Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwürfe
für ein Drittes und Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III und Hartz
IV) werden sich nachhaltig auf die Tätigkeiten der
Bundesanstalt für Arbeit (BA) auswirken. Der Vorsitzende
des Vorstands der BA, Florian Gerster, erwartet von den
neuen Gesetzen verbesserte Chancen zur Integration,
einen deutlichen Bürokratieabbau, mehr
Organisationsfreiheit sowie eine Vielzahl von
Rechtsvereinfachungen für die BA. „Die Änderungen werden
den bereits eingeleiteten Reformprozess in der BA weiter
unterstützen“, so Gerster.
„Hartz III“ wird das Leistungsrecht und die
Arbeitsmarktinstrumente erheblich vereinfachen. „Hartz
IV“ regelt die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und
der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Alg II) für
erwerbsfähige Personen. Die Übernahme der Trägerschaft
für das Alg II bedeutet für die BA die größte
Herausforderung seit der deutschen Einheit.
Im Gesetz ist vor allem der Leitgedanke des „Förderns
und Forderns“ verankert. Eigenaktivitäten der
Arbeitssuchenden werden künftig stärker eingefordert,
Regelungen der Zumutbarkeit enger gefasst. Für die BA
ist das Arbeitslosengeld II eine völlig neue
Leistungsart, die sich stärker an der Sozialhilfe als an
der Arbeitslosenhilfe orientiert. Somit steht nicht wie
bisher nur der Leistungsempfänger im Vordergrund,
sondern auch die Familienangehörigen, die zur
Bedarfsgemeinschaft gehören. Entsprechend höher fällt
der Verwaltungsaufwand aus.
In diesem Zusammenhang begrüßt die BA die
Verlängerung der Frist für die Umstellung der insgesamt
1,2 Millionen Fälle von Arbeitslosenhilfe vom 30.10.2004
auf den 31.12.2004. Allerdings müssen die Mitarbeiter
der Bundesanstalt für Arbeit auch nach dieser
Fristverlängerung ab 1. Juli nächsten Jahres noch
monatlich 200.000 Fälle auf Alg II umstellen. Für die
bisherigen Empfänger von Sozialhilfe gilt eine
Übergangsphase für die Umstellung bis 31.12.2006.
Zwar wird durch die Pauschalierung von
Einzelleistungen für die Leistungsempfänger von
Arbeitslosengeld II der Verwaltungsaufwand reduziert,
trotzdem hat die Übernahme der Trägerschaft
entscheidende Auswirkungen auf das Aufgabenvolumen der
künftigen Bundesagentur für Arbeit. Die BA rechnet mit
4,3 Millionen Empfängern der neuen Leistung, inklusive
2,2 Millionen Menschen, die als Familienmitglieder der
Bedarfsgemeinschaft angehören.
Hartz IV sieht für den angestrebten
Betreuungsschlüssel von 1:75 einen zusätzlichen Bedarf
von rund 10.000 Vermittlern vor. Um dieses Ziel zu
erreichen, setzt der Vorstand der BA vor allem auf
personelle Umschichtungen, die durch die aus den
Reformen generierten Effizienzgewinne ermöglicht werden.
Falls Neueinstellungen erforderlich werden, sollen diese
möglichst lediglich auf Zeit vorgenommen werden.
Konkrete Zahlen und Lösungen können jedoch erst gegen
Jahresende, nach Fortschreiten des
Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt werden.
Um eine erfolgreiche Integration und
Leistungsgewährung durch die BA zu ermöglichen, müssen
im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch noch einige
Risiken aus dem Weg geräumt werden. So will die
Bundesanstalt sichergestellt sehen, dass unabhängig von
der Gesamtverantwortung für das Integrationsmanagement
die Kommunen auch weiterhin für die soziale Integration
der Erwerbsfähigen und ihrer Bedarfsgemeinschaften
verantwortlich bleiben. Daher müssen die bestehenden
Strukturen zum Beispiel für Kinderbetreuung,
Schuldnerberatung oder Suchtberatung erhalten bleiben
oder im erforderlichen Umfang aufgebaut werden. „Wir
können diese Aufgabe nur gemeinsam mit den Trägern der
Sozialhilfe bewältigen“, erklärt Florian Gerster.
Ziel der Reform der BA, so Gerster, sei die
Konzentration auf ihre Kernaufgaben. Deshalb müsse
sichergestellt werden, dass sie letztlich nicht
Leistungen erbringt, die nicht zu ihrem Aufgabenspektrum
gehören. Der damit verbundene erhebliche
Verwaltungsaufwand könne sonst leicht zu einer
Überforderung der BA bei ihren eigentlichen Aufgaben auf
dem Arbeitsmarkt führen.
Auch ohne die im Gesetzentwurf vorgesehene
Aussteuerungsquote für den Übergang zum Arbeitslosengeld
II ist die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit
zentrales Ziel der Reform der deutschen
Arbeitsverwaltung.
Bundesanstalt für Arbeit
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