13. August 2003
Während die Arbeit der Bundesanstalt für Arbeit
stark auf die Gewährung passiver Leistungen und die
Verwaltung der Arbeitsuchenden ausgerichtet war,
werden die Mitarbeiter der Bundesagentur für
Arbeit zukünftig als Vermittlungsagenten tätig. Alle
Arbeitsuchenden werden künftig kundenorientiert von
einer kompetenten Anlaufstelle betreut und vermittelt.
Auch die Arbeitgeber sollen bessere Serviceleistungen
erhalten als bisher.
Die künftige Bundesagentur für Arbeit geht
darüberhinaus mit einer neuen Personalführungs- und
Organisationsstruktur an den Start. Das Verhältnis
zwischen Bundesregierung und Bundesagentur wird
moderner und wirkungsvoller gestaltet - die
Bundesregierung wird die Bundesagentur künftig durch
Zielvereinbarungen steuern, und nicht mehr wie
bisher durch detaillierte gesetzliche Regelungen,
Weisungen und Genehmigungen.
Vereinfachung und Beschleunigung von
Leistungen
Mit dem Gesetz werden außerdem die zahlreichen
Eingliederungszuschüsse vereinheitlicht sowie
Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
zusammengeführt. Einzelfallregelungen werden durch
mehr Pauschalierung ersetzt, was aber nicht zu
Leistungseinschränkungen führt. Die Zusammenfassung
verschiedener Leistungen dient nicht nur der
Vereinfachung, sondern auch dazu, dass es bei der
Bewilligung nicht zu Verzögerungen kommt.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2004 in Kraft treten,
bestimmte Übergangsregelungen (wegen Vertrauensschutz
bzw. verfassungsbedingten Eigentumsschutzrechte)
führen dazu, dass einige Regelungen erst ab 2006 voll
greifen.