BA verschickt Anträge für Leistungen nach dem SGB II
(„Arbeitslosengeld II“) – Frühzeitige Abgabe ist
Voraussetzung für nahtlosen Leistungsbezug
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beginnt in der
kommenden Woche mit dem Versand der Anträge für
Arbeitslosengeld II an die derzeitigen Empfänger von
Arbeitslosenhilfe. Bis Mitte September erhalten 2,2
Millionen Menschen die Unterlagen, mit denen sie die
neue Leistung beantragen können. Der Versand der
Unterlagen richtet sich nach den Endziffern der
Kundennummer der Empfänger von Arbeitslosenhilfe.
Begonnen wird mit den niedrigsten der dreistelligen
Endziffern. Es liegt im Interesse der Betroffenen, den
Antrag möglichst frühzeitig und vollständig ausgefüllt
an die zuständigen Agentur für Arbeit zurück zu senden.
Nur dann kann der Antrag so rechtzeitig bearbeitet
werden, dass ab Januar 2005 nahtlos das Arbeitslosengeld
II ausgezahlt werden kann.
Für Antragsteller, die den Antrag nicht alleine
ausfüllen können, bietet die BA Hilfen an. Über die
Service-Nummer 01801-012-012 können ab dem 19. Juli
Fragen telefonisch zum Ortstarif montags bis freitags
von 8 bis 18 Uhr geklärt werden. Die Agenturen laden zu
Informationsveranstaltungen ein und unterstützen die
Antragsteller individuell beim Ausfüllen der Unterlagen.
In den Agenturen steht ein Leitfaden zur Verfügung, der
ab 19. Juli auch im Internet unter
www.arbeitsagentur.de
-> Arbeitnehmer Informationen -> Geldleistungen ->
Arbeitslosengeld II heruntergeladen werden kann.
Sind noch Fragen zu klären ist es sinnvoll, den
Antrag persönlich abzugeben. Dazu sollten die
Antragsteller mit der Agentur einen Termin vereinbaren.
Sollten sich nach Abgabe der Unterlagen noch
Veränderungen ergeben, z.B. Arbeitsaufnahme,
Arbeitslosigkeit von Familienangehörigen, Heirat, Geburt
eines Kindes oder Umzug, dann ist das der Agentur für
Arbeit mitzuteilen. Diese Änderungen werden
selbstverständlich berücksichtigt.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg