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Wechsel im Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit
Peter Clever folgt Christoph Kannengießer als alternierender Vorsitzender

 

Peter Clever, Foto: BDA

Auf der Sitzung am 14.11. hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (BA) Peter Clever zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Clever löst damit zum 16.11.2003 Christoph Kannengießer ab, der vier Jahre als Vertreter der Arbeitgeberseite Mitglied im drittelparitätisch besetzten Verwaltungsrat der BA war. Kannengießer hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum 1. Oktober 2003 verlassen und ist als Hauptgeschäftsführer zum Verband der Technischen Überwachungsvereine gewechselt.

Peter Clever ist seit 1. November Mitglied in der Hauptgeschäftsführung der BDA. Das Thema Arbeitsmarkt ist für ihn kein Neuland. Von 1982 bis 1998 war der heute 48-jährige Volkswirt im Bundesministerium für Arbeit tätig, unter anderem als Leiter der Abteilung „Arbeitsmarktpolitik“. In dieser Funktion war er auch stellvertretendes Mitglied im damaligen ehrenamtlichen Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit. „Ich freue mich, am eingeleiteten tief greifenden Reformprozess der Bundesanstalt für Arbeit jetzt wieder mitwirken zu können“, betonte er am Freitag in Nürnberg.

Sein Vorgänger Christoph Kannengießer gehörte der Selbstverwaltung seit dem 1. Juli 1999 an. Bis März 2002 war er Mitglied des damaligen ehrenamtlichen Vorstands, ab Oktober 2000 auch alternierender Vorstandsvorsitzender. Mit der Reform der Bundesanstalt für Arbeit und der Ablösung des ehrenamtlichen Vorstands wurde er alternierender Vorsitzender des neuen Verwaltungsrats. Er widmete sich vor allem dem Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einem Dienstleister. Bei seiner letzten Verwaltungsratssitzung zog er am Freitag eine positive Bilanz seiner Arbeit. Er sei mit dem Konzeptions- und Umsetzungsstand der Reform durchaus zufrieden.

Der Verwaltungsrat ist das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit. Er besteht aus 21 Mitgliedern, die je zu einem Drittel den öffentlichen Körperschaften, den Arbeitgeber- sowie der Arbeitnehmervertretungen angehören. Beim Vorsitz des Gremiums wechseln sich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite im jährlichen Turnus ab.

 

 

 

 

 

 

 

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