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Beschlussfassung zu § 382 Abs. 3 Satz 4 SGB III vom 24. Januar 2004 

Nürnberg, 24.1.2004

1. Im Interesse von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Arbeitslosen und Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit hat der Umbauprozess der BA zu einem modernen sozialstaatlichen Dienstleister große Bedeutung. Der Vorstand hat dazu wichtige Schritte eingeleitet, für die auch dem Vorsitzenden des Vorstands Anerkennung und Dank gebührt. Allerdings ist durch eigenes Handeln und Verhalten des Vorsitzenden des Vorstands dieser Reformprozess erheblich beeinträchtigt worden. Der Verwaltungsrat sieht nur dann eine Chance, die Reformen voranzutreiben, wenn die BA von einem Vorsitzenden des Vorstands geführt wird, der vom breiten Vertrauen des Verwaltungsrats getragen wird.

2. Der Verwaltungsrat stellt fest, dass unabhängig von den im Zwischenbericht der Innenrevision festgestellten Verstößen gegen das Vergaberecht und Verfahrensfehlern das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwaltungsrat und dem Vorsitzenden des Vorstands gestört ist. Er beschließt deshalb nach § 382 Abs. 3 Satz 4 SGB III und wird dazu die Zustimmung der Bundesregierung einholen.

3. Um den begonnenen Reformprozess fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen, hält der Verwaltungsrat gesetzliche Änderungen und Satzungsänderungen für notwendig. Ziel ist es, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Selbstverwaltung zu stärken (z.B. bei haushaltswirksamen zentralen Zielvereinbarungen, bei der Ernennung des Vorstands sowie bei Alg-II-Empfängern in der Zuständigkeit der BA).

 

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