentur für Arbeit (BA) behandelt. In dem Bericht kritisiert der Rechnungshof Funktionalitäten des Computersystems sowie Mängel bei Auftragsvergabe, Kostenkontrolle und Projektsteuerung. „Die Bundesagentur hat diese Probleme schon im vergangenen Frühjahr selbst erkannt. Damals ordnete der Vorstand eine umfassende Überprüfung an“, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker. „Wir haben die notwendigen Konsequenzen bereits gezogen.“ Auch der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium der BA wird laufend über das weitere Vorgehen informiert.

Zu Jahresbeginn 2004 hat der Vorstand aufgrund der unübersichtlichen Kosten- und Projektsituation umfassende Maßnahmen eingeleitet: Controlling und Risikomanagement wurden verbessert, die Projektleitung ausgetauscht und die Kosten auf 163 Millionen Euro begrenzt. Dieser Kostenrahmen wird weiterhin eingehalten und laufend überwacht.

Die vom Rechnungshof aufgezählten Defizite bei der Anwendung des VAM sind zum Teil bereits abgestellt oder werden durch das interne EDV-System VerBIS korrigiert, das ab November 2005 bundesweit in allen Agenturen für Arbeit eingeführt werden soll. Seit der Prüfung durch den BRH im Juli 2004 hat die BA den VAM und insbesondere die Online-Jobbörse weiter entwickelt. Im Dezember 2004 wurde die Jobbörse um zahlreiche Funktionen erweitert. Dadurch hat sich die Benutzerfreundlichkeit verbessert, was auch der BRH positiv in seinem Bericht vermerkt. Dabei wurden auch die vom BRH kritisierten Suchfunktionen verbessert.

Der Virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier Elementen Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Jobroboter und dem internen EDV-System VerBIS („Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem“). Erst mit der Einführung von VerBIS sind alle vier Komponenten umgesetzt. Dann wird der VAM seine vollständige Wirkung erzielen können. Das stellt auch der BRH fest. Mit VerBIS verbessert sich die vom Rechnungshof kritisierte Qualität der Daten von Bewerberprofilen und Stellenangeboten. Derzeit stammen diese weitgehend aus den alten Computersystemen der BA. Für eine vollständige Nutzung der Online-Jobbörse sind aber umfangreichere Bewerber- und Stellendaten notwendig, die erst durch VerBIS zur Verfügung stehen.

Adressat des BRH-Berichts zum Virtuellen Arbeitsmarkt ist der Deutsche Bundestag. Der Vorstand der BA respektiert das Erst-Informationsrecht des Parlaments und wird erst im Anschluss an die Beratungen der Ausschüsse gegenüber der Öffentlichkeit zum Bericht des Rechnungshofs weiter Stellung nehmen.

Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
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