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Monster contra Roboter - Warum die Bundesanstalt für Arbeit nicht fischen soll

 

Quelle: Stern

14. August 2003. Mit dem 'Job-Roboter' wollen die Arbeitsämter das Internet auf der Suche nach freien Stellen durchkämmen. Viele Stellenangebote seien nur auf den Webseiten der Unternehmen gemeldet, berichtete die Bundesanstalt für Arbeit (BA). Die neue Suchmaschine soll den Arbeitsvermittlern Zugang zu allen Stellenangeboten verschaffen, die Firmen im Internet anbieten.

"Trotz mäßiger Konjunktur gibt es in Deutschland Hunderttausende offener Stellen", so die BA. Aber nur 360.000 davon seien bei den Arbeitsämtern gemeldet. Der 'Job-Roboter' durchsucht Internetseiten von Unternehmen, Innungen und Verbänden. Wird er fündig, übernimmt er das Stellenangebot in eine Liste.

Die Software wird seit kurzem in 15 Arbeitsämtern in Berlin, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Kiel, Krefeld, Mönchengladbach, Nürnberg, Oberhausen, Solingen und Wuppertal getestet. Die Vermittler könnten bereits auf 15.000 zusätzliche Jobangebote zugreifen, hieß es. Nach der Testphase soll der 'Job-Roboter' ab Dezember 2003 in das neue Service-Portal der Bundesanstalt, den 'Virtuellen Arbeitsmarkt', integriert werden.
Internet-Jobbörsen sind sauer
Gar nicht glücklich mit diesem Vorstoß der Bundesanstalt sind die großen Internet-Jobbörsen. Sie waren zwar ursprünglich bereit, das Projekt 'Virtueller Arbeitsmarkt' zu unterstützen, sind nun aber irritiert. Sie fürchten, dass die Bundesanstalt in ihrem Gebiet wildern will, nachdem sie aus den Medien erfahren mussten, dass der 'Virtuelle Arbeitsmarkt' nicht nur unter einem neutralen Namen online gehen will, sondern auch mit Hilfe des 'Job-Roboters' Stellenausschreibungen aus dem Netz fischen will.

Die inzwischen bekannt gewordenen Fakten sind den Online-Stellenmarkt-Anbietern bei einem ersten Sondierungsgespräch mit der BA am 30. Juni 2003 verschwiegen worden, so der Vorwurf der vier Geschäftsführer von jobpilot, jobscout24, Monster und StepStone. Mit einem anonymen Label und kostenlosen Dienstleistungen, die sie zusätzlich nicht nur auf Arbeitslose, sondern auf alle Arbeitnehmer ausdehnen wolle, werde die BA aber zum konkurrierenden Marktteilnehmer. Das Ganze geschehe mit öffentlichn Geldern und einem geplanten Millionen-Werbebudget. Gemeinsam warnen die vier großen Online-Stellenmärkte die Bundesanstalt für Arbeit davor, sich gegen die Marktentwickler und eingeführten Unternehmen der Branche positionieren zu wollen. Das selbst gesteckte Ziel der BA, im Zuge der anstehenden Reformen zur "Nummer Eins der Internet-Stellenportale" zu werden, schieße erheblich über den gesetzlichen Auftrag hinaus.

Gegen den 'Job-Roboter'
Die Online-Stellenmärkte sehen ihr Aufgabengebiet vorwiegend bei der Suche nach Fach- und Führungskräften und argumentieren, viele Unternehmen würden in diesem Spezialsegment bewusst auf die Meldung offener Stellen an das Arbeitsamt verzichten. Weil sie genaue Vorgaben für die zu besetzende Stelle und dafür geeignete Bewerber formulieren, wollten sie unter wenigen Kandidaten den besten auswählen können. Das würde durch den 'Job-Roboter', der alle offenen Stellen einsammelt und in den zukünftigen 'Virtuellen Arbeitsmarkt' einbringen soll, unterlaufen.

"Zusammenarbeit kann es nicht geben, wenn die BA den Schutz der Kunden übergeht, indem sie gegen deren Willen die Stellenangebote abscannt. Dagegen werden sich die führenden Anbieter der Online-Stellenmärkte zu wehren wissen. Jedenfalls schlägt die BA damit die Tür zu einer zielführenden, effektiven Zusammenarbeit mit den Profis zu", lautet die einhellige Reaktion der Geschäftsführer.

Bundesanstalt fühlt sich im Recht
Jürgen Koch, der das Projekt 'Virtueller Arbeitsmarkt' bei der Bundesanstalt leitet, wies die Vorwürfe zurück. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AP betonte er, dass die Meta-Suchfunktion mit einem so genannten Job-Roboter nur den Mitarbeitern der Arbeitsämter zur Verfügung stehe. Die Suchfunktion solle private Firmen-Websites nach Stellen absuchen - das sei problemlos, so Koch.

Mit den Stellenbörsen werde ein Abkommen über ein so genanntes Cross-Posting angestrebt: Den Jobbörsen-Kunden sollte ermöglicht werden, ihre Anzeige bei Arbeitsamt.de mitzuschalten. Auch umgekehrt solle dies möglich sein, so Koch. Dabei werde jeder Einzelfall geprüft, betonte er.

Koch wies auch den Vorwurf der Marktverzerrung zurück. Das Arbeitsamt sei bereits seit Januar 1997 online und seitdem Marktführer für Jobs im Internet. Unter Arbeitsamt.de gebe es seit jeher auch Fachbörsen im so genannten gehobenen Bereich, etwa für Ingenieure. "Das ist auch Teil des gesetzlichen Auftrags", sagte Koch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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