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Start frei für Arbeitlosengeld zwei

Einigung im Vermittlungsausschuss erleichtert Umsetzung des SGB II Datenerhebung für Arbeitslosengeld II beginnt Mitte Juli

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wertet die Einigung über die strittigen Fragen zwischen Regierung und Opposition in der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses als wichtigen Schritt für die Umsetzung des SGB II: „Es ist gut, dass endlich Rechtssicherheit besteht. Nur so ist es möglich, das SGB II rechtzeitig zum Beginn des nächsten Jahres umzusetzen“, sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt am Donnerstag in Nürnberg. In drei Wochen beginnt die BA, die Daten der potenziellen Empfänger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende („Arbeitslosengeld II“) zu erheben. Parallel dazu werden die Mitarbeiter der BA im Umgang mit der neuen Software für die Bearbeitung der Anträge geschult.

Mit dem Beschluss des Vermittlungsausschusses dürfte die Unsicherheit auf Seiten der Kommunen abgenommen haben, so dass diese sich jetzt der Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit öffnen könnten, sagte Alt. „Der Beschluss schafft Klarheit für die Administration der neuen Leistung und bringt die nötige Ruhe für die Umsetzung vor Ort.“ Die BA begrüßt auch die vereinbarte Experimentierklausel, nach der 69 Kommunen die Trägerschaft für alle Leistungen nach dem SGB II übernehmen können. Die Klausel schafft die Möglichkeit, in einem überschaubaren Rahmen Erfahrungen mit der kommunalen Zuständigkeit für diese Aufgabe zu sammeln.

Am 19. Juli beginnt der Postversand des Antrags an die derzeitigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Der gesamte Versand wird sich voraussichtlich auf einen Zeitraum bis Mitte September erstrecken. Derzeit erhalten die Agenturen für Arbeit Musteranträge, um sich auf die Datenerhebung vorzubereiten. In dem Antrag werden Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation der Antragsteller sowie ihrer Angehörigen abgefragt. An dem Formular haben neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kommunale Sozialhilfeträger sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge mitgewirkt.

Die BA geht davon aus, dass nicht alle Antragsteller die umfangreichen Detailfragen ohne Schwierigkeiten beantworten können. Um die neue Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II gewähren zu können, ist die BA aber auf diese Angaben angewiesen. Die BA wird die Antragsteller beim Ausfüllen ihres Antrags unterstützen: So wird eine Hotline eingerichtet, um Fragen telefonisch klären zu können. Außerdem sind in den Agenturen Informationsveranstaltungen geplant. Die BA-Mitarbeiter unterstützen auch individuell beim Ausfüllen des Antrages.

In Informationsveranstaltungen präsentiert die BA derzeit den kommunalen Sozialhilfeträgern die Software A2LL („Arbeitslosengeld II Leistungen zum Lebensunterhalt“). Die Träger der Sozialhilfe – die kreisfreien Städte und Landkreise – können die Software A2LL von der BA kostenlos erhalten. A2LL wird im BA-Auftrag von T-Systems erstellt und liegt in einer Schulungs-Version vor. Bei dem Programm handelt es sich um eine web-basierte Anwendung, auf die 40 000 Nutzer gleichzeitig zugreifen können. Die Software soll möglichst einfach zu bedienen sein und eine einheitliche Lösung für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger darstellen. Die Datenerfassung auch für derzeitige Empfänger von Sozialhilfe mit A2LL soll ab Oktober möglich sein. Der Aufbau eines Rechenzentrums erfolgt durch die BA. Für die Kommunen sowie die zukünftigen Arbeitsgemeinschaften von Agenturen und Sozialhilfeträgern wird keine eigene Datenhaltung und -sicherung erforderlich.

Der Musterantrag für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II einschließlich Zusatzfragebögen ist im Internet als Anhang zu dieser Presseinformation verfügbar unter www.arbeitsagentur.de  -> Service von A bis Z -> Presse und Statistik -> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -> Presseinformationen

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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