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BA-Haushalt 2004 vom Verwaltungsrat mit Genehmigungsauflagen der Bundesregierung erneut festgestellt

 

12. Dezember 2003. Am Donnerstag hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (BA), der künftigen Bundesagentur für Arbeit, den Haushaltsplan 2004 mit einem Gesamtvolumen von 56,99 Milliarden Euro erneut festgestellt. Dies ist erforderlich geworden, weil die Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Bundesregierung vom 17. Dezember 2003 Maßgaben enthielt. Sie betreffen eine teilweise Stellenplanflexibilisierung für Angestellte, soweit hierzu ein Kontrakt zwischen der Bundesregierung und der BA abgeschlossen wird. Darüber hinaus wurde die BA verpflichtet, vor der Aufhebung von Haushaltssperren das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium der Finanzen herzustellen.

Die Haushaltsansätze blieben unverändert. Im Haushaltsplan 2004 übersteigen die Ausgaben die Einnahmen und machen einen Bundeszuschuss von 5,21 Milliarden Euro erforderlich.

Der Verwaltungsrat der BA hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung im nächsten Haushaltsjahr trotz eingeschränkter Ressourcen weiter zu verbessern. Er geht davon aus, dass durch die Umsetzung der Reform der BA die Dienstleistungen wirksamer und wirtschaftlicher erbracht werden. Der Verwaltungsrat hat erstmals die Verteilungsentscheidung für das Budget des Eingliederungstitels in Höhe von 10,29 Milliarden Euro für einen Teil der Eingliederungsleistungen auch auf Basis eines auf allen Ebenen der BA geführten Ziel- und Budgetplanungsprozesses getroffen.

Dieses neue Steuerungsmodell sieht vor, dass mit der Einführung von Wirkungs- und Leistungszielen die Geschäftseinheiten vor Ort ein hohes Maß an Freiheit und Verantwortung zur Zielerreichung haben. Die Steuerung über Ausgabenziele wird künftig keine Rolle mehr spielen, sondern die am Arbeitsmarkt erzielten Wirkungen werden die entscheidende Messgröße sein.

Der Verwaltungsrat erwartet dadurch eine deutliche Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Wirkung. Begleitet wird die neue Steuerung durch ein effizientes Controlling, das Transparenz über das Erreichen der Ziele für alle Beteiligten herstellt und das Nachhalten der Ziele gewährleistet.

Die wirkungsorientierte Verteilung der Mittel für die aktive Arbeitsförderung führt auch zu Konsequenzen bei einzelnen Bundesländern im Vergleich zur bisherigen Verteilung der Mittel nach einem Berechnungsmodus des Arbeitsmarktindikators. Die BA erfüllt mit Einführung der neuen Steuerung eine der wesentlichen Forderungen der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-Kommission).