Im Beisein von Bundeswirtschafts- und
-arbeitsminister Wolfgang Clement und dem
Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA),
Frank-J. Weise, haben die Stadt Mainz und die Agentur
für Arbeit am Montag eine Arbeitsgemeinschaft zur
Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gebildet.
In der Arbeitsgemeinschaft „JA Mainz – Jobcenter
Arbeitsmarktintegration“ werden Stadt und Agentur die
künftigen Empfänger des Arbeitslosengeldes II betreuen.
Den Vertrag unterzeichneten der Oberbürgermeister der
Stadt Mainz, Jens Beutel, und der Leiter der Agentur für
Arbeit, Walter Fries.
Die Arbeitsgemeinschaft wird rund 6.500
Bedarfsgemeinschaften im Mainzer Stadtgebiet betreuen.
Mehr als 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Agentur
und Kommune sind zuständig für Fallmanagement,
Vermittlung und Leistungsgewährung. Dabei können beide
Träger schon von gemeinsamen Erfahrungen profitieren:
Seit Anfang 2003 gibt es in Mainz eine gemeinsame
Anlaufstelle von Sozialamt und Agentur für Arbeit.
„Der grundlegende Umbau am Arbeitsmarkt wird mehr und
mehr sichtbar“, sagte Minister Clement bei der
Vertragsunterzeichnung. „Mit der heutigen Gründung der
Arbeitsgemeinschaft als eine der ersten bundesweit nimmt
Mainz eine Leuchtturmfunktion im Kampf gegen die
Arbeitslosigkeit ein. Ich hoffe, dass auch die anderen
Agenturen für Arbeit und kommunalen Träger diesem
Beispiel jetzt rasch folgen und ihre langjährigen
Erfahrungen und umfangreichen Kenntnisse bei der
Vermittlung der Arbeitsuchenden ab dem kommenden Jahr
gemeinsam erfolgreich einsetzen.“
Weise bezeichnete das SGB II als die größte
Sozialreform in Deutschland. Dabei seien Kommunen und
Agenturen für Arbeit auf einem guten Weg: Mehr als drei
Viertel der kommunalen Träger hätten sich bislang für
eine Arbeitsgemeinschaft mit der zuständigen Agentur
ausgesprochen. „Aktuell liegen zwölf unterschriebene
ARGE-Verträge vor. Heute sind wir Zeugen der
Unterzeichnung eines weiteren Vertrages“, sagte Weise.
Allerdings habe sich der Prozess der Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft als sehr komplex erwiesen. „Das
Zusammenwachsen von zwei unterschiedlichen Kulturen
braucht Zeit.“
Beide Partner übernehmen gemeinsam die Verantwortung
für Betreuung und Vermittlung der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen. Um diesen unter dem Leitgedanken
„Fördern und Fordern“ wieder eine Chance auf dem ersten
Arbeitsmarkt zu geben, werden die Betreuungs- und
Vermittlungsaktivitäten deutlich erhöht. Für 75
Hilfeempfänger unter 25 Jahren steht ab Anfang Januar
jeweils ein Betreuer zur Verfügung, für alle übrigen
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist ein
Betreuungsverhältnis von 1:150 vorgesehen. Dieses
Verhältnis wird im Lauf des Jahres 2005 erreicht.
Das SGB II führt die beiden Steuer finanzierten
Leistungen Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen
Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen. Dabei sind
die Agenturen für Arbeit zuständig für die
Eingliederungsleistungen (Beratung, Vermittlung,
Qualifizierung), um die Leistungsempfänger wieder an den
Arbeitsmarkt heranzuführen. Außerdem fällt die
Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und des
Sozialgeldes in die Zuständigkeit der Agenturen. Die
Kommunen sind zuständig für die Kosten der Unterkunft
und Heizung sowie für soziale Leistungen wie
Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung. Für die
Umsetzung dieser Aufgaben hat der Gesetzgeber als
Regelfall eine Bündelung der Kompetenzen beider Träger
in einer Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. 69 kommunale
Träger können im Rahmen einer Experimentierklausel im
SGB II ab dem 1. Januar alle Aufgaben alleine
wahrnehmen.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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