Nürnberg, 24.1.2004. Die Innenrevision der
Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am Samstag ihren
Prüfbericht über die Vergabe von Beraterverträgen
vorgelegt. Über die Ergebnisse berichtete der Leiter der
Innenrevision heute dem Verwaltungsrat. Gegenstand der
Überprüfung waren insgesamt 49 Berater- und
IT-Dienstleistungsverträge mit einem Einzelvolumen von
mehr als 200.000 Euro. In ihrem Bericht kommt die
Innenrevision zu dem Ergebnis, dass 47 Vergaben nach dem
vorgeschriebenen Verfahren der Verdingungsordnung für
Leistungen – Teil A (VOL/A) durchgeführt wurden.
Bei zwei Verträgen stellte die Innenrevision fest,
dass das Vergaberecht nicht beachtet wurde. Dabei
handelt es sich um einen mit IBM Business Consulting
Services geschlossenen Vertrag zur Beratung über die
Umsetzung ServiceCenter mit einem Volumen von 684.000
Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Ebenfalls beanstandet
wurde ein mit der Firma Roland Berger geschlossener
Vertrag zur Neuausrichtung Kindergeld und
Arbeitsmarktinspektion mit einem Volumen von 625.625
Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Zu diesem gehört noch
eine ebenfalls beanstandete Vertragserweiterung mit
einem Volumen von 398.125 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bei weiteren zehn Vergaben hat die Innenrevision
formale Fehler bei der Umsetzung des Vergaberechtes
festgestellt. So wird beispielsweise beanstandet, dass
nicht in allen Fällen ausreichend begründet wurde, warum
die BA bei der Auftragsvergabe von der Regel des Offenen
Verfahrens abgewichen ist. Bei diesen Vergaben handelt
es sich um Aufträge aus dem IT-Bereich. Die betroffenen
Abteilungen erhalten nun Gelegenheit, zum Prüfbericht
Stellung zu nehmen. Der Vorstand geht aber davon aus,
dass die BA aufzeigen kann, dass diese Aufträge
inhaltlich begründet waren und die Vergabeverfahren
korrekt durchgeführt wurden.
Mittlerweile hat der Leiter des Geschäftsbereichs
Einkauf auch Verträge mit einem Volumen von unter
200.000 Euro überprüft und zwei Fälle benannt, bei denen
Fehler aufgetreten sein können. Daher überprüft die
Innenrevision nun auch die Abwicklung von Vergaben mit
einem Volumen von unter 200.000 Euro.
Aus einem Bericht der Innenrevision über den
Zwischenstand ihrer Prüfung hat der Vorstand bereits
unmittelbar nach Kenntnisnahme am 21. Januar 2004
Konsequenzen gezogen und die Vergaberichtlinien
verschärft:
1. Alle Bedarfsanforderungen für
Beratungsdienstleistungen werden unabhängig von ihrer
Höhe vom zuständigen Zentralbereichsleiter
unterschrieben. Dies gilt auch für sonstige
Bedarfsanforderungen mit einem Volumen von mehr als
200.000 Euro. 2. Jede Vergabeentscheidung mit einem
Volumen von mehr als 200.000 Euro wird vom
Zentralbereichsleiter Controlling/Finanzen frei gegeben,
ab einer Million Euro vom zuständigen Vorstand. 3.
Vergaben, die vom Offenen Verfahren abweichen, werden
durch das Justiziariat geprüft. 4. Die Innenrevision
prüft jährlich die Beschaffungen anhand einer
Stichprobe.
5. Die Innenrevision wird ab sofort mit der
Schwachstellenanalyse zum Beschaffungsverfahren
beauftragt. 6. Der Leiter des Geschäftsbereichs Einkauf
im BA-Service-Haus wird fachlich dem
Zentralbereichsleiter Controlling/Finanzen unterstellt
und erhält auf diesem Wege ein unmittelbares
Vortragsrecht beim Vorstand. Mit dieser Maßnahme wird
sichergestellt, dass Bedarfsträger und
Beschaffungsstelle getrennt sind.
Obwohl sich in den Projektgruppen zur Reform der BA
auch zahlreiche Mitarbeiter beteiligen – alleine in den
zentralen Projekten engagieren sich zusätzlich zu ihren
normalen Alltagsaufgaben rund 250 Führungskräfte – ist
die BA auf die Beratung durch externe Dienstleister
angewiesen. Über die Tätigkeit dieser
Beratungsunternehmen hat die BA bereits in der
Vergangenheit mehrfach informiert. Die externen Berater
wirken maßgeblich mit, radikale Veränderungen der
Abläufe und Strukturen in der Zentrale, den
Regionaldirektionen und den lokalen Agenturen für Arbeit
einzuleiten. Nur so können das Dienstleistungsangebot
der BA von Grund auf verbessert, Versichertengelder
wirtschaftlicher eingesetzt und das Mitarbeiterpotenzial
gefördert werden. Nach vorläufigen Schätzungen erwartet
die BA dadurch mittelfristig ein Einsparpotenzial von
rund 5.500 Stellen. Die freien Ressourcen sollen genutzt
werden, um die Zahl der Berater und Vermittler in den
Agenturen für Arbeit zu erhöhen sowie den P
ersonalbedarf für das Arbeitslosengeld II zu decken. Den
ersten Schätzungen zufolge ist für die Jahre 2004 bis
2007 ein finanzieller Spareffekt von 2,97 Milliarden
Euro zu erwarten.
Insgesamt nimmt und nahm die BA für die Reform und
sonstige Projekte die Dienste von 26
Beratungsunternehmen in Anspruch:
Beratungsunternehmen Honorarsumme zzgl. MWSt,
Vertragslaufzeiten Beratungsinhalte
McKinsey 23,2 Mio €; 07/2002 – 12/2004
- Projektsteuerung
- Controlling-Konzept zur Steuerung der BA über
Zielvereinbarungen
- Konzept zur Personalentwicklung und Mitarbeiterführung
- Umbau der Zentrale in eine Führungs- und
Steuerungseinheit, gleichzeitig Ausgliederung interner
Service-Leistungen
Roland Berger 9,86 Mio. €; 09/2002 – 12/2004
- Umbau der bisherigen Arbeitsämter in
dienstleistungsorientierte und effiziente Kundenzentren
- Leistungsgewährung: Bearbeitung von Anträgen u.ä. soll
standardisiert und optimiert werden
- Zusätzlich: Beratungsprojekt zur Einführung
Arbeitslosengeld II mit einem Auftragsvolumen von 2,5
Mio Euro, finanziert vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit, Laufzeit: 01/2004 – 12/2005
Ernst&Young 2,54 Mio €; 10/2002 – 12/2004
- IT-Architektur: Neugestaltung und Vereinheitlichung
der Informationsverarbeitung
- Beratung der Innenrevision
Bearing Point 1,25 Mio €; 01/2003 – 12/2003
- Einkaufsprozesse: Beschaffung von Dienstleistungen und
Gütern für die BA wirtschaftlicher gestalten
IBM 1,41 Mio €; 01/2003 – 12/2003
- Errichtung ServiceCenter (zentrale Call-Center für
mehrere Agenturen für Arbeit)
Accenture 5,2 Mio €; 02/2003 – 02/2008
- Beratung für Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM)
Weitere 20 Unternehmen 1,89 Mio €; 08/2002 – 12/2004
- verschiedene kleinere Projekte, z.T. bereits
abgeschlossen
In den Jahren 2002 und 2003 hat der Zentrale Einkauf
der BA 4.236 Vergabeverfahren mit einem Volumen von rund
857 Millionen Euro durchgeführt.
Weitere Informationen zu den Inhalten des
Reformprozesses finden Sie im Internet unter
www.arbeitsagentur.de.
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg