Schülerinnen und Schüler sollen in Zukunft beim
Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf
noch zielgenauer beraten und unterstützt werden. Das ist
der Inhalt einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung über die
Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, die am
15.10.2004 von der Präsidentin der
Kultusministerkonferenz, Doris Ahnen, und dem
Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich
Alt, anlässlich der 307. Kultusministerkonferenz im
saarländischen Mettlach unterzeichnet wurde. Die neue
Rahmenvereinbarung trägt den aktuellen Anforderungen der
modernen Arbeitswelt Rechnung und löst die bislang
gültige Vereinbarung aus dem Jahr 1971 ab. "Wir wollen
allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von
der Schule in Ausbildung und Erwerbsleben ermöglichen.
Damit dies gelingt, müssen Beratung und Förderung von
Schülerinnen und Schülern früh ansetzen“, erklärte
Ahnen.
Angespannte Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt
Gemeinsam sind Kultusministerkonferenz und
Bundesagentur für Arbeit der Auffassung, dass die
Vorbereitung junger Menschen auf die Arbeitswelt nicht
nur eine zentrale Aufgabe der Schulen und Berufsberatung
ist, sondern auch der Wirtschaft sowie weiterer
regionaler und lokaler Akteure. Alt wies in diesem
Zusammenhang auf die zunehmend schwieriger gewordene
Situation am Ausbildungsstellenmarkt hin. Während von
1992 bis 2003 die Zahl der Abgänger aus allgemein
bildenden Schulen von 777.300 auf 933.600 kontinuierlich
angestiegen ist, ging die Anzahl der angebotenen
Ausbildungsstellen im selben Zeitraum von 721.800 auf
572.500 zurück. „Diese Lücke muss zunehmend durch
Angebote der Länder und der Bundesagentur für Arbeit
gefüllt werden. Im Jahr 2004 werden voraussichtlich für
ca. 190.000 Jugendliche Maßnahmen durch die
Bundesagentur für Arbeit durchgeführt", sagte Alt. Ahnen
unterstrich: „Von der nach wie vor schwierigen Situation
am Ausbildungsmarkt sind insbesondere Schülerinnen und
Schüler ohne Schulabschluss sowie benachteiligte
Jugendliche betroffen. Einer der Schwerpunkte der
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule
und Berufsberatung liegt in der Förderung gerade dieser
Personengruppen." Deshalb würden die Länder auch ihre
Anstrengungen weiter verstärken, die Zahl der
Schulabgängerinnen und –abgänger ohne Abschluss deutlich
zu verringern.
Berufswahlvorbereitung
Schule und Berufsberatung stehen gemeinsam in der
Pflicht, eine Berufswahlvorbereitung für alle
Jugendlichen anzubieten. Die Jugendlichen sollen zum
Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen
Vorstellungen die erforderlichen Entscheidungen für ihre
berufliche Zukunft fällen können. Die gemeinsame
Berufswahlvorbereitung setzt daher spätestens zwei Jahre
vor der Schulentlassung ein. Die Schule vermittelt
grundlegende Kenntnisse über die Wirtschafts- und
Arbeitswelt und informiert über die Grundlagen der
Berufswahlentscheidung. Über Praktika und Besuche von
Betrieben erhalten die Jugendlichen Einblicke in die
Arbeitswelt. Die Schulen unterstützen die Angebote der
Berufsberatung, indem sie Schülerinnen und Schüler zur
Teilnahme anhalten. Dies gilt insbesondere für
individuelle Beratungsgespräche, Eignungsuntersuchungen
und Gruppenveranstaltungen innerhalb und außerhalb der
Schule.
Übergang Schule-Beruf
Eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule,
Berufsberatung und Wirtschaft ist unter der angespannten
Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt beim Übergang
von der Schule in den Beruf besonders wichtig. „Um
Brüche zu vermeiden, müssen vor allem jene Jugendlichen
frühzeitig begleitet werden, deren erfolgreicher
Übergang voraussichtlich gefährdet ist“, erklärte Ahnen.
Die Vereinbarung zielt auch darauf ab, zu einer engeren
Abstimmung bei der bedarfsgerechten Ausgestaltung der
Förderangebote der Länder und der BA zu kommen und deren
Wirksamkeit im Hinblick auf eine erfolgreiche berufliche
Integration zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wies Alt
auf den „Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ hin, in dem sich
Wirtschaft und Bundesregierung - in enger Zusammenarbeit
mit den Ländern - verpflichtet haben, allen
ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen
Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
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