Verwaltungsrat stellt BA-Haushalt 2005 fest
- Zuschuss von 4 Milliarden Euro
- Aussteuerungsbetrag von 6,72 Milliarden Euro
- Konsequente Fortführung der wirkungsorientierten
Steuerung
Am Freitag hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur
für Arbeit (BA) den Haushaltsplan 2005 mit einem
Gesamtvolumen von 57,96 Milliarden Euro festgestellt.
Angesichts der zu erwartenden Wirtschaftsentwicklung
geht er davon aus, dass die Ausgaben die Einnahmen
übersteigen werden und einen Bundeszuschuss von 4
Milliarden Euro erforderlich machen. Damit folgte der
Verwaltungsrat dem Vorschlag des Vorstandes. Der
Haushaltsplan muss noch von der Bundesregierung
genehmigt werden.
Der Haushaltsplan sieht Gesamteinnahmen in Höhe von
53,96 Milliarden Euro vor, davon 47,8 Milliarden Euro
Beitragseinnahmen. Für 2004 waren dafür im Haushaltsplan
48,3 Milliarden Euro veranschlagt worden. Allerdings
wird auf Grund des Beschäftigungsrückgangs das
tatsächliche Beitragsaufkommen in diesem Jahr um etwa
1,2 Milliarden Euro geringer ausfallen als erwartet.
Der Etat für 2005 basiert auf den
gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Bundesregierung,
die davon ausgeht, dass das Bruttoinlandsprodukt im
nächsten Jahr um 1,7 Prozent steigt. Erwartet werden
ferner eine Zunahme der Zahl der abhängig Beschäftigten
um 0,4 Prozent, Lohnzuwächse um 1,2 Prozent und eine
jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl von 4,352
Millionen. Im Haushaltsplan sind die mit der
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ("Hartz
IV") einhergehenden Neuerungen berücksichtigt.
Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der
Haushaltsplan ein Gesamtvolumen von 14,12 Milliarden
Euro vor. Von diesem Gesamtbetrag entfallen 4,4
Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem die
meisten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung
zusammengefasst sind.
Die Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Leistungen
2004 und 2005 können nur bedingt verglichen werden. Mit
der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende entfallen im
BA-Haushalt die Aufwendungen für die Integration von
Empfängern von Arbeitslosenhilfe. Nach dem Entwurf des
Bundeshaushalts sind für die Eingliederungsleistungen im
Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
SGB II 6,35 Milliarden Euro vorgesehen.
Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 28,63
Milliarden Euro vorgesehen. Damit sollen im
Jahresdurchschnitt 1 941 000 Leistungsempfänger
finanziert werden. Neu veranschlagt ist eine
Ausgabeposition für den Aussteuerungsbetrag in Höhe von
6,72 Milliarden Euro, den die BA nach dem SGB II (§ 46
Abs. 4 SGB II) an den Bund für die Fälle zu zahlen hat,
die innerhalb von drei Monaten nach dem Bezug von
Arbeitslosengeld einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II
erworben haben.
Die BA ist ab 2005 für die Abrechnung der
Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Erbringung der
Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II durch die
Arbeitsgemeinschaften im Auftrag des Bundes zuständig.
Die Verwaltungsausgaben im Haushalt der Bundesagentur
sind deshalb um 1,4 Milliarden Euro höher als 2004 mit
insgesamt 6,78 Milliarden Euro veranschlagt. Davon
entfallen auf Verwaltungsausgaben für Aufgaben nach dem
SGB II 2,82 Milliarden Euro und für Verwaltungsausgaben
der BA im eigenen Aufgabenbereich 3,96 Milliarden Euro.
Vorstand und Verwaltungsrat haben sich zum Ziel
gesetzt, die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung
weiter zu verbessern. Der Beitrag der BA zu den
Integrationen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt soll
gesteigert werden. Vorstand und Verwaltungsrat gehen
davon aus, dass durch die Umsetzung der Reform die
Dienstleistung für den Kunden effektiver und effizienter
erbracht wird.
Für 2004 hatte die Bundesagentur für Arbeit einen
Haushaltsplan vorgelegt, der mit einem Bundeszuschuss in
Höhe von 5,21 Milliarden Euro ausgeglichen werden
sollte. Grundlage hierfür war die von der
Bundesregierung projektierte gesamtwirtschaftliche
Entwicklung. Obwohl die BA aufgrund rückläufiger
Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung und anderer Effekte einen Einnahmeverlust
von voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro verzeichnen
muss, wird es durch aktive Steuerungsmaßnahmen gelingen,
den genehmigten Bundeszuschuss einzuhalten.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
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