Wer sich mit einer Ich-AG selbstständig machen
möchte, muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee,
einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorlegen.
Die Plausibilität dieser Unterlagen wird bis auf
weiteres durch die Arbeitsagenturen geprüft. Ergeben
sich daraus erhebliche Zweifel an der erfolgreichen
Ausübung dieser hauptberuflich angestrebten
selbstständigen Tätigkeit, wird der
Existenzgründungszuschuss zunächst nicht für ein volles
Jahr bewilligt. Werden entsprechende Nachweise über die
Geschäftstätigkeit vorgelegt, z.B. Unterlagen über
Geschäftskontakte, Kundenkarteien, Einnahmen- und
Ausgabenübersichten oder Werbeaktivitäten, wird der
Zuschuss verlängert.
Bei dieser Form der Existenzgründungsförderung dürfen
pro Jahr höchstens 25.000 Euro Einkommen erzielt werden.
Im ersten Jahr werden pro Monat pauschal 600 Euro
Existenzgründungszuschuss gezahlt. Liegen die
Voraussetzungen im zweiten Jahr weiter vor, werden 360
Euro, im dritten 240 Euro monatlich gezahlt. Es müssen
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden.
Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit decken eine
Vielzahl beruflicher Tätigkeiten ab. Das Spektrum reicht
vom Rechtsanwalt bis zur Reinigungskraft. Besonders
viele Arbeitslose haben sich selbstständig gemacht in
der Grundstücks- und Wohnungsverwaltung, im Handel und
in der Instandhaltung, im Baugewerbe, in
wirtschaftsnahen und privaten Dienstleistungsbereichen
sowie im Verarbeitenden Gewerbe. Zur Zeit fördern die
Agenturen für Arbeit bundesweit 157.400 Gründer einer
Ich-AG. Von allen gegründeten Ich-AG’s erhalten damit
mehr als 80 Prozent noch Existenzgründungszuschüsse.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg