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Crosswater
Job Guide Pressestimmen
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Outplacement:
Neuer Job statt Arbeitsamt
Hartz III bietet Unternehmen Zuschüsse bei
sozialverträglichem Personalabbau
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Annemette ter
Horst, (MBA) JOBHUNTiNC.COM |
14. Januar 2004. Mit dem Inkrafttreten von Hartz
III bietet sich Arbeitgebern die
Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse für die
sozialverträgliche Gestaltung von Personalreduzierungen
zu erhalten.
Nach dem Wegfall der bisherigen Kann-Leistung (vgl. §
254 ff. SGB III), ergibt sich seit dem 1. Januar 2004
ein Anspruch auf eine 50prozentige Kostenübernahme u.a.
von Outplacement-Maßnahmen, wobei die Obergrenze bei
2.500,- Euro je geförderten Arbeitnehmer liegt. Mit der
Förderung von Transfermaßnahmen will die Bundesagentur
(ehemals Bundesanstalt) für Arbeit bereits vor Auslaufen
des Beschäftigungsverhältnisses präventiv gegen
Arbeitslosigkeit vorgehen.
Annemette ter Horst (MBA), Senior-Partnerin beim ePlacement-Pionier
JOBHUNTiNC.COM ePlacement-Consultants (http://www.jobhuntinc.com), begrüßte die
neuen Fördermöglichkeiten ausdrücklich. Die neue
Rechtsgrundlage biete Arbeitgebern durch die
Festschreibung des Anspruches endlich verläßliche
Planungssicherheit, so die diplomierte
Kommunikationswissenschaftlerin.
"Neben den schwer messbaren Vorteilen von Outplacement
wie die Vermeidung von Imageschäden und
Produktivitätsverlusten halbieren sich zumindest bei
tariflichen Mitarbeitern durch die Zuschüsse die eigenen
Aufwendungen, so dass Out- bzw. ePlacement-Maßnahmen aufgrund
der eingesparten Kosten für Abfindungen, Lohnkosten
während der Restlaufzeiten und rechtlicher
Auseinandersetzungen jetzt auch aus ausschließlich aus
monetären Gründen interssant ist."
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