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Vivento-Einsatz für die Umstellung auf Arbeitslosengeld II unverzichtbar

Um die Umstellung auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Arbeitslosengeld II“) ab dem 1. Januar 2005 sicherzustellen, wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin mit der Beschäftigungsgesellschaft Vivento der Deutschen Telekom AG zusammenarbeiten. Auch am Einsatz der bereits geschulten Vivento-Mitarbeiter in den neuen Bundesländern hält die BA fest. „Wir brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Umstellung bewältigen zu können. Einen Zeitverlust können wir uns nicht leisten“, sagte Raimund Becker, Personalvorstand der BA. Der Einsatz der Beamten von Vivento sei jedoch bis 30. Juni 2005 befristet. Nach diesem Zeitpunkt entstehenden Personalbedarf für die Umsetzung des SGB II in Ostdeutschland werde die BA ausschließlich mit Bewerbern aus den neuen Ländern decken.

Die Auszahlung der Leistungen nach dem SGB II stellt für die BA eine große Herausforderung dar. Allein für die Umstellung auf die neue Leistung sind 10.000 Mitarbeiter nötig. Becker wies darauf hin, dass dieser Personalbedarf die Kapazitäten der BA übersteige. „Mit großen Anstrengungen können wir 7000 eigene Mitarbeiter für diese Aufgabe einsetzen.“ Dazu gehören auch 2.200 befristete Stellen für das zweite Halbjahr 2004, von denen 1.000 in den neuen Bundesländern geschaffen wurden.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat die BA geprüft, wie unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen der aktuelle Personalbedarf gedeckt werden kann. „BA und Telekom haben daraufhin eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, der das BMWA im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ausdrücklich zugestimmt hat“, betonte Becker. Ziel der Verwaltungsvereinbarung ist, im Rahmen der Amtshilfe möglichst kurzfristig eine große Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern für die Aufgabe zu gewinnen.

Theoretische Alternativen wären befristete Einstellungen oder die Ausschreibung von Personaldienstleistungen gewesen. „Für befristete Einstellungen sind aber keine Stellen im Haushaltsplan verfügbar“, erklärte Becker. Auch die Ausschreibung von Personaldienstleistungen wäre in der Kürze der Zeit keine umsetzbare Lösung gewesen: „Wir hätten EU-weit ausschreiben müssen. Von April bis zum Arbeitsbeginn Ende Juni hätten wir das nicht umsetzen können.“ Daher musste die BA auf das Amtshilfe-Verfahren zurückgreifen.

Amtshilfe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz ist grundsätzlich nur zwischen Behörden möglich. Die Deutsche Telekom AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, hat aber hinsichtlich ihrer Beamten Behördenstatus und kann mit den bei ihr beschäftigten Beamten Amtshilfe leisten, nicht jedoch mit ihren Angestellten. Becker wies darauf hin, dass „von Seiten der BA keine zusätzlichen Prämien oder Sonderzahlungen an die Telekom-Mitarbeiter fließen. Wir erstatten der Telekom einen Teil der Gehaltskosten sowie einen Teil der Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz. Das sind Gelder, die jedem Beamten zustehen. Extrazahlungen sind allein Sache der Telekom.“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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