Zum Start von Hartz IV
warnen Arbeitsmarktexperten davor, dass die Vermittlung
der Langzeitarbeitslosen noch schwieriger werden könnte
als erwartet. Bei den Arbeitsgemeinschaften fehlten der
örtlichen Agentur für Arbeit die Vermittlungsanreize,
die optierenden Kommunen seien verständlicherweise
bisher vor allem mit der Verwaltung und Zahlbarmachung
des neuen Arbeitslosengeldes II beschäftigt, und viele
Langzeitarbeitslose hätten ab 1.1.2005 faktisch keine
Möglichkeit mehr, private Arbeitsvermittler zu
beauftragen.
Als Lösung könnten die Kommunen ohne großen Aufwand ein
eigenes Jobnetzwerk über das Internet anbieten. Dieses
ermögliche eine schnelle und passgenaue Kontaktierung
der Langzeitarbeitslosen, verbinde Bürger, Firmen und
private Vermittler miteinander und verschaffe Zugang zu
über 200.000 Stellenangeboten bundesweit.
Die fehlenden Vermittlungsanreize für die Agenturen für
Arbeit seien nicht durch diese zu verantworten, sondern
seien systembedingt. Da das steuerfinanzierte
Arbeitslosengeld II von der Bundesagentur für Arbeit
(BA) nur aus dem Bundeshaushalt weitergereicht wird,
ergäben sich für die BA im Unterschied zur Vermittlung
von ALG I-Empfängern keine finanziellen
Entlastungseffekte. Da jeder Arbeitsplatz nur einmal
besetzt werden kann, stünden die BA-Vermittler in den
Arbeitsgemeinschaften mit den Kommunen (ARGE) bei
regulärer Vermittlungstätigkeit quasi im direkten
Vermittlungswettbewerb mit ihrer eigenen Organisation
und ihren eigenen Kollegen in der Agentur für Arbeit.
Jeder vermittelte Langzeitarbeitslose erhöht die Kosten
für das Arbeitslosengeld I bei der BA, da ein ALG
I-Empfänger länger arbeitslos bleibt. Außerdem erhöht
sich mit jeder Vermittlung in der ARGE das Risiko, dass
ein bisheriger ALG I-Empfänger langzeitarbeitslos wird
und die BA an den Bund den "Aussteuerungsbetrag" von
knapp 10.000 Euro zahlen muss.
Ferner sei die BA technisch noch gar nicht auf die
Vermittlung der Langzeitarbeitslosen vorbereitet, das
Vermittlermodul VerBIS zur Online-Jobbörse der BA
benötige zur Entwicklung noch etwa 40 Mio. Euro weitere
Steuergelder, deren Genehmigung derzeit ungewiss sei.
Die optierenden Kommunen verfügten bisher zumeist über
keine Stellen- und Bewerberbörsen zur regionalen und
überregionalen Vermittlung der Langzeitarbeitslosen, und
die Bewerberprofile lägen nur selten im Internet vor.
Personalsuchende Firmen, Zeitarbeitsunternehmen und
private Arbeitsvermittler könnten daher die
Langzeitarbeitslosen kaum finden und ihnen kaum
Stellenangebote unterbreiten.
Das neue Vermittlungsgutscheinmodell der BA beziehe zwar
seit 1.1.2005 jährlich knapp 4 Mio. Arbeitslose ein, die
nur zwischen sechs Wochen und drei Monaten arbeitslos
seien; ob aber wie zuvor auch die Langzeitarbeitslosen
private Vermittler einschalten dürfen, entscheidet
künftig jede Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit
und Kommune selbst. Die von den optierenden Kommunen
betreuten Langzeitarbeitlosen fallen gänzlich aus dem
Vermittlungsgutscheinmodell heraus; die optierenden
Kommunen haben bisher mit Masse noch keinen Ersatz
geschaffen.
"Damit ist zu befürchten, dass die Zahl der
Langzeitarbeitslosen 2005 noch erheblich ansteigt",
warnt Ralf Bultschnieder von der Firma PKO, die
bundesweit an über 80 Standorten Personal- und
Arbeitsvermittlung betreibt. Die Auswirkungen spüren vor
allem die Kommunen und die Bürger: Die erhöhten Kosten
für die Langzeitarbeitslosigkeit müssten an anderer
Stelle in den kommunalen Haushalten eingespart werden.
Das gehe nur noch bei freiwilligen Leistungen, wie
Wirtschaftsförderung, Kulturförderung oder
Sportförderung. Die ohnehin engen finanziellen
Handlungsspielräume der Kommunen werden noch enger.
Damit geht es bei Hartz IV also künftig nicht nur um die
Lebensverhältnisse und beruflichen Perspektiven vieler
langzeitarbeitsloser Bürger und Bürgerinnen, sondern
auch beispielsweise um den Fortbestand von Freibädern
oder Kultureinrichtungen.
Daher schlägt Bultschnieder unter aktiver Beteiligung
der Bürger/innen die Einrichtung von kommunalen
Jobnetzwerken vor, an denen neben den öffentlichen
Vermittlern vor allem Zeitarbeitsunternehmen,
Weiterbildungsträger und private Arbeitsvermittler
mitwirken. Vermittlungsprämien könnten vielen
Bürger/innen Anreize bieten, ihren Mitbürger/innen bei
der Arbeitsuche zu helfen. Das Internet biete als
Plattform für derartige Netzwerke hervorragende
Möglichkeiten; jede Kommune könne ihren Arbeitsuchenden
in sehr kurzer Zeit über 200.000 Stellenangebote
bundesweit zur Verfügung stellen. Entsprechende Lösungen
bieten Softwareunternehmen bereits für geringe
monatliche Lizenzgebühren an, die Kommunen müssen also
nur noch zugreifen.
(Quelle:
www.pko.de vom 29.12.2004 )
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