SGB II stellt Integration in den Vordergrund - BA
wirbt um Kooperationspartner
Unter dem Titel „Gemeinsam die Chancen des SGB II
gestalten“ hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) am
Freitag Vertreter von Kommunen, kommunalen
Spitzenverbänden, Beschäftigungsgesellschaften sowie von
Wohlfahrtsverbänden nach Berlin eingeladen. Ca. 500
Teilnehmer aus Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein
und Hamburg diskutierten Möglichkeiten, gemeinsam die
Integrationschancen für Bezieher von Arbeitslosengeld II
zu verbessern.
„Die Zusammenarbeit aller Akteure, gepaart mit dem
notwendigen Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit des Partners, erhöht die Erfolgschancen
zum Nutzen der Betroffenen“, sagte Heinrich Alt, für
Arbeitsförderung zuständiges Vorstandsmitglied der BA.
Beschäftigungsgesellschaften und die Träger der Freien
Wohlfahrtspflege hätten im Feld der öffentlichen
Beschäftigung und der Integration große Erfahrungen und
Kompetenzen erworben und notwendige Strukturen
aufgebaut. Die Agenturen für Arbeit seien daran
interessiert, ihre Kompetenzen bei der Vermittlung und
Förderung in die Zusammenarbeit mit den Kommunen
einzubringen.
Es wird erwartet, dass von dem Prinzip „Leistungen
aus einer Hand“ alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
profitieren, insbesondere aber junge Bezieher von
Arbeitslosengeld II, Migranten und allein Erziehende.
Alt betonte, es sei wichtig, die Vernetzung aller
Akteure am Arbeitsmarkt auf lokaler Ebene
voranzutreiben. Mit den Vorarbeiten für die neuen
Integrationsangebote ab 2005 müsse so schnell wie
möglich begonnen werden. Bei der gemeinsamen Arbeit
müsse eine hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit sicher
gestellt sein.
Noch im Jahr 2004 können Maßnahmen der
Beschäftigungsförderung in einem Umfang von 1,3
Milliarden Euro geplant und begonnen werden, die ab dem
1. Januar 2005 fortgeführt werden. Das sicherte Gerd
Andres, Staatssekretär im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit, im Rahmen der Tagung zu. Die
regionale Aufteilung des Budgets für
Eingliederungsmaßnahmen für die Arbeitsgemeinschaften
werde noch im Laufe des Juli bekannt gegeben. Dann könne
man in die Maßnahmeplanung gehen. Andres betonte, dass
die bisherige Vielfalt des öffentlichen
Beschäftigungssektors auch in Zukunft erhalten bleiben
werde. Die Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten
(bisherige Hilfe zur Arbeit) liege dabei weitgehend in
dezentraler Verantwortung.
„Die Träger kommunaler Beschäftigungsmaßnahmen
brauchen nun umgehend die Finanzierungszusagen der
Bundesagentur für Arbeit, um Planungssicherheit zu
gewinnen“, betonten die Beigeordneten des Deutschen
Städtetages und des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, Dr. Manfred Wienand und Uwe Lübking. Die
gemeinsame Koordination aller Maßnahmen auf örtlicher,
regionaler und Bundesebene sei erforderlich, um eine
Kultur der Zusammenarbeit zu entwickeln.
In insgesamt drei regionalen Tagungen will die
Bundesagentur für Arbeit (BA) bundesweit mit Kommunen
und kommunalen Beschäftigungsgesellschaften
Eingliederungsmöglichkeiten für die Empfänger des neuen
Arbeitslosengeldes II erörtern. Die weiteren
Veranstaltungen folgen am 5. Juli in Nürnberg sowie am
13. Juli in Düsseldorf.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg