Vivento-Einsatz für die Umstellung auf
Arbeitslosengeld II unverzichtbar
Um die Umstellung auf die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II („Arbeitslosengeld II“) ab dem 1.
Januar 2005 sicherzustellen, wird die Bundesagentur für
Arbeit (BA) weiterhin mit der Beschäftigungsgesellschaft
Vivento der Deutschen Telekom AG zusammenarbeiten. Auch
am Einsatz der bereits geschulten Vivento-Mitarbeiter in
den neuen Bundesländern hält die BA fest. „Wir brauchen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Umstellung
bewältigen zu können. Einen Zeitverlust können wir uns
nicht leisten“, sagte Raimund Becker, Personalvorstand
der BA. Der Einsatz der Beamten von Vivento sei jedoch
bis 30. Juni 2005 befristet. Nach diesem Zeitpunkt
entstehenden Personalbedarf für die Umsetzung des SGB II
in Ostdeutschland werde die BA ausschließlich mit
Bewerbern aus den neuen Ländern decken.
Die Auszahlung der Leistungen nach dem SGB II stellt
für die BA eine große Herausforderung dar. Allein für
die Umstellung auf die neue Leistung sind 10.000
Mitarbeiter nötig. Becker wies darauf hin, dass dieser
Personalbedarf die Kapazitäten der BA übersteige. „Mit
großen Anstrengungen können wir 7000 eigene Mitarbeiter
für diese Aufgabe einsetzen.“ Dazu gehören auch 2.200
befristete Stellen für das zweite Halbjahr 2004, von
denen 1.000 in den neuen Bundesländern geschaffen
wurden.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit (BMWA) hat die BA geprüft, wie unter den
gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen der aktuelle
Personalbedarf gedeckt werden kann. „BA und Telekom
haben daraufhin eine Verwaltungsvereinbarung
geschlossen, der das BMWA im Einvernehmen mit dem
Finanzministerium ausdrücklich zugestimmt hat“, betonte
Becker. Ziel der Verwaltungsvereinbarung ist, im Rahmen
der Amtshilfe möglichst kurzfristig eine große Anzahl
von qualifizierten Mitarbeitern für die Aufgabe zu
gewinnen.
Theoretische Alternativen wären befristete
Einstellungen oder die Ausschreibung von
Personaldienstleistungen gewesen. „Für befristete
Einstellungen sind aber keine Stellen im Haushaltsplan
verfügbar“, erklärte Becker. Auch die Ausschreibung von
Personaldienstleistungen wäre in der Kürze der Zeit
keine umsetzbare Lösung gewesen: „Wir hätten EU-weit
ausschreiben müssen. Von April bis zum Arbeitsbeginn
Ende Juni hätten wir das nicht umsetzen können.“ Daher
musste die BA auf das Amtshilfe-Verfahren zurückgreifen.
Amtshilfe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz ist
grundsätzlich nur zwischen Behörden möglich. Die
Deutsche Telekom AG ist ein privatwirtschaftliches
Unternehmen, hat aber hinsichtlich ihrer Beamten
Behördenstatus und kann mit den bei ihr beschäftigten
Beamten Amtshilfe leisten, nicht jedoch mit ihren
Angestellten. Becker wies darauf hin, dass „von Seiten
der BA keine zusätzlichen Prämien oder Sonderzahlungen
an die Telekom-Mitarbeiter fließen. Wir erstatten der
Telekom einen Teil der Gehaltskosten sowie einen Teil
der Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz. Das
sind Gelder, die jedem Beamten zustehen. Extrazahlungen
sind allein Sache der Telekom.“
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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