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Bundesanstalt für Arbeit wird Bundesagentur für Arbeit
Quelle: Bundesregierung

13. August 2003

Die Bundesanstalt für Arbeit wird zu einem modernen, kundenorientierten Dienstleister ausgebaut: zur Bundesagentur für Arbeit. Dafur hat die Bundesregierung am 13. August mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz III") die Rahmenbedingungen geschaffen.

 

Während die Arbeit der Bundesanstalt für Arbeit stark auf die Gewährung passiver Leistungen und die Verwaltung der Arbeitsuchenden ausgerichtet war, werden die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zukünftig als Vermittlungsagenten tätig. Alle Arbeitsuchenden werden künftig kundenorientiert von einer kompetenten Anlaufstelle betreut und vermittelt. Auch die Arbeitgeber sollen bessere Serviceleistungen erhalten als bisher.

Die künftige Bundesagentur für Arbeit geht darüberhinaus mit einer neuen Personalführungs- und Organisationsstruktur an den Start. Das Verhältnis zwischen Bundesregierung und Bundesagentur wird moderner und wirkungsvoller gestaltet - die Bundesregierung wird die Bundesagentur künftig durch Zielvereinbarungen steuern, und nicht mehr wie bisher durch detaillierte gesetzliche Regelungen, Weisungen und Genehmigungen.

Vereinfachung und Beschleunigung von Leistungen

Mit dem Gesetz werden außerdem die zahlreichen Eingliederungszuschüsse vereinheitlicht sowie Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusammengeführt. Einzelfallregelungen werden durch mehr Pauschalierung ersetzt, was aber nicht zu Leistungseinschränkungen führt. Die Zusammenfassung verschiedener Leistungen dient nicht nur der Vereinfachung, sondern auch dazu, dass es bei der Bewilligung nicht zu Verzögerungen kommt.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2004 in Kraft treten, bestimmte Übergangsregelungen (wegen Vertrauensschutz bzw. verfassungsbedingten Eigentumsschutzrechte) führen dazu, dass einige Regelungen erst ab 2006 voll greifen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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