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Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs - Kienbaum begrüßt Headhunter-Urteil  

 

Gummersbach, 5. März 2004 Das führende deutsche Personalberatungsunternehmen Kienbaum begrüßt das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes zur Direktansprache am Arbeitsplatz. "Das Urteil ist ein weiteres positives Signal für alle seriös arbeitenden Personalberater und bestärkt einige vergleichbare Urteile aus der Vergangenheit", sagt Jochen Kienbaum, Vorsitzender der Geschäftsführung der Kienbaum Consultants International GmbH.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Personalberater Kandidaten wegen eines Stellenangebotes am Arbeitsplatz anrufen dürfen. Eine erste Kontaktaufnahme müsse sich allerdings darauf beschränken, das Interesse des Angerufenen am Gespräch als solchem festzustellen. Weitere Gespräche müssten jedoch außerhalb des Arbeitsplatzes geführt werden.

"Damit wird nochmals klargestellt, dass die berechtigten Interessen der Leistungsträger unserer Volkswirtschaft nach einem funktionierenden Nachfragewettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, nach Berufsfreiheit und persönlicher Weiterentwicklung gewahrt werden", unterstrich Jochen Kienbaum.

Die Kienbaum Executive Consultants GmbH ist mit einem Honorarumsatz von 42,5 Millionen Euro Marktführer nach dem vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) herausgegebenen Ranking der Personalberater im deutschen Markt.