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Kienbaum: Neue Trends bei Geschäftsführerverträgen
Kürzere Kündigungsfristen für Manager

Gummersbach, 16. September 2004 Die Forderung nach mehr Flexibilität bei Vergütungs- und Vertragskonditionen zeigt auch auf der Managementebene Wirkung. Hatten GmbH-Geschäftsführer mit einem unbefristeten Vertrag in der Vergangenheit meist eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende, so werden aktuell wesentlich häufiger Kündigungsfristen von sechs oder neun Monaten vereinbart. Ähnliche Tendenzen sind bei den familiengeführten Aktiengesellschaften zu beobachten. Anstelle der üblichen fünf Jahre werden Vorstandsmitglieder häufig nur für drei Jahre bestellt. Der Fünf-Jahres-Vertrag erfolgt dann erst in der zweiten Vertragsperiode. Dies sind Ergebnisse der „Vergütungsstudien 2004“ von der Managementberatung Kienbaum. „Die Verkürzung der Kündigungsfristen ist vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, die ein zunehmendes Maß an Flexibilisierung verlangt, zu sehen. Dennoch sollte man die Risiken nicht unterschätzen. Insbesondere auf der Top-Managementebene können Kündigungsfristen von zum Beispiel drei Monaten schnell für einen Engpass sorgen. Die Suche und Auswahl von Top-Managern braucht erfahrungsgemäß Zeit, zumal die Führungskräfte oftmals selbst an lange Kündigungsfristen gebunden sind“, so Arnulf Tänzer, Partner bei Kienbaum.

Manager haften

Ein weiterer Trend bei Geschäftsführerverträgen ist die Thematisierung der Managerhaftung in mittelgroßen GmbHs. Beim Neuabschluss von Verträgen werden vor allem zwei Wege beschritten: Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ähnlich der Arbeitnehmerhaftung sowie ergänzend eine D&O-Versicherung, die das Unternehmen zugunsten des Geschäftsführers/Geschäftsführergremiums abschließt. Dabei wird der Schutzbereich der Versicherung in vielen Fällen auch auf den Aufsichtsrat/Beirat erweitert. Bei der börsennotierten AG gehört die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ohnehin zum Versicherungsstandard.

Weiterer Schwerpunkt bei den Vertragsverhandlungen ist die variable Vergütung. Rund 90 Prozent der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder erhalten eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente, die sich vorrangig an der Ertragslage des Unternehmens orientiert. Tantiemenbasis ist der Gewinn vor Steuern, das operative Ergebnis oder der Cash-Flow. Daneben gewinnt die Kopplung der Tantieme an den Erreichungsgrad eines bestimmten Zieles oder Zielbündels von zwei bis vier relevanten Zielsetzungen an Bedeutung. Im Durchschnitt umfasst die Erfolgsbeteiligung 26 Prozent der Gesamtbezüge. Dabei ist die Spanne außerordentlich groß. So schwankt der variable Anteil an den Gesamtbezügen zwischen 10 und 75 Prozent.

Im Trend: Betriebliche Altersversorgung

80 Prozent der Manager erhalten eine betriebliche Altersversorgung. Für Arbeitnehmer ist sie die mit Abstand wichtigste Zusatzleistung. „Bei der Gestaltung des Verhandlungspakets ist die Pensionszusage für Top-Manager ein wichtiger Punkt. Unternehmen sollten sich dessen bewusst sein und sich frühzeitig über die Fragen zur Höhe des Altersruhegeldes - auch mit Blick auf den Wettbewerb - Gedanken machen“, rät Arnulf Tänzer. 

Weiterführende Informationen zu Kienbaum-Musterverträgen erhalten Sie im Internet unter www.kienbaum.de. Ansprechpartner zu Managementverträgen, Tantiemen- und Pensionszusagen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern ist: Arnulf Tänzer, Kienbaum Management Consultants GmbH

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