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Crosswater
Job Guide Pressestimmen
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Vorsicht Karrierefalle: Die drei
Karrierephasen eines Geldwäschers
27. Januar 2007/ghk/Crosswater
Systems.
Die Sehnsucht nach einer guten
Karriere oder leicht verdientem Geld wird immer wieder
von cleveren Betrügern ausgenutzt – und es wird für
Leichtgläubige zusehends schwieriger, dubiose
Stellenangeboten auf den ersten Blick zu erkennen. Und
wer gar auf diese Lockvogel-Angebote hereinfällt und
sich auf eine Tätigkeit als „Financial Agent“ einlässt,
macht sich schuldig als gewerbsmäßiger Geldwäscher. Als
Konsequenz droht eine Strafe bis zu 10 Jahren Haft und
die Rückzahlung der so gewaschenen Gelder.
Die Karrierephasen
Das Cyber Crime Schema vollzieht
sich in gleichen grundlegenden Mustern, die von Fall zu
Fall variiert werden. In der Anbahnungsphase wird
der prospektive „Financial Agent“ mit Stellenangeboten
geködert, die auf die Gier nach dem schnellen Geld
ausgerichtet sind. In der Abwicklungs-Phase
erfolgen Bareinzahlungen von Dritten auf das Konto des
„Financial Agents“, die dieser unter Abzug der
zugesagten Provision mit Hilfe von Alternativen
Überweisungssystemen (ARS = Alternative Remittance
Systems) wäscht. Hierbei wird das Ziel der Überweisungen
verschleiert, allerdings bleibt der oft ahnungslose
„Financial Agent“ im Umkreis der legalen Bank- und
Kontoführungsverfahren voll sichtbar. Und wenn dann die
Banken mittels ausgeklügelter Überwachungssoftware
solche atypischen Geldbewegungen wie die Stecknadel im
sprichwörtlichen Heuhaufen aufspüren, beginnt die
Aufklärungsphase. Hier schlägt die
Strafverfolgungsbehörde gnadenlos zu. Das Drama in drei
Akten erreicht das Horror-Finale.
Die Verlockungen nach dem leicht
verdienten Geld verführt manche naive Zeitgenossen, alle
üblichen Vorsichtsmaßnahmen vor dubiosen
Stellenangeboten außer acht zu lassen. Gerade in der
Anbahnungphase geht es darum, derartige Stellenangebote
anhand gewisser Merkmale zu erkennen. Allerdings nutzen
Betrüger immer raffiniertere Methoden, um zu täuschen,
zu verschleiern und zu verbergen.
Erkennungsmerkmale
#1 Absender der Spam-Mails
sind wohlklingende Unternehmen, so z.B. die Rodex
Financial Service Gesellschaft oder die Impex Consult.
Die Spam-Mails werden zur Verschleierung vor
Spamfilter-Programmen mit wechselnden Betreffzeilen und
wechselnden Absender-Adressen (z.B.
Bullard@atlanta.com) verschickt.
#2 Dem Empfänger der Mail
werden lukrative Stellenangebote unterbreitet, die
häufig mit der „Verwaltung und Weiterleitung von
Kundengeldern“ in Beziehung stehen.
#3 Wenn die
Absender-Mail-Adresse zu einem dubiosen exotischen
Internet-Service-Provider führt, müsste eigentlich
leicht erkennbar sein, dass es sich um ein eher
zweifelhaftes Angebot handelt. Mail-Header legen offen,
welchen teilweise komplizierten Weg eine e-Mail durch
die Weiten des Internets genommen haben.
#4 In raffinierten Verfahren geben
Betrüger als Empfänger-Adresse
professionell gestaltete, mit anspruchsvollen
Flash-Animationen bestückte Webseiten an.
#5 Häufig wechselnde Absender und Betreffzeilen
werden bei SPAM-eMails eingesetzt.
#6 Komposition der
e-Mail-Nachricht: Der Text einer e-Mail besteht aus
einer GIF-Datei, die täuschend echt wie ein normaler
Text aussieht. Dies dient zur Verschleierung vor
Spam-Filterprogrammen, die im wesentlichen auf grund
einer Analyse des Textes, der Betreffzeile oder der
Absender-Informationen erkennen, ob es sich um
eine Spam-Mail handelt oder nicht.
#7 Trojaner-Text
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HTML-Beispiel: eMail mit Trojaner-Text
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<BODY text=#fdb3a1 bgColor=#fffff8>
<B>Von:</B>
Impex Consult [mxkirvmezefrr@walla.com]
im Auftrag von Impex Consult Financial Consulting
Group [Ervin.Aragon@purinmail.com]<BR><B>Gesendet:</B>
Sonntag, 7. Januar 2007 15:33 <BR><B>An:</B> Max
Mustermann<BR> <B>Betreff:</B> Best proposal of part
time job <BR>
<A href="http://imconsult.org"><IMG src="cid:XRUQGR2M6Z"
border=0></A>
<FONT color=#fffff1>Do
you get me? become bellow He was going to go up to
the old hotel and sketch the ruins.</FONT></P>
<P><FONT color=#fffffd>From
the tips of her toes to the crown of her chestnut
hair, she was dressed in bees. Goliath was McKnight.
"AFRICA! But his ideas about God like his ideas
about so many things, had changed. That seemed to
have done quite well. He smelled something sour that
he automatically associated with hospitals Lysol,
maybe. Geoffrey had been chiming in his own memories
of the adventure, wholly in the grip of his grief by
then, and he cursed that grief how, because to him
(and to Ian as well, he supposed), Shinny had barely
been there. candidate</FONT></P></BODY> |
Einer e-Mail wird im Textteil
oftmals eine irreführenden Trojaner-Text beigefügt;
dieser wird so gestaltet, dass er für das menschliche
Auge nicht sofort ersichlich wird: Weiße Schrift auf
weißem Hintergrund verwirrt das menschliche Auge,
Spamfilter-Programme sind hier „farbenblind“ und
analysieren den Text trotzdem.
Eine Umsetzung einer
HTML-formattierten e-Mail Nachricht in eine reine
HTML-Nachricht, beispielsweise durch Copy+Paste in einen
normalen Texteditor, entlarft die Gestaltung einer
unschuldig aussehenden e-Mail (siehe Beispiel rechts)
Erkläuterungen:
(1)
Der offizielle Absender-Name ist Impex Consult
(2)
Der tatsächliche Absender ist
mxkirvmezefrr@walla.com, wobei es sich
hierbei vermutlich um eine gestohlene e-Mail-Identidät
handelt. Hinter der URL
www.walla.com steckt ein normaler
Free-Mail-Service-Provider in Großbritannien.
(3)
Die GIF-Datei, die in der Mail-Nachricht
angezeigt, verweist auf einen Link unter
http://imoconsult.org, die GIF-Datei selbst hat die
Datei-ID XRUQGR2M6Z.
(4)
Der Blind-Text am Ende der
Mail lautet: „From the tipps of her toes to the
crown…..“. Die Darstellung ist für ein
Spamfilter-Programm klar erkennbar, da dieses quasi
nicht “farbenblind” ist, doch das menschliche Auge
erkennt den Text nicht ohne weiteres.

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Die Webseite von Impex Consult |
Es ist unklar, woher der
Spam-Versender die Empfänger-e-Mail Adressen hat und wie
sie „abgefangen“ wurden. Vermutungen hierzu werden in
einem Diskussionsforum geäussert:
T-Money said...
Exactly the same time I updated my resume online is
when I began to get an email from Impex at a rate of
10-15 per day.
Anonymous said...
I've been getting these for the last two or three
weeks. The latest one is from "Impex Consult Financial
Consulting Group", but shows in the spam filter as "Slater.Marjorie@walla.com".
Someone is probably cruising [Jobboard A], [Jobboard B]
oder [Jobboard C], and picking up email addresses for
those of us looking for new jobs or contracts.
Weitere Erkennungsmerkmale finden
sich dann in der eigentlichen Stellenbeschreibung. Aus
dem Stellenangebot der Impex:
Spezialist für
Transaktionen
Anforderungen: Möglichkeit, Zahlungen zwischen unserer
Gesellschaft und den Kunden zu verwalten
Wir bieten an: 10% Provision von jeder Transaktion.
Doch die "Firma" Impex Consult ist
nicht die einzige, die diesen Weg einschlägt,
um Geldwäscher einzustellen.
Auch die dubiose ESTBANKING Ltd.
versucht, naive Leute mit Jobofferten zu ködern, der
e-Mail-Text liest sich, als käme er aus eine
Übersetzungsmaschine:
"Good afternoon ladies and gentelmen. You are welcomed
by company ESTBANKING LTD"
Ähnlich plump geht „Rodex
Finance Service“ vor, um unbedarfte Kandidaten als
Geldwäscher zu akquirieren:
e-Mail von: Rodex Finance Service [Bullard@atlanta.com]
Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für die
Möglichkeit uns Ihnen kurz vorstellen zu können
Unsere Gesellschaft ist seit mehreren Jahren auf dem
Grossmarkt bekannt. Der Kernpunkt unserer Interessen
liegt im Edelmetallmarkt, wobei wir auch in
vielen benachbarten Branchen tätig sind. Sei es Börse,
weltbekannte Auktionen, oder Forschung, ist es unser
Ziel für uns und unsere Kunden immer die besten
Ergebnisse zu erzielen. Im Moment ist die Entscheidung
getroffen worden auf den deutschen Markt zu kommen, da
dieser einen hohen Entwicklungspotenzial und
höchstmöglichen Gewinnerziehlung erwarten lässt.
Als
Personalleiter unserer Gesellschaft bin ich seit
Jahren für Rekrutierung zuständig und freue mich,
Ihnen die vakante Position eines regionalen Managers
für Zahlungsbearbeitung anzubieten. Da wir weltweit
vertreten sind, kommen die Kunden aus vielen
unterschiedlichen Ländern. Verwaltung der
Geldtransfers, die von unseren deutschen Kunden
beauftragt wurden , ist einer der Schwerpunkte, welche
die zu jetzigen Zeitpunkt angebotene Tätigket
ausmachen.
Ihre Vorteile:
Sie werden zunächst unser Vertreter und
Mittelsmann zwischen uns und unseren Kunden in Ihrem
Land.
Sie zahlen keine Gebühren und müssen nichts
investieren (vergessen Sie betrügerische
Stellenangebote, bei denen Sie erst zur Kasse gebeten
werden).
Sie haben eine flexible , interessante Arbeit , mit
unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten und hohen
Beförderungsmöglichkeiten
Sie verdienen zuerst zwischen 300 und 750 Euro pro
Woche
Sie können selbst Ihren Verdienst bestimmen. - da Sie
auf einen Prozentsatz arbeiten - hängt Ihr Verdienst
nur von Ihrer Arbeitsbereitschaft ab
Zu den Aufgaben würden u.a folgende Tätigkeiten
gehören
Verwaltung und Weiterleitung der Kundengelder
Hohe Erreichbarkeit und Verantwortungsbewusstsein
Sie
können Ihren Arbeitstag moglichst flexibel gestalten,
um Ihrem Haupterwerb problemlos nachzugehen. Wichtig
ist aber, dass unsere Kommunikation funktioniert und
Sie für uns immer erreichbar sind. Es entstehen für
Sie keine Ausgaben, d.h. Sie brauchen kein
Startkapital, Investitionen oder eigene Auslagen.
An die Bewerber werden folgende Anforderungen
gestellt
Internet, E-Mail, Grundkenntnisse der
Hauptzahlungssysteme.
Es wäre wünschenswert, wenn Sie ein eigenes Konto in
einem deutschen Geldinstitut mit Online Banking
hätten.
Für diese Beschäftigung brauchen Sie von 2 bis 8
Stunden freie Zeit in der Woche.
Genauigkeit, Pünktlichkeit, Zuverlassigkeit und
naturlich eine gesunde Arbeitseinstellung
Falls Sie für unser Angebot Interesse haben und bereit
sind, eine gut bezahlte, aber auch verantwortungsvolle
Arbeit auszuführen, so schreiben Sie uns bitte an:
rodex.finance@km.ru
Eine kurzgefasste Bewerbung mit Foto ist besonders
willkommen.
Nach der Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie auf
jeden Fall nähere Informationen. Falls unserer
Mitarbeit danach nichts im Wege steht wird Ihre
Tätigkeit genauestens erläutert, Sie werden mit
unserer Gesellschaft bekannt gemacht und es folgt in
kürze der Arbeitsvertrag.
Wir hoffen auf eine gute und erfolgreiche
Zusammenarbeit
Mit freundlichen Grüssen
Sergej Lutashenko
Ihre Email wurde uns von der Emailvision
Deutschland GmbH zu Verfügung gestellt. Falls es zu
einer Fehlinformation kam und Sie kein Interesse an
den aufgeführten Tätigkeiten haben, betrachten Sie
folgende Email als Gegenstandslos.
Diese Email wurde von einem unserer Email
Roboter erstellt. Antworten Sie bitte nicht an
folgende Email mit der Option '' an Absender
antworten'', senden Sie keine Emails an die
Absenderadresse, da Ihre Email automatisch gelöscht
wird. Antworten Sie steht's auf die oben genannte
Email Adresse.
Kein Kavaliersdelikt
Die dubiosen Jobangebote der
Geldwäscher flattern ganz unscheinbar in die Mail-Box
nichts ahnender Stellensuchenden – doch die Profis der
Anti-Geldwäscher-Organisationen haben diese
Vorgehensweise längst auf dem Radarschirm. In
Fachkreisen wird dieses Geldwäsche-Szenario als „Money-Mule“
oder
„Cockoo-Smurfing“ umschrieben.

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Wie ein "Money Mule"
funktioniert:
>>>mehr |
Ein „Money-Mule“ oder Geldesel wird
durch die Betrüger eingesetzt, damit er Gelder, die auf
sein Bankkonto überwiesen werden, in bar abheben und mit
Hilfe eines legitimen Geldtransfer-Diensleisters ins
Ausland zahlt. Vom Zahlungsbetrag zieht der
„Geldesel“ dann seine eigene Provision ab. Bei diesem
Verfahren werden somit illegale Schwarzgelder auf das
Konto nichts ahnender Personen einbezahlt und durch die
Weiterleitung des Nettobetrags letztendlich „gewaschen“
und legitimiert.
„Smurfing“ ist eine Form der
Geldwäsche, bei der die Einzahlung eines hohen
Geldbetrags auf ein Konto verschleiert werden soll. Dazu
wird der Geldbetrag in eine Vielzahl kleinerer
Geldbeträge aufgeteilt, die dann in mehreren Tranchen
transferiert werden. Ein für das Konto ungewöhnlich
hoher Geldbetrag soll so in der Vielzahl anderer
Transaktionen auf dem Konto nicht mehr auffallen. Dieses
Verfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn
Beträge über 15.000 Euro (die Meldegrenze nach den
gesetzlichen Vorschriften) eingezahlt werden sollen. Bei
Bareinzahlungen über 15.000 Euro ist zwingend eine
Identifikation des Einzahlers und eine Speicherung der
Daten über einen Zeitraum von sechs Jahren gesetzlich
vorgeschrieben. Um diese Verpflichtung zu umgehen, wird
der Betrag in mehreren Tranchen eingezahlt, die jede für
sich diese Grenze nicht überschreitet.
Die Experten der in Paris
ansässigen Financial Action Task Force (FATF) haben den
Begriff erweitert und sprechen von “Cuckoo-Smurfing”,
weil nichts ahnende Kontoinhaber von den
Geldwäsche-Organisationen angeworben wurden, um in
diesem Verfahren das Geld zu waschen. Das von den
Geldwäschern genutzte „Cuckoo-Smurfing“ macht sich eine
Lücke im Bankwesen zu Nutze. Zwar muss ein Bankkunde bei
der Eröffnung eines Konto einen Identifikationsnachweis
vorlegen, doch eine ähnliche Prüfung wird bei
Bareinzahlungen auf das Konto eines Dritten nicht
verlangt. Somit verbleibt den Banken lediglich,
auffallend häufige Bargeldeinzahlungen zu registrieren
und den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Bei der Bekämpfung der Geldwäsche
setzten international tätige Banken hochentwickelte
Computerprogramme ein, um aus den Millionen
Zahlungstransaktionen diejenigen herauszufiltern, bei
denen Geldwäsche vermutet werden könnte. Diese
Softwarepakete werden mittlerweile von
kommerziellen Herstellern angeboten. Und schon lange
haben die Regierungen von Großbritannien oder den USA im
Kampf gegen die Geldwäsche aufgerüstet. In den USA nützt
das OFAC (Office of Foreign Assets Control) eine
Black-List ("The Specially Designated Nationals"), um
anhand der Namen von Personen oder Organisationen
verdächtige Zahlungstransaktionen zu erkennen. Ob der
übliche Verdächtige auch dabei ist, verrät das "Instant
OFAC" unter
http://www.instantofac.com/search.php mit
einer raschen Auskunft.
Die Leviten gelesen
So ist es kein Wunder, wenn die
immer raffinierteren Filtersysteme der Banken
Geldwäscher identifizieren und danach
Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Dann droht den
Angeklagten ein böses Erwachen.
Das Amtsgericht Darmstadt folgte
dem Volksempfinden, daß Unwissenheit nicht vor Strafe
schützt und begründete die Verurteilung eines wegen
Geldwäsche angeklagten Ingenieurs: "im Rahmen der
Globalisierung, im Rahmen der Presseberichterstattung
und im Rahmen der Allgemeinbildung, über die der
Angeklagte im Rahmen seiner Intelligenz verfügt, musste
ihm einfach bekannt sein, dass auf diesem Weg wie
beschrieben nur Schwarzgelder abgewickelt werden".
Joachim Kaetzler, Anwalt der Kanzlei CMS Hasche Sigle und
Geldwäscheexperte der Antikorruptionsorganisation TI,
weist auf die verbesserungswürdige Situation beim Kampf
gegen die Geldwäsche hin: Geldwäsche ist ein Problem der
Banken, weil ihre Infrastruktur von Kriminellen missbraucht wird. Daher müssen die Kreditinstitute die
Geldbewegungen auf ihren Konten genau beobachten und
Verdachtsfälle an das Bundeskriminalamt (BKA) melden.
Während die Institute ihre Hausaufgaben weitgehend
erledigt hätten, gebe es immer noch Defizite bei den
Behörden: „Bei der Strafverfolgung kommt zu wenig raus“,
sagte Kaetzler. Die Banken gäben Millionen von Euro aus,
um Geldwäsche zu entdecken, und meldeten Tausende Fälle
an die Behörden. Ein zu kleiner Teil führe aber
tatsächlich zu Verurteilungen. Grund sei wohl, dass für
die Strafermittler Geldwäsche nur ein
Nebenkriegsschauplatz sei. Schließlich stammt das Geld
aus Verbrechen wie Menschen- und Drogenhandel sowie
Korruption.
Und so schliesst sich die
Karrierefalle in einem Kreislauf aus
Geldgier, Ahnungslosigkeit und Straftat.
Die Rechtslage:
§ 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte
|
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2
genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen
Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft,
das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die
Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder
gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis
zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne
des Satzes 1 sind
|
1. |
Verbrechen, |
|
2. |
Vergehen nach |
|
|
a) |
§
332 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und §
334, |
|
|
b) |
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Betäubungsmittelgesetzes und § 29 Abs. 1 Nr. 1
des
Grundstoffüberwachungsgesetzes, |
|
3. |
Vergehen nach § 373 und, wenn der Täter
gewerbsmäßig handelt, nach § 374 der
Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit §
12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der
Gemeinsamen Marktorganisationen, |
|
4. |
Vergehen |
|
|
a) |
nach den §§
152a,
181a,
232 Abs. 1 und 2, §
233 Abs. 1 und 2, §§
233a,
242,
246,
253,
259,
263 bis
264,
266,
267,
269,
284,
326 Abs. 1, 2 und 4 sowie §
328 Abs. 1, 2 und 4, |
|
|
b) |
nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes und § 84 des
Asylverfahrensgesetzes, |
|
|
die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer
Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher
Taten verbunden hat, begangen worden sind, und |
|
5. |
Vergehen nach §§
129 und
129a Abs. 3 und 5, jeweils auch in Verbindung
mit §
129b Abs. 1, sowie von einem Mitglied einer
kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§
129,
129a, jeweils auch in Verbindung mit §
129b Abs. 1) begangene Vergehen. |
Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder
bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370a der
Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung
ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten
Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen
des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand,
hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1
bezeichneten Gegenstand
|
1. |
sich oder einem Dritten verschafft oder |
|
2. |
verwahrt oder für sich oder einen Dritten
verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu
dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt
hat. |
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande
handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer
Geldwäsche verbunden hat.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2
leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer
in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn
zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne
hierdurch eine Straftat zu begehen.
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht,
können eingezogen werden. §
74a ist anzuwenden. Die §§
43a,
73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied
einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung
einer Geldwäsche verbunden hat. §
73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter
gewerbsmäßig handelt.
(8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten
Gegenständen stehen solche gleich, die aus einer im
Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art
herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe
bedroht ist.
(9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft,
wer
|
1. |
die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde
anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige
veranlaßt, wenn nicht die Tat in diesem Zeitpunkt
ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der
Täter dies wußte oder bei verständiger Würdigung der
Sachlage damit rechnen mußte, und |
|
2. |
in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 unter den in
Nummer 1 genannten Voraussetzungen die
Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, auf den
sich die Straftat bezieht. |
Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht
bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar
ist.
(10) Das Gericht kann in den Fällen der Absätze 1 bis
5 die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§
49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften
absehen, wenn der Täter durch die freiwillige
Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen
hat, daß die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus
oder eine in Absatz 1 genannte rechtswidrige Tat eines
anderen aufgedeckt werden konnte.
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+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
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