Im Mittelpunkt des konstruktiven Gesprächs zwischen
dem Vorstand der BA und den Mitgliedern des Ombudsrats,
Dr. Christine Bergmann, Prof. Kurt Biedenkopf und Dr.
Hermann Rappe sowie Staatssekretär Rudolf Anzinger,
standen die Aufgabenschwerpunkte der nächsten Monate.
Zunächst gehe es darum, die Funktionsfähigkeit der
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) schnellstmöglich
sicherzustellen, erläuterte Vorstandsmitglied Heinrich
Alt. Genauso wichtig sei jedoch, in intensiven
Gesprächen mit den Beziehern von Arbeitslosengeld zu
klären, ob und in welchem Umfang sie erwerbsfähig seien.
Außerdem werde mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
unter 25 Jahren eine Eingliederungsvereinbarung
abgeschlossen, die konkrete Arbeits- oder
Qualifizierungsangebote für die Betroffenen verbindlich
festlege.
Darüber hinaus informierte sich der Ombudsrat über
die Themenschwerpunkte und die Bearbeitung von
Beschwerden und Widersprüchen zum Arbeitslosengeld II,
die bei der BA und den ARGEn vorliegen. Eine präzise
Statistik zur Zahl der Widersprüche ist derzeit im
Aufbau. Schon jetzt sei deutlich, dass sich circa zwei
Drittel der Widersprüche auf die Anrechnung von
Einkommen und Vermögen beziehen und ein Drittel auf die
Kosten der Unterkunft. In den neuen Ländern gebe es
deutlich mehr Beschwerden und Widersprüche als in den
alten Ländern. Vorstandsmitglied Alt wies darauf hin,
dass neben den gesetzlich vorgeschriebenen
Widerspruchsstellen in den ARGEn Beschwerdestellen
eingerichtet werden sollen, um Fragen und Probleme rund
um die Leistungen der Grundsicherung schnell und
unbürokratisch klären zu können.
Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der BA,
stellte dem Ombudsrat den aktuellen Stand und die
weiteren Schritte der BA-Refom dar und machte deutlich,
dass der mit dem Umbau verbundene Gewinn an Qualität und
Effizienz bei Beratung, Vermittlung und Integration auch
von den ARGEn genutzt werden könne.
Ombudsrat und Vorstand der BA wollen im Interesse von
Antragstellern und Beziehern von Arbeitslosengeld II
auch zukünftig engen Kontakt halten, um die Erkenntnisse
aus der Praxis gemeinsam auszuwerten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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