Gummersbach, 5. März 2004 Das führende deutsche
Personalberatungsunternehmen Kienbaum begrüßt das
jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes zur
Direktansprache am Arbeitsplatz. "Das Urteil ist ein
weiteres positives Signal für alle seriös arbeitenden
Personalberater und bestärkt einige vergleichbare
Urteile aus der Vergangenheit", sagt Jochen Kienbaum,
Vorsitzender der Geschäftsführung der Kienbaum
Consultants International GmbH.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Personalberater
Kandidaten wegen eines Stellenangebotes am Arbeitsplatz
anrufen dürfen. Eine erste Kontaktaufnahme müsse sich
allerdings darauf beschränken, das Interesse des
Angerufenen am Gespräch als solchem festzustellen.
Weitere Gespräche müssten jedoch außerhalb des
Arbeitsplatzes geführt werden.
"Damit wird nochmals klargestellt, dass die
berechtigten Interessen der Leistungsträger unserer
Volkswirtschaft nach einem funktionierenden
Nachfragewettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, nach
Berufsfreiheit und persönlicher Weiterentwicklung
gewahrt werden", unterstrich Jochen Kienbaum.
Die Kienbaum Executive Consultants GmbH ist mit einem
Honorarumsatz von 42,5 Millionen Euro Marktführer nach
dem vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V.
(BDU) herausgegebenen Ranking der Personalberater im
deutschen Markt.