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Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat in seiner Sondersitzung zur Kommunikationsberatung der BA vom 9. Dezember 2003 einstimmig folgende Erklärung beschlossen:

 

Nürnberg, 10. Dezember 2003. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat in seiner Sondersitzung zur Kommunikationsberatung der BA vom 9. Dezember 2003 einstimmig folgende Erklärung beschlossen:

1. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass der Umbau der BA zu einem modernen öffentlichen Dienstleistungsunternehmen vom Grundsatz in die richtige Richtung geht. Der Verwaltungsrat wird den Vorstand bei diesen großen Herausforderungen weiter aktiv und konstruktiv unterstützen.

2. Zur Begleitung dieses Umbauprozesses ist die Verbesserung der Kommunikation nach innen und außen unerlässlich. Es war und ist deshalb grundsätzlich richtig, dass der Vorstand sich einer externen Kommunikationsberatung bedient.

3. Der Verwaltungsrat kommt nach eingehender Prüfung aller ihm heute vorliegenden Informationen zu dem Schluss, dass die Vergabe in der Zuständigkeit des Vorstands an WMP ohne Ausschreibung rechtlich unzulässig ist. Die bereits einhellig vom Präsidium geäußerten Zweifel an der Rechtsauslegung des Vorstandes bestätigt im Ergebnis auch der Bundesrechnungshof.

4. Der Verwaltungsrat hält die inhaltliche Ausgestaltung des Beratervertrages für unzureichend und stellt bei der Durchführung ernste Versäumnisse fest. So fehlen hinreichend konkrete Leistungsinhalte sowie die Dokumentation des Projektcontrollings. Damit wird die bereits vom Präsidium gegenüber dem Vorstand vorgetragene Kritik bestätigt.

5. Der Verwaltungsrat erwartet, dass der Vorstand die gesetzlichen Anforderungen an Ausschreibungen sowie den Grundsatz der Trennung von Bedarfsträgerschaft und Beschaffungsdurchführung künftig strikt einhält und bei der Auftragsvergabe an Dritte die Grundlagen für ein effektives Controlling sicherstellt.

6. Der Vorgang WMP hat eine Reihe administrativer Unzulänglichkeiten zutage gefördert. Der Bundesrechnungshof hat sie im Einzelnen herausgearbeitet. Diese sind vom Vorstand abzustellen.

7. Der Vorstand wird aufgefordert sicherzustellen, dass keine Beraterverträge mit mehr als 200.000 € ohne europaweite öffentliche Ausschreibung vergeben wurden und werden sowie alle Beraterverträge hinreichend konkrete Leistungsmerkmale enthalten, die durch geeignete Controllingverfahren und die Innenrevision laufend überprüft werden. Darüber wird der Vorstand dem Verwaltungsrat berichten.

8. Die Informationen des Vorstandsvorsitzenden gegenüber dem Verwaltungsrat waren unzureichend. Eine nachträgliche Erfolgs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Beratungsvertrages ist dem Verwaltungsrat mangels ausreichender Zielbeschreibung des Projekts und Dokumentation der erbrachten Leistungen nicht möglich.

9. Die Satzung der Bundesanstalt für Arbeit legt in Art. 17 Abs. 2 fest: „Der Vorstand schafft die Grundlage für die Durchführung der Aufsichts- und Überwachungsaufgaben des Verwaltungsrates.“ Deshalb muss der Vorstand frühzeitig die Selbstverwaltung in Vorhaben gewichtiger geschäftspolitischer und strategischer Bedeutung umfassend informieren. Dies dient nicht nur der Akzeptanz der Vorhaben in der Umsetzung, sondern ist eine rechtlich zwingende Bringschuld des Vorstandes, ohne die der Verwaltungsrat seine Kontroll- und Aufsichtsfunktion gar nicht wirkungsvoll wahrnehmen kann. Hier sieht der Verwaltungsrat deutliche Defizite, die es zu beheben gilt.

10. Die Ereignisse um den Abschluss des WMP-Beratungsvertrages zeigen, dass die gesetzlichen Kompetenzen des Verwaltungsrates unzureichend sind. Aufsichtsfunktion und die Kompetenz zur Benennung und zur Abberufung der Vorstände der BA gehören in eine Hand. Dazu ist eine gesetzliche Regelung erforderlich.

11. Der Verwaltungsrat betont, dass für den Erfolg der BA Vorstand und Verwaltungsrat künftig verstärkt vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten müssen.

12. Der Verwaltungsrat weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Fehler bei der Auftragsvergabe und -durchführung mit WMP nicht dazu legitimieren, jeden Geschäftsvorgang bei der BA öffentlich in Zweifel zu ziehen.

13. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA haben Rahmenbedingungen und ein öffentliches Klima verdient, das es ihnen erlaubt, alle Kraft auf die erfolgreiche Umsetzung der tief greifenden Reformen zu konzentrieren, damit die BA von Arbeitsuchenden wie Arbeitgebern als professioneller und hilfreicher Dienstleister erlebt und anerkannt wird.

14. Diesen Beschluss wird der Verwaltungsrat der Rechtsaufsicht offiziell übermitteln.

Quelle:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

 

 

 

 

 

 

 

 

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