Quelle:
Wiesbadener Kurier
Vom
22.08.2003
Nürnberg. (dpa) In der Bundesanstalt für Arbeit (BA)
wächst die Kritik an den jüngsten Hartz-Reformen.
Interne Kritiker, darunter der Leiter der Berliner
BA-Hauptstadt-Vertretung, Wilhelm Schickler, fürchten
mit der geplanten Zusammenlegung von Arbeits- und
Sozialhilfe eine Überlastung der Nürnberger Behörde.
Dagegen betonte BA-Sprecherin Bettina Schmidt, die
Bundesanstalt stehe weiter hinter den jüngsten
Kabinetts-Beschlüssen zur Hartz-Reform.
In der jüngsten Ausgabe des an Parlamentarier
gerichteten Rundschreibens "BA direkt" hatte Schickler
davor gewarnt, die Bundesanstalt zu einem "riesigen
Sozialamt" zu machen. Mit der Entscheidung des
Gesetzgebers zur Übernahme aller erwerbsfähigen
Sozialhilfeempfänger "wären die Arbeitsämter
überlastet". Eine solche Konzeption widerspräche auch
der angestrebten Konzentration der Bundesanstalt auf
ihre Kernaufgaben.
Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund forderte
dagegen eine komplette Zusammenführung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe bei der Bundesanstalt und kritisierte
die Reformpläne der Union scharf. Sollten die Kommunen
tatsächlich für alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger
zuständig werden, koste sie das bundesweit 17 Milliarden
Euro mehr, sagte Geschäftsführer Gnauck in Erfurt. Die
Zustimmung der Ministerpräsidenten aus den neuen Ländern
sei völlig unverständlich, da die Regelung
"ostfeindlich" sei.
Schickler forderte als "praxisgerechte Lösung" eine
fünfjährige Übergangszeit, in der die Bundesanstalt und
die Kommunen in Jobcentern zwar gemeinsam, aber
arbeitsteilig für Bezieher des künftigen
Arbeitslosengeldes II zuständig wären: BA-Mitarbeiter
sollten für die Betreuung erwerbsfähiger
Sozialhilfeempfänger verantwortlich werden, Mitarbeiter
der Kommunen für die Betreuung der übrigen Sozialfälle.
Die BA-Sprecherin sagte, die Bundesanstalt könne die
Zusammenlegung von Arbeits-und Sozialhilfe nur gemeinsam
mit den Trägern der Sozialhilfe bewältigen. Soziale
Betreuung, wie etwa Schuldner oder Suchtberatung, sollte
daher auch weiterhin in der Obhut der Kommunen bleiben.