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Ombudsrat informiert sich bei Bundesagentur für Arbeit über Umsetzung des SGB II

Der Ombudsrat – Grundsicherung für Arbeitsuchende – hat sich am Mittwoch im Rahmen eines Besuchs in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Umsetzung des SGB II informiert.

Dr. Christine Bergmann

Dr. Christine Bergmann, Ombusrat

Im Mittelpunkt des konstruktiven Gesprächs zwischen dem Vorstand der BA und den Mitgliedern des Ombudsrats, Dr. Christine Bergmann, Prof. Kurt Biedenkopf und Dr. Hermann Rappe sowie Staatssekretär Rudolf Anzinger, standen die Aufgabenschwerpunkte der nächsten Monate. Zunächst gehe es darum, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) schnellstmöglich sicherzustellen, erläuterte Vorstandsmitglied Heinrich Alt. Genauso wichtig sei jedoch, in intensiven Gesprächen mit den Beziehern von Arbeitslosengeld zu klären, ob und in welchem Umfang sie erwerbsfähig seien. Außerdem werde mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die konkrete Arbeits- oder Qualifizierungsangebote für die Betroffenen verbindlich festlege.

Darüber hinaus informierte sich der Ombudsrat über die Themenschwerpunkte und die Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen zum Arbeitslosengeld II, die bei der BA und den ARGEn vorliegen. Eine präzise Statistik zur Zahl der Widersprüche ist derzeit im Aufbau. Schon jetzt sei deutlich, dass sich circa zwei Drittel der Widersprüche auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen beziehen und ein Drittel auf die Kosten der Unterkunft. In den neuen Ländern gebe es deutlich mehr Beschwerden und Widersprüche als in den alten Ländern. Vorstandsmitglied Alt wies darauf hin, dass neben den gesetzlich vorgeschriebenen Widerspruchsstellen in den ARGEn Beschwerdestellen eingerichtet werden sollen, um Fragen und Probleme rund um die Leistungen der Grundsicherung schnell und unbürokratisch klären zu können.

Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der BA, stellte dem Ombudsrat den aktuellen Stand und die weiteren Schritte der BA-Refom dar und machte deutlich, dass der mit dem Umbau verbundene Gewinn an Qualität und Effizienz bei Beratung, Vermittlung und Integration auch von den ARGEn genutzt werden könne.

Ombudsrat und Vorstand der BA wollen im Interesse von Antragstellern und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zukünftig engen Kontakt halten, um die Erkenntnisse aus der Praxis gemeinsam auszuwerten.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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