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In der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit wächst die Kritik an jüngsten Hartz-Reformen

Quelle: Wiesbadener Kurier

Vom 22.08.2003
 
Nürnberg. (dpa) In der Bundesanstalt für Arbeit (BA) wächst die Kritik an den jüngsten Hartz-Reformen. Interne Kritiker, darunter der Leiter der Berliner BA-Hauptstadt-Vertretung, Wilhelm Schickler, fürchten mit der geplanten Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe eine Überlastung der Nürnberger Behörde. Dagegen betonte BA-Sprecherin Bettina Schmidt, die Bundesanstalt stehe weiter hinter den jüngsten Kabinetts-Beschlüssen zur Hartz-Reform.

In der jüngsten Ausgabe des an Parlamentarier gerichteten Rundschreibens "BA direkt" hatte Schickler davor gewarnt, die Bundesanstalt zu einem "riesigen Sozialamt" zu machen. Mit der Entscheidung des Gesetzgebers zur Übernahme aller erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger "wären die Arbeitsämter überlastet". Eine solche Konzeption widerspräche auch der angestrebten Konzentration der Bundesanstalt auf ihre Kernaufgaben.

Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund forderte dagegen eine komplette Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei der Bundesanstalt und kritisierte die Reformpläne der Union scharf. Sollten die Kommunen tatsächlich für alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger zuständig werden, koste sie das bundesweit 17 Milliarden Euro mehr, sagte Geschäftsführer Gnauck in Erfurt. Die Zustimmung der Ministerpräsidenten aus den neuen Ländern sei völlig unverständlich, da die Regelung "ostfeindlich" sei.

Schickler forderte als "praxisgerechte Lösung" eine fünfjährige Übergangszeit, in der die Bundesanstalt und die Kommunen in Jobcentern zwar gemeinsam, aber arbeitsteilig für Bezieher des künftigen Arbeitslosengeldes II zuständig wären: BA-Mitarbeiter sollten für die Betreuung erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger verantwortlich werden, Mitarbeiter der Kommunen für die Betreuung der übrigen Sozialfälle.

Die BA-Sprecherin sagte, die Bundesanstalt könne die Zusammenlegung von Arbeits-und Sozialhilfe nur gemeinsam mit den Trägern der Sozialhilfe bewältigen. Soziale Betreuung, wie etwa Schuldner oder Suchtberatung, sollte daher auch weiterhin in der Obhut der Kommunen bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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