12. Dezember 2003. Am Donnerstag hat der
Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (BA), der
künftigen Bundesagentur für Arbeit, den Haushaltsplan
2004 mit einem Gesamtvolumen von 56,99 Milliarden Euro
erneut festgestellt. Dies ist erforderlich geworden,
weil die Genehmigung des Haushaltsplanes durch die
Bundesregierung vom 17. Dezember 2003 Maßgaben enthielt.
Sie betreffen eine teilweise Stellenplanflexibilisierung
für Angestellte, soweit hierzu ein Kontrakt zwischen der
Bundesregierung und der BA abgeschlossen wird. Darüber
hinaus wurde die BA verpflichtet, vor der Aufhebung von
Haushaltssperren das Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem
Bundesministerium der Finanzen herzustellen.
Die Haushaltsansätze blieben unverändert. Im
Haushaltsplan 2004 übersteigen die Ausgaben die
Einnahmen und machen einen Bundeszuschuss von 5,21
Milliarden Euro erforderlich.
Der Verwaltungsrat der BA hat sich zum Ziel gesetzt,
die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung im nächsten
Haushaltsjahr trotz eingeschränkter Ressourcen weiter zu
verbessern. Er geht davon aus, dass durch die Umsetzung
der Reform der BA die Dienstleistungen wirksamer und
wirtschaftlicher erbracht werden. Der Verwaltungsrat hat
erstmals die Verteilungsentscheidung für das Budget des
Eingliederungstitels in Höhe von 10,29 Milliarden Euro
für einen Teil der Eingliederungsleistungen auch auf
Basis eines auf allen Ebenen der BA geführten Ziel- und
Budgetplanungsprozesses getroffen.
Dieses neue Steuerungsmodell sieht vor, dass mit der
Einführung von Wirkungs- und Leistungszielen die
Geschäftseinheiten vor Ort ein hohes Maß an Freiheit und
Verantwortung zur Zielerreichung haben. Die Steuerung
über Ausgabenziele wird künftig keine Rolle mehr
spielen, sondern die am Arbeitsmarkt erzielten Wirkungen
werden die entscheidende Messgröße sein.
Der Verwaltungsrat erwartet dadurch eine deutliche
Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Wirkung.
Begleitet wird die neue Steuerung durch ein effizientes
Controlling, das Transparenz über das Erreichen der
Ziele für alle Beteiligten herstellt und das Nachhalten
der Ziele gewährleistet.
Die wirkungsorientierte Verteilung der Mittel für die
aktive Arbeitsförderung führt auch zu Konsequenzen bei
einzelnen Bundesländern im Vergleich zur bisherigen
Verteilung der Mittel nach einem Berechnungsmodus des
Arbeitsmarktindikators. Die BA erfüllt mit Einführung
der neuen Steuerung eine der wesentlichen Forderungen
der Kommission „Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt“ (Hartz-Kommission).