Nürnberg, 10. Dezember 2003. Der Verwaltungsrat der
Bundesanstalt für Arbeit hat in seiner Sondersitzung zur
Kommunikationsberatung der BA vom 9. Dezember 2003
einstimmig folgende Erklärung beschlossen:
1. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass der
Umbau der BA zu einem modernen öffentlichen
Dienstleistungsunternehmen vom Grundsatz in die richtige
Richtung geht. Der Verwaltungsrat wird den Vorstand bei
diesen großen Herausforderungen weiter aktiv und
konstruktiv unterstützen.
2. Zur Begleitung dieses Umbauprozesses ist die
Verbesserung der Kommunikation nach innen und außen
unerlässlich. Es war und ist deshalb grundsätzlich
richtig, dass der Vorstand sich einer externen
Kommunikationsberatung bedient.
3. Der Verwaltungsrat kommt nach eingehender Prüfung
aller ihm heute vorliegenden Informationen zu dem
Schluss, dass die Vergabe in der Zuständigkeit des
Vorstands an WMP ohne Ausschreibung rechtlich unzulässig
ist. Die bereits einhellig vom Präsidium geäußerten
Zweifel an der Rechtsauslegung des Vorstandes bestätigt
im Ergebnis auch der Bundesrechnungshof.
4. Der Verwaltungsrat hält die inhaltliche
Ausgestaltung des Beratervertrages für unzureichend und
stellt bei der Durchführung ernste Versäumnisse fest. So
fehlen hinreichend konkrete Leistungsinhalte sowie die
Dokumentation des Projektcontrollings. Damit wird die
bereits vom Präsidium gegenüber dem Vorstand
vorgetragene Kritik bestätigt.
5. Der Verwaltungsrat erwartet, dass der Vorstand die
gesetzlichen Anforderungen an Ausschreibungen sowie den
Grundsatz der Trennung von Bedarfsträgerschaft und
Beschaffungsdurchführung künftig strikt einhält und bei
der Auftragsvergabe an Dritte die Grundlagen für ein
effektives Controlling sicherstellt.
6. Der Vorgang WMP hat eine Reihe administrativer
Unzulänglichkeiten zutage gefördert. Der
Bundesrechnungshof hat sie im Einzelnen
herausgearbeitet. Diese sind vom Vorstand abzustellen.
7. Der Vorstand wird aufgefordert sicherzustellen,
dass keine Beraterverträge mit mehr als 200.000 € ohne
europaweite öffentliche Ausschreibung vergeben wurden
und werden sowie alle Beraterverträge hinreichend
konkrete Leistungsmerkmale enthalten, die durch
geeignete Controllingverfahren und die Innenrevision
laufend überprüft werden. Darüber wird der Vorstand dem
Verwaltungsrat berichten.
8. Die Informationen des Vorstandsvorsitzenden
gegenüber dem Verwaltungsrat waren unzureichend. Eine
nachträgliche Erfolgs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung
des Beratungsvertrages ist dem Verwaltungsrat mangels
ausreichender Zielbeschreibung des Projekts und
Dokumentation der erbrachten Leistungen nicht möglich.
9. Die Satzung der Bundesanstalt für Arbeit legt in
Art. 17 Abs. 2 fest: „Der Vorstand schafft die Grundlage
für die Durchführung der Aufsichts- und
Überwachungsaufgaben des Verwaltungsrates.“ Deshalb muss
der Vorstand frühzeitig die Selbstverwaltung in Vorhaben
gewichtiger geschäftspolitischer und strategischer
Bedeutung umfassend informieren. Dies dient nicht nur
der Akzeptanz der Vorhaben in der Umsetzung, sondern ist
eine rechtlich zwingende Bringschuld des Vorstandes,
ohne die der Verwaltungsrat seine Kontroll- und
Aufsichtsfunktion gar nicht wirkungsvoll wahrnehmen
kann. Hier sieht der Verwaltungsrat deutliche Defizite,
die es zu beheben gilt.
10. Die Ereignisse um den Abschluss des
WMP-Beratungsvertrages zeigen, dass die gesetzlichen
Kompetenzen des Verwaltungsrates unzureichend sind.
Aufsichtsfunktion und die Kompetenz zur Benennung und
zur Abberufung der Vorstände der BA gehören in eine
Hand. Dazu ist eine gesetzliche Regelung erforderlich.
11. Der Verwaltungsrat betont, dass für den Erfolg
der BA Vorstand und Verwaltungsrat künftig verstärkt
vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten müssen.
12. Der Verwaltungsrat weist mit Nachdruck darauf
hin, dass die Fehler bei der Auftragsvergabe und
-durchführung mit WMP nicht dazu legitimieren, jeden
Geschäftsvorgang bei der BA öffentlich in Zweifel zu
ziehen.
13. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA haben
Rahmenbedingungen und ein öffentliches Klima verdient,
das es ihnen erlaubt, alle Kraft auf die erfolgreiche
Umsetzung der tief greifenden Reformen zu konzentrieren,
damit die BA von Arbeitsuchenden wie Arbeitgebern als
professioneller und hilfreicher Dienstleister erlebt und
anerkannt wird.
14. Diesen Beschluss wird der Verwaltungsrat der
Rechtsaufsicht offiziell übermitteln.
Quelle:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg