Kienbaum: Neue Trends bei Geschäftsführerverträgen
Kürzere Kündigungsfristen für Manager
Gummersbach, 16. September 2004 Die Forderung
nach mehr Flexibilität bei Vergütungs- und
Vertragskonditionen zeigt auch auf der Managementebene
Wirkung. Hatten GmbH-Geschäftsführer mit einem
unbefristeten Vertrag in der Vergangenheit meist eine
Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende, so
werden aktuell wesentlich häufiger Kündigungsfristen von
sechs oder neun Monaten vereinbart. Ähnliche Tendenzen
sind bei den familiengeführten Aktiengesellschaften zu
beobachten. Anstelle der üblichen fünf Jahre werden
Vorstandsmitglieder häufig nur für drei Jahre bestellt.
Der Fünf-Jahres-Vertrag erfolgt dann erst in der zweiten
Vertragsperiode. Dies sind Ergebnisse der
„Vergütungsstudien 2004“ von der Managementberatung
Kienbaum. „Die Verkürzung der Kündigungsfristen ist vor
dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen
Situation, die ein zunehmendes Maß an Flexibilisierung
verlangt, zu sehen. Dennoch sollte man die Risiken nicht
unterschätzen. Insbesondere auf der Top-Managementebene
können Kündigungsfristen von zum Beispiel drei Monaten
schnell für einen Engpass sorgen. Die Suche und Auswahl
von Top-Managern braucht erfahrungsgemäß Zeit, zumal die
Führungskräfte oftmals selbst an lange Kündigungsfristen
gebunden sind“, so Arnulf Tänzer, Partner bei Kienbaum.
Manager haften
Ein weiterer Trend bei Geschäftsführerverträgen ist
die Thematisierung der Managerhaftung in mittelgroßen
GmbHs. Beim Neuabschluss von Verträgen werden vor allem
zwei Wege beschritten: Haftungsbeschränkung auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit, ähnlich der
Arbeitnehmerhaftung sowie ergänzend eine
D&O-Versicherung, die das Unternehmen zugunsten des
Geschäftsführers/Geschäftsführergremiums
abschließt. Dabei wird der Schutzbereich der
Versicherung in vielen Fällen auch auf den
Aufsichtsrat/Beirat erweitert. Bei der börsennotierten
AG gehört die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
ohnehin zum Versicherungsstandard.
Weiterer Schwerpunkt bei den Vertragsverhandlungen
ist die variable Vergütung. Rund 90 Prozent der
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder erhalten eine
erfolgsabhängige Vergütungskomponente, die sich
vorrangig an der Ertragslage des Unternehmens
orientiert. Tantiemenbasis ist der Gewinn vor Steuern,
das operative Ergebnis oder der Cash-Flow. Daneben
gewinnt die Kopplung der Tantieme an den Erreichungsgrad
eines bestimmten Zieles oder Zielbündels von zwei bis
vier relevanten Zielsetzungen an Bedeutung. Im
Durchschnitt umfasst die Erfolgsbeteiligung 26 Prozent
der Gesamtbezüge. Dabei ist die Spanne außerordentlich
groß. So schwankt der variable Anteil an den
Gesamtbezügen zwischen 10 und 75 Prozent.
Im Trend: Betriebliche Altersversorgung
80 Prozent der Manager erhalten eine betriebliche
Altersversorgung. Für Arbeitnehmer ist sie die mit
Abstand wichtigste Zusatzleistung. „Bei der Gestaltung
des Verhandlungspakets ist die Pensionszusage für
Top-Manager ein wichtiger Punkt. Unternehmen sollten
sich dessen bewusst sein und sich frühzeitig über die
Fragen zur Höhe des Altersruhegeldes - auch mit Blick
auf den Wettbewerb - Gedanken machen“, rät Arnulf
Tänzer.
Weiterführende Informationen zu
Kienbaum-Musterverträgen erhalten Sie im Internet unter
www.kienbaum.de.
Ansprechpartner zu Managementverträgen, Tantiemen- und
Pensionszusagen von Geschäftsführern und
Vorstandsmitgliedern ist: Arnulf Tänzer, Kienbaum
Management Consultants GmbH
+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen,
Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources
Management+++