Nürnberg, 2. September 2003. BA hält
Kooperationsangebot mit privaten Job-Börsen aufrecht –
„Virtueller Arbeitsmarkt“ bringt Vorteile für alle
Marktteilnehmer
– VAM als sinnvolle Ergänzung zu Job-Börsen
– Modernes Internet-Serviceportal als zentraler
Bestandteil der BA-Reform – Schnellere
Arbeitsvermittlung
– Gesetzlicher Auftrag zur Erbringung von
Dienstleistungen
– Steigende Bedeutung des Internets bei
Personalbeschaffung und Stellenvermittlung
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) steht Kooperationen
mit den Online-Stellenmärkten von Zeitungen und
Zeitschriften sowie den insgesamt rund 400
Internet-Jobbörsen weiterhin aufgeschlossen gegenüber.
Das ab Dezember 2003 an den Start gehende und zur Zeit
unter dem Projektnamen „Virtueller Arbeitsmarkt“ (VAM)
vorbereitete neue Serviceportal der BA versteht sich als
sinnvolle Ergänzung, die für deutlich mehr Transparenz
auf dem Arbeitsmarkt sorgen wird.
Kooperierende Jobbörsen können durch den Zugang von
Kunden und Besuchern aus dem VAM mit einer Steigerung
der Besucherzahlen und ihrer Werbeeinnahmen sowie mit
zusätzlichen Umsätzen durch die provisionsfreie
Weiterleitung von Stellenangeboten rechnen. Bewerber-
und Stellenprofile können zwischen den
Arbeitsmarktpartnern ausgetauscht werden (Cross-Posting).
Die BA ist seit 1997 mit Dienstleistungen im Internet
präsent. Sie ist mit 350.000 Stellenangeboten im
Stellen-Informations-Service (SIS) und zwei Millionen
Bewerberangeboten im Arbeitgeber-Informations-Service
(AIS) in diesem Bereich Marktführer. Für Fach- und
Führungskräfte, Ingenieure und IT-Fachkräfte bietet sie
zusätzlich spezielle Online-Vermittlungsbörsen an.
Die Bundesanstalt für Arbeit ist gesetzlich
verpflichtet, ihr Dienstleistungsangebot nicht nur auf
arbeitslose Bewerber mit geringen Qualifikationen zu
beschränken. Der gesetzliche Auftrag schließt auch
besonders qualifizierte Arbeitnehmer sowie die
Arbeitgeber mit ein.
Seit 1. Juli 2003 gilt die Regelung, dass sich
Arbeitnehmer bereits bei Erhalt der Kündigung bei den
zuständigen Arbeitsämtern melden müssen. Damit nehmen
verstärkt Menschen die Dienste der Arbeitsämter
einschließlich der Online-Angebote in Anspruch, die zwar
gekündigt sind, aber noch in Beschäftigung stehen.
Damit die BA ihren gesetzlichen Auftrag qualitativ
besser erfüllen kann, wird für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer das Online-Dienstleistungsangebot mit dem
Projekt „Der Virtuelle Arbeitsmarkt“ modernisiert. Der
Virtuelle Arbeitsmarkt enthält eine zentrale Plattform
mit unterschiedlichen Zugriffsberechtigungen für alle am
Arbeitsmarktgeschehen beteiligten Personengruppen. Ziel
ist es, mit neuen Internettechnologien den Arbeitsmarkt
transparent zu machen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden,
die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen und zur
Verkürzung der Dauer von Arbeitslosigkeit beizutragen.
Dabei möchte die BA das Know-how ihrer
Arbeitsmarktpartner (z.B. kommerzielle Jobbörsen) nutzen
und sie in das neue Online-Dienstleistungsangebot
einbinden.