Nürnberg, 24.1.2004
1. Im Interesse von Arbeitnehmern, Arbeitgebern,
Arbeitslosen und Beschäftigten der Bundesagentur für
Arbeit hat der Umbauprozess der BA zu einem modernen
sozialstaatlichen Dienstleister große Bedeutung. Der
Vorstand hat dazu wichtige Schritte eingeleitet, für die
auch dem Vorsitzenden des Vorstands Anerkennung und Dank
gebührt. Allerdings ist durch eigenes Handeln und
Verhalten des Vorsitzenden des Vorstands dieser
Reformprozess erheblich beeinträchtigt worden. Der
Verwaltungsrat sieht nur dann eine Chance, die Reformen
voranzutreiben, wenn die BA von einem Vorsitzenden des
Vorstands geführt wird, der vom breiten Vertrauen des
Verwaltungsrats getragen wird.
2. Der Verwaltungsrat stellt fest, dass unabhängig
von den im Zwischenbericht der Innenrevision
festgestellten Verstößen gegen das Vergaberecht und
Verfahrensfehlern das Vertrauensverhältnis zwischen dem
Verwaltungsrat und dem Vorsitzenden des Vorstands
gestört ist. Er beschließt deshalb nach § 382 Abs. 3
Satz 4 SGB III und wird dazu die Zustimmung der
Bundesregierung einholen.
3. Um den begonnenen Reformprozess fortzusetzen und
erfolgreich abzuschließen, hält der Verwaltungsrat
gesetzliche Änderungen und Satzungsänderungen für
notwendig. Ziel ist es, die Mitwirkungs- und
Kontrollrechte der Selbstverwaltung zu stärken (z.B. bei
haushaltswirksamen zentralen Zielvereinbarungen, bei der
Ernennung des Vorstands sowie bei Alg-II-Empfängern in
der Zuständigkeit der BA).
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