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Outplacement: Neuer Job statt Arbeitsamt
Hartz III bietet Unternehmen Zuschüsse bei sozialverträglichem Personalabbau
 


 

Annemette ter Horst, (MBA) JOBHUNTiNC.COM

14. Januar 2004. Mit dem Inkrafttreten von Hartz III bietet sich Arbeitgebern die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse für die sozialverträgliche Gestaltung von Personalreduzierungen zu erhalten.

Nach dem Wegfall der bisherigen Kann-Leistung (vgl. § 254 ff. SGB III), ergibt sich seit dem 1. Januar 2004 ein Anspruch auf eine 50prozentige Kostenübernahme u.a. von Outplacement-Maßnahmen, wobei die Obergrenze bei 2.500,- Euro je geförderten Arbeitnehmer liegt. Mit der Förderung von Transfermaßnahmen will die Bundesagentur (ehemals Bundesanstalt) für Arbeit bereits vor Auslaufen des Beschäftigungsverhältnisses präventiv gegen Arbeitslosigkeit vorgehen.

Annemette ter Horst (MBA), Senior-Partnerin beim ePlacement-Pionier JOBHUNTiNC.COM ePlacement-Consultants (http://www.jobhuntinc.com), begrüßte die neuen Fördermöglichkeiten ausdrücklich. Die neue Rechtsgrundlage biete Arbeitgebern durch die Festschreibung des Anspruches endlich verläßliche Planungssicherheit, so die diplomierte Kommunikationswissenschaftlerin.

"Neben den schwer messbaren Vorteilen von Outplacement wie die Vermeidung von Imageschäden und Produktivitätsverlusten halbieren sich zumindest bei tariflichen Mitarbeitern durch die Zuschüsse die eigenen Aufwendungen, so dass Out- bzw. ePlacement-Maßnahmen aufgrund der eingesparten Kosten für Abfindungen, Lohnkosten während der Restlaufzeiten und rechtlicher Auseinandersetzungen jetzt auch aus ausschließlich aus monetären Gründen interssant ist."