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Antrag auf Ich-AG wird strenger geprüft

Anträge auf Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) werden ab sofort von den Agenturen für Arbeit umfassender geprüft.

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BEA von der BA

Wer sich mit einer Ich-AG selbstständig machen möchte, muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorlegen.

Die Plausibilität dieser Unterlagen wird bis auf weiteres durch die Arbeitsagenturen geprüft. Ergeben sich daraus erhebliche Zweifel an der erfolgreichen Ausübung dieser hauptberuflich angestrebten selbstständigen Tätigkeit, wird der Existenzgründungszuschuss zunächst nicht für ein volles Jahr bewilligt. Werden entsprechende Nachweise über die Geschäftstätigkeit vorgelegt, z.B. Unterlagen über Geschäftskontakte, Kundenkarteien, Einnahmen- und Ausgabenübersichten oder Werbeaktivitäten, wird der Zuschuss verlängert.

Bei dieser Form der Existenzgründungsförderung dürfen pro Jahr höchstens 25.000 Euro Einkommen erzielt werden. Im ersten Jahr werden pro Monat pauschal 600 Euro Existenzgründungszuschuss gezahlt. Liegen die Voraussetzungen im zweiten Jahr weiter vor, werden 360 Euro, im dritten 240 Euro monatlich gezahlt. Es müssen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden.

Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit decken eine Vielzahl beruflicher Tätigkeiten ab. Das Spektrum reicht vom Rechtsanwalt bis zur Reinigungskraft. Besonders viele Arbeitslose haben sich selbstständig gemacht in der Grundstücks- und Wohnungsverwaltung, im Handel und in der Instandhaltung, im Baugewerbe, in wirtschaftsnahen und privaten Dienstleistungsbereichen sowie im Verarbeitenden Gewerbe. Zur Zeit fördern die Agenturen für Arbeit bundesweit 157.400 Gründer einer Ich-AG. Von allen gegründeten Ich-AG’s erhalten damit mehr als 80 Prozent noch Existenzgründungszuschüsse.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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