Auf der Sitzung am 14.11. hat der Verwaltungsrat der
Bundesanstalt für Arbeit (BA) Peter Clever zum
stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums gewählt.
Clever löst damit zum 16.11.2003 Christoph
Kannengießer ab, der vier Jahre als Vertreter der
Arbeitgeberseite Mitglied im drittelparitätisch
besetzten Verwaltungsrat der BA war. Kannengießer hat
die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) zum 1. Oktober 2003 verlassen und ist als
Hauptgeschäftsführer zum Verband der Technischen
Überwachungsvereine gewechselt.
Peter Clever ist seit 1. November Mitglied in der
Hauptgeschäftsführung der BDA. Das Thema Arbeitsmarkt
ist für ihn kein Neuland. Von 1982 bis 1998 war der
heute 48-jährige Volkswirt im Bundesministerium für
Arbeit tätig, unter anderem als Leiter der Abteilung
„Arbeitsmarktpolitik“. In dieser Funktion war er auch
stellvertretendes Mitglied im damaligen ehrenamtlichen
Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit. „Ich freue mich,
am eingeleiteten tief greifenden Reformprozess der
Bundesanstalt für Arbeit jetzt wieder mitwirken zu
können“, betonte er am Freitag in Nürnberg.
Sein Vorgänger Christoph Kannengießer gehörte der
Selbstverwaltung seit dem 1. Juli 1999 an. Bis März 2002
war er Mitglied des damaligen ehrenamtlichen Vorstands,
ab Oktober 2000 auch alternierender
Vorstandsvorsitzender. Mit der Reform der Bundesanstalt
für Arbeit und der Ablösung des ehrenamtlichen Vorstands
wurde er alternierender Vorsitzender des neuen
Verwaltungsrats. Er widmete sich vor allem dem Umbau der
Bundesanstalt für Arbeit zu einem Dienstleister. Bei
seiner letzten Verwaltungsratssitzung zog er am Freitag
eine positive Bilanz seiner Arbeit. Er sei mit dem
Konzeptions- und Umsetzungsstand der Reform durchaus
zufrieden.
Der Verwaltungsrat ist das zentrale Gremium der
Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit. Er
besteht aus 21 Mitgliedern, die je zu einem Drittel den
öffentlichen Körperschaften, den Arbeitgeber- sowie der
Arbeitnehmervertretungen angehören. Beim Vorsitz des
Gremiums wechseln sich die Arbeitnehmer- und die
Arbeitgeberseite im jährlichen Turnus ab.