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Digitale Zaubertinte – Probleme mit der elektronischen Signatur

Die Einführung des E-Governments verzögert sich erneut. Der Grund: ein Problem mit der digitalen Signatur. War bisher die Sicherheit die größte Hürde, so behindern jetzt zusätzlich rechtliche Probleme die Durchsetzung. Laut Signaturverordnung (SigV) sind die Zertifikate nur fünf Jahre lang gültig. Danach erlischt die Rechtskraft der Unterschrift – digitaler Zaubertinte gleich. Die Folge: Dokumente, die eine lange Aufbewahrungsfrist haben, tragen nach einiger Zeit juristisch gesehen keine Unterschrift mehr. Das macht die digitale Abwicklung von Amtsgeschäften, zum Beispiel Steuerangelegenheiten oder Grundbucheinträgen, problematisch. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Elektronische Signaturen im E-Government“ von Mummert Consulting.

Durch die Zertifikatsproblematik wird sich das E-Government voraussichtlich um weitere drei Jahre verzögern, sofern keine bundesweit einheitliche Regelung gefunden wird. Das schätzen die Experten von Mummert Consulting. Ein Rückschritt in den Augen der Bürger. Denn: Gerade Services, die eine rechtsgültige Unterschrift erfordern, wollen sie laut einer Trendumfrage gern per Mausklick erledigen. Neun von zehn Internetnutzern (88 Prozent) wollen ihre Amtsgeschäfte online abwickeln. Ganz oben auf der Wunschliste: die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, Bauanträge, Geburts- und Sterbeurkunden sowie Lohnsteuererklärungen.

Die befristete Gültigkeit der digitalen Signaturen stellt die Kommunen vor neue Probleme. Diese zu lösen verzögert die Durchsetzung der digitalen Unterschrift erneut und strapaziert die ohnehin knappen finanziellen Ressourcen der Städte und Gemeinden. Es ist nicht das erste Mal, dass Sicherheitsfragen und -probleme die Entwicklung des E-Governments in Deutschland aufhalten. Die digitale Signatur wird nur schleppend eingeführt. Die Folge: Zurzeit arbeiten erst acht Prozent der Kommunen mit digitalen Signaturen.

Bisher fehlen Lösungen, um die zeitlich befristete Gültigkeit zu überwinden. So sucht zum Beispiel die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) bislang vergeblich nach einem umsetzbaren Ansatz. Fraglich ist, ob Nutzern zugemutet werden kann, Unterlagen wie etwa digitale Steuererklärungen nach einigen Jahren erneut zu zertifizieren. Fraglich ist auch, wie die Zertifikate archiviert werden können. Solange diese Probleme jedoch nicht gelöst sind, kann das E-Government, bei dem Deutschland ohnehin nur Mittelmaß ist, sich nicht vollständig durchsetzen.
 

 

 

 

 

 

 

 

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