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BA verschickt Anträge für Leistungen nach dem SGB II („Arbeitslosengeld II“) – Frühzeitige Abgabe ist Voraussetzung für nahtlosen Leistungsbezug

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beginnt in der kommenden Woche mit dem Versand der Anträge für Arbeitslosengeld II an die derzeitigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Bis Mitte September erhalten 2,2 Millionen Menschen die Unterlagen, mit denen sie die neue Leistung beantragen können. Der Versand der Unterlagen richtet sich nach den Endziffern der Kundennummer der Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Begonnen wird mit den niedrigsten der dreistelligen Endziffern. Es liegt im Interesse der Betroffenen, den Antrag möglichst frühzeitig und vollständig ausgefüllt an die zuständigen Agentur für Arbeit zurück zu senden. Nur dann kann der Antrag so rechtzeitig bearbeitet werden, dass ab Januar 2005 nahtlos das Arbeitslosengeld II ausgezahlt werden kann.

Für Antragsteller, die den Antrag nicht alleine ausfüllen können, bietet die BA Hilfen an. Über die Service-Nummer 01801-012-012 können ab dem 19. Juli Fragen telefonisch zum Ortstarif montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geklärt werden. Die Agenturen laden zu Informationsveranstaltungen ein und unterstützen die Antragsteller individuell beim Ausfüllen der Unterlagen. In den Agenturen steht ein Leitfaden zur Verfügung, der ab 19. Juli auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de  -> Arbeitnehmer Informationen -> Geldleistungen -> Arbeitslosengeld II heruntergeladen werden kann.

Sind noch Fragen zu klären ist es sinnvoll, den Antrag persönlich abzugeben. Dazu sollten die Antragsteller mit der Agentur einen Termin vereinbaren. Sollten sich nach Abgabe der Unterlagen noch Veränderungen ergeben, z.B. Arbeitsaufnahme, Arbeitslosigkeit von Familienangehörigen, Heirat, Geburt eines Kindes oder Umzug, dann ist das der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Diese Änderungen werden selbstverständlich berücksichtigt.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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