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Illegale Beschäftigung noch immer weit verbreitet

 

Auch im Jahr 2002 sind Arbeitsämter und Hauptzollämter erfolgreich gegen illegale Beschäftigung vorgegangen. Die Zahl der aufgegriffenen Fälle belegt, dass illegale Beschäftigung nach wie vor ein verbreitetes gesellschaftspolitisches Problem ist, gegen das vorgegangen werden muss. Insgesamt mussten im vergangenen Jahr in 315.000 Fällen Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden (2001: 311.000 Fälle). An Verwarnungs- und Bußgeldern wurden 127,5 Millionen Euro (Vorjahr 119 Mio.) festgesetzt. Auf arbeitserlaubnisrechtliche Verstöße sind 25 Millionen Euro (Vorjahr 25 Mio.), auf Verstöße wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung 10 Millionen Euro (Vorjahr 14 Mio.) und auf Fälle des Leistungsmissbrauchs 13 Millionen Euro (Vorjahr 14 Mio.) zurückzuführen. In 11.300 Fällen mussten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eingeleitet werden.

Auf Grund von Ermittlungen der Hauptzollämter verhängten die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 2,9 Millionen Euro und Freiheitsstrafen, die sich insgesamt auf 227 Jahre summieren. Dabei deckten die Beamten einen Schaden in Höhe von 195 Millionen Euro (Vorjahr 180 Mio.) an Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen auf. Durch Abschöpfung des illegal erworbenen Vermögens konnten 21,6 Millionen Euro gesichert werden.

Ein Schwerpunkt der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit lag wie in den Vorjahren im Baubereich. Hier ist der größte Zuwachs an aufgegriffenen Fällen und Ahndungen zu verzeichnen. Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz führten zu Geldbußen in Höhe von über 67 Millionen Euro (Vorjahr 53 Mio.). Auch in anderen Branchen ermittelten die Mitarbeiter von Arbeitsamt und Hauptzollamt. So wurde unter anderem im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe, im Reinigungsgewerbe, in Schlachthöfen und Fleisch verarbeitenden Betrieben verstärkt kontrolliert.

Illegale Beschäftigung ist kein Kavaliersdelikt. Die Ergebnisse weisen auch für das Jahr 2002 einen hohen Anteil an Straftaten aus. Durch illegale Beschäftigung werden der öffentlichen Hand und Sozialversicherung hohe Summen vorenthalten, was die Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung gefährdet. Auch die Wirtschaft leidet unter illegaler Beschäftigung, da der Wettbewerb zwischen ordnungsgemäß kalkulierendem Unternehmen und Unternehmen, die sich illegaler Beschäftigung bedienen, grob verzerrt wird.

Arbeitsämter und Hauptzollämter haben enge Absprachen getroffen, damit sie erfolgreich und effizient gegen illegale Beschäftigung vorgehen können. Dass Verstöße aufgedeckt und damit illegale Beschäftigung erfolgreich bekämpft werden kann, ist das Ergebnis engagierter und koordinierter Zusammenarbeit vor Ort.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html

 

 

 

 

 

 

 

 

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