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BA hält Kooperationsangebot mit privaten Job-Börsen aufrecht – „Virtueller Arbeitsmarkt“ bringt Vorteile für alle Marktteilnehmer 

 

Nürnberg, 2. September 2003. BA hält Kooperationsangebot mit privaten Job-Börsen aufrecht – „Virtueller Arbeitsmarkt“ bringt Vorteile für alle Marktteilnehmer

– VAM als sinnvolle Ergänzung zu Job-Börsen

– Modernes Internet-Serviceportal als zentraler Bestandteil der BA-Reform – Schnellere Arbeitsvermittlung

– Gesetzlicher Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen

– Steigende Bedeutung des Internets bei Personalbeschaffung und Stellenvermittlung

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) steht Kooperationen mit den Online-Stellenmärkten von Zeitungen und Zeitschriften sowie den insgesamt rund 400 Internet-Jobbörsen weiterhin aufgeschlossen gegenüber. Das ab Dezember 2003 an den Start gehende und zur Zeit unter dem Projektnamen „Virtueller Arbeitsmarkt“ (VAM) vorbereitete neue Serviceportal der BA versteht sich als sinnvolle Ergänzung, die für deutlich mehr Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sorgen wird.

Kooperierende Jobbörsen können durch den Zugang von Kunden und Besuchern aus dem VAM mit einer Steigerung der Besucherzahlen und ihrer Werbeeinnahmen sowie mit zusätzlichen Umsätzen durch die provisionsfreie Weiterleitung von Stellenangeboten rechnen. Bewerber- und Stellenprofile können zwischen den Arbeitsmarktpartnern ausgetauscht werden (Cross-Posting).

Die BA ist seit 1997 mit Dienstleistungen im Internet präsent. Sie ist mit 350.000 Stellenangeboten im Stellen-Informations-Service (SIS) und zwei Millionen Bewerberangeboten im Arbeitgeber-Informations-Service (AIS) in diesem Bereich Marktführer. Für Fach- und Führungskräfte, Ingenieure und IT-Fachkräfte bietet sie zusätzlich spezielle Online-Vermittlungsbörsen an.

Die Bundesanstalt für Arbeit ist gesetzlich verpflichtet, ihr Dienstleistungsangebot nicht nur auf arbeitslose Bewerber mit geringen Qualifikationen zu beschränken. Der gesetzliche Auftrag schließt auch besonders qualifizierte Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber mit ein.

Seit 1. Juli 2003 gilt die Regelung, dass sich Arbeitnehmer bereits bei Erhalt der Kündigung bei den zuständigen Arbeitsämtern melden müssen. Damit nehmen verstärkt Menschen die Dienste der Arbeitsämter einschließlich der Online-Angebote in Anspruch, die zwar gekündigt sind, aber noch in Beschäftigung stehen.

Damit die BA ihren gesetzlichen Auftrag qualitativ besser erfüllen kann, wird für Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Online-Dienstleistungsangebot mit dem Projekt „Der Virtuelle Arbeitsmarkt“ modernisiert. Der Virtuelle Arbeitsmarkt enthält eine zentrale Plattform mit unterschiedlichen Zugriffsberechtigungen für alle am Arbeitsmarktgeschehen beteiligten Personengruppen. Ziel ist es, mit neuen Internettechnologien den Arbeitsmarkt transparent zu machen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen und zur Verkürzung der Dauer von Arbeitslosigkeit beizutragen. Dabei möchte die BA das Know-how ihrer Arbeitsmarktpartner (z.B. kommerzielle Jobbörsen) nutzen und sie in das neue Online-Dienstleistungsangebot einbinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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