Start frei für Arbeitlosengeld zwei
Einigung im Vermittlungsausschuss erleichtert
Umsetzung des SGB II Datenerhebung für Arbeitslosengeld
II beginnt Mitte Juli
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wertet die Einigung
über die strittigen Fragen zwischen Regierung und
Opposition in der gestrigen Sitzung des
Vermittlungsausschusses als wichtigen Schritt für die
Umsetzung des SGB II: „Es ist gut, dass endlich
Rechtssicherheit besteht. Nur so ist es möglich, das SGB
II rechtzeitig zum Beginn des nächsten Jahres
umzusetzen“, sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt am
Donnerstag in Nürnberg. In drei Wochen beginnt die BA,
die Daten der potenziellen Empfänger der neuen
Grundsicherung für Arbeitsuchende („Arbeitslosengeld
II“) zu erheben. Parallel dazu werden die Mitarbeiter
der BA im Umgang mit der neuen Software für die
Bearbeitung der Anträge geschult.
Mit dem Beschluss des Vermittlungsausschusses dürfte
die Unsicherheit auf Seiten der Kommunen abgenommen
haben, so dass diese sich jetzt der Kooperation mit der
Bundesagentur für Arbeit öffnen könnten, sagte Alt. „Der
Beschluss schafft Klarheit für die Administration der
neuen Leistung und bringt die nötige Ruhe für die
Umsetzung vor Ort.“ Die BA begrüßt auch die vereinbarte
Experimentierklausel, nach der 69 Kommunen die
Trägerschaft für alle Leistungen nach dem SGB II
übernehmen können. Die Klausel schafft die Möglichkeit,
in einem überschaubaren Rahmen Erfahrungen mit der
kommunalen Zuständigkeit für diese Aufgabe zu sammeln.
Am 19. Juli beginnt der Postversand des Antrags an
die derzeitigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Der
gesamte Versand wird sich voraussichtlich auf einen
Zeitraum bis Mitte September erstrecken. Derzeit
erhalten die Agenturen für Arbeit Musteranträge, um sich
auf die Datenerhebung vorzubereiten. In dem Antrag
werden Angaben zur persönlichen und finanziellen
Situation der Antragsteller sowie ihrer Angehörigen
abgefragt. An dem Formular haben neben dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kommunale
Sozialhilfeträger sowie der Deutsche Verein für
öffentliche und private Fürsorge mitgewirkt.
Die BA geht davon aus, dass nicht alle Antragsteller
die umfangreichen Detailfragen ohne Schwierigkeiten
beantworten können. Um die neue Leistung nach dem
Sozialgesetzbuch II gewähren zu können, ist die BA aber
auf diese Angaben angewiesen. Die BA wird die
Antragsteller beim Ausfüllen ihres Antrags unterstützen:
So wird eine Hotline eingerichtet, um Fragen telefonisch
klären zu können. Außerdem sind in den Agenturen
Informationsveranstaltungen geplant. Die BA-Mitarbeiter
unterstützen auch individuell beim Ausfüllen des
Antrages.
In Informationsveranstaltungen präsentiert die BA
derzeit den kommunalen Sozialhilfeträgern die Software
A2LL („Arbeitslosengeld II Leistungen zum
Lebensunterhalt“). Die Träger der Sozialhilfe – die
kreisfreien Städte und Landkreise – können die Software
A2LL von der BA kostenlos erhalten. A2LL wird im
BA-Auftrag von T-Systems erstellt und liegt in einer
Schulungs-Version vor. Bei dem Programm handelt es sich
um eine web-basierte Anwendung, auf die 40 000 Nutzer
gleichzeitig zugreifen können. Die Software soll
möglichst einfach zu bedienen sein und eine einheitliche
Lösung für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen
Träger darstellen. Die Datenerfassung auch für
derzeitige Empfänger von Sozialhilfe mit A2LL soll ab
Oktober möglich sein. Der Aufbau eines Rechenzentrums
erfolgt durch die BA. Für die Kommunen sowie die
zukünftigen Arbeitsgemeinschaften von Agenturen und
Sozialhilfeträgern wird keine eigene Datenhaltung und
-sicherung erforderlich.
Der Musterantrag für die Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II einschließlich
Zusatzfragebögen ist im Internet als Anhang zu dieser
Presseinformation verfügbar unter
www.arbeitsagentur.de -> Service von A bis Z
-> Presse und Statistik -> Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit -> Presseinformationen
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg