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Das Possenspiel der BA:  Ein Elefant im Nürnberger Porzellanladen

30.12.2006/ghk.

Kaum sinken die Arbeitslosenzahlen und zeigen die Konjunktur-Indikatoren nach oben, führt sich die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit wie ein Elefant im Porzellanladen auf. Ohne Rücksicht auf das bereits lädierte Image und mit einer bemerkenswerten Dünnheutigkeit und Befindlichkeit einer sonst so trägen Behörde ausgestattet, begibt sich die BA freiwillig in  öffentliche Auseinandersetzungen mit Ministerien, anderen Behörden und Kooperationspartnern. Fast könnte man meinen, daß der gesetzliche Auftrag an die BA, nämlich die Vermittlung der knapp 4 Millionen Arbeitslosen, zu einer Art Nebenbeschäftigung geworden ist. Ein etwas subjektiver Jahresrückblick über die öffentliche Darstellung der BA.

Frank Weise

Wie der  SPIEGEL-Online am 29. Dezember 2006 meldet, drohe dem Behördenchef Frank Weise Zwangshaft, weil die Arbeitsagentur ihren Jobpool nicht freigibt. Der Main-Kinzig-Kreis, eine von 69 Optionskommunen, wird von dem für die Arbeitsvermittlung benötigten Informationsfluss ausgeschlossen und hat ein richterliches Ultimatum erwirkt. BA-Chef Weise droht jetzt Zwangshaft, schreibt der SPIEGEL.

Zuvor hat die BA stolz in einer Pressemitteilung vom 9.8.2006 verkündet, daß sie die Qualität der Datenlieferungen aus den Optionskommunen verbessert hätte und daß zugelassene kommunale Träger die neue Software zur Vorabprüfung von Daten erhalten habe.

"Seit Ende Juni 2006 steht den zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen) für die Datenübermittlung an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue Software zur Verfügung. Die EDV-Lösung mit dem Namen „VTXSozial“ wurde in der BA entwickelt um die Qualität der Datenlieferungen aus den Kommunen zu verbessern.

Mit diesem Schritt sollen die punktuell auftretenden technischen und inhaltlichen Probleme - zum Beispiel unvollständige Datensätze oder bei der mehrfachen Vergabe einer Kundennummer – bei der Übermittlung von Meldedateien behoben werden. Die so gewonnen Daten fließen dann in die monatliche Arbeitsmarktstatistik ein. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die zugelassenen kommunalen Träger verpflichtet ihre Daten an die Bundesagentur zu übermitteln.

Mit der neuen Software können die zugelassenen kommunalen Träger die Meldedateien bereits vor der Übermittlung an die BA nach standardisierten Kriterien überprüfen, gegebenenfalls vorhandene Fehler beheben und somit die Datenqualität steigern. Weiterhin werden in einer Grobauswertung statistische Eckwerte ermittelt, die den Optionskommunen eine Einschätzung der zu erwartenden Berichterstattung auf Basis ihrer Meldung ermöglichen.

Die Entwicklung dieser EDV-Lösung wurde zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den kommunalen Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart."

Zoff mit dem Boss

In einem anderen Streit, diesmal mit dem obersten Dienstherrn der Behörde, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, geht die Bundesagentur für Arbeit jetzt gerichtlich gegen ein Verbot vor. „Der Verwaltungsrat hat heute das Verbot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Aussteuerungsbetrages in Auftrag zu geben, als falsch bewertet. Er hat deshalb eine Klage der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegen das Verbot beschlossen. (Pressemeldung der BA vom 14.12.2006)

Imageförderung im Fernsehen? Bundesagentur kauft keine Image-Berichte

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Vorwürfe zurück, sie kaufe imagefördernde Fernsehberichte. Verschiedene Medien hatten berichtet, die BA bezahle Berichte im Mitteldeutschen Rundfunk, die ihre Arbeit „in ein gutes Licht rücken" (FAZ vom 11.05.). Richtig ist, dass die BA Sendungen finanziell unterstützt, die sich mit dem Thema Arbeitsmarkt beschäftigen. Es geht dabei aber ausdrücklich nicht darum, positive Berichte über die BA als Institution zu platzieren. Ziel dieser Medienkooperationen ist, über die Dienst- und Geldleistungen der BA zu informieren. Derzeit unterhält die BA eine Medienkooperation mit der MDR-Sendung „Jojo – das Jobjournal".

Die finanzielle Unterstützung einer Sendung hängt nicht von der Darstellung der BA ab, sondern vom Informationsgehalt für den Zuschauer und der Frage, ob eine Produktion ohne eine finanzielle Beteiligung der BA nicht stattfinden könnte. Sollten Sende-Formate die Bürgerinnen und Bürger auf besonders wirkungsvolle Weise über wichtige Inhalte rund um das Thema „Arbeitsmarkt" (z.B. Gesetzesänderungen, Möglichkeiten der Weiterbildung oder der direkten Beschäftigungsaufnahme etc.) informieren, kann die BA sich im Rahmen ihres Informationsauftrages auch finanziell daran beteiligen. Medienkooperationen sind dabei eine Alternative zu anderen Informationsmedien wie z.B. Broschüren, die in alleiniger Verantwortung der BA entstehen. Über das Medium Fernsehen lassen sich relativ kostengünstig seriös und fachlich gut aufbereitete Informationen an viele Zuschauer und Kunden der BA vermitteln.

Die Frage, ob es mit dem Selbstverständnis eines Senders vereinbar ist, Beiträge von einer öffentlichen Institution mitfinanzieren zu lassen, ist keine Frage der BA, sondern eine Entscheidung der Kooperationspartner.

In diesem Zusammenhang wird in verschiedenen Medien aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes über die Öffentlichkeitsarbeit der BA zitiert. Der
BRH kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass Teile der Öffentlichkeitsarbeit der BA die Grenzen der Informationspflicht überschritten und weder notwendig noch rechtlich zulässig seien.

Hierzu ist anzumerken: Die BA teilt die Auffassung des
BRH nicht. So ist von einer Imagekampagne der BA die Rede, die nie stattgefunden hat. Es ist auch nicht Ziel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BA, „kritische Berichterstattung in den Medien" zu verhindern. Im Gegenteil: Die BA begrüßt eine kritische Begleitung durch die Medien und unterstützt deren Arbeit mit ihren Pressesprechern. Auf den Bericht des Bundesrechnungshofes hat die BA ausführlich geantwortet. Dieser Erwiderung ist der Verwaltungsrat der BA einstimmig gefolgt und hat die Position des Bundesrechnungshofes als „an der Lebenswirklichkeit vorbei" zurückgewiesen.
(
Pressemitteilung der BA vom 11.5.2006)

Minenfeld

Auf dem Minenfeld der Hartz IV Reform scheut sich die BA nicht, sich mit dem Bundesrechnungshof anzulegen und verspricht: "Kompetenzen klären, Transparenz schaffen, Verwaltungspraxis verbessern"

Der Bundesrechnungshof hat am Freitag dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen zusammenfassenden Bericht über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV") vorgelegt. Darin stellt der Bundesrechnungshof deutliche Mängel in der Konstruktion des Gesetzes und der Verwaltungspraxis fest.

Verantwortlich für diese Mängel sind aber nicht, wie von einigen Medien heute dargestellt, die Agenturen für Arbeit, sondern die Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen sowie die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen). Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen sind nach dem Sozialgesetzbuch II (
SGB II) für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den Arbeitsgemeinschaften vor Ort nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. In den Arbeitsgemeinschaften arbeiten Kommunen und Agenturen als gleichberechtigte Partner zusammen. In den meisten Fällen ist dabei nicht eindeutig geklärt, wer letztlich die Führungsverantwortung hat. Darauf weist auch der
BRH in seinem Bericht ausdrücklich hin. Die BA hat sich entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags als ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende von Beginn an mit Nachdruck dafür eingesetzt, das SGB II trotz der bestehenden Besonderheiten des Systems und unzureichender gesetzlicher Rollenklärung zum Erfolg zu führen. Dabei hat sich der Vorstand der BA frühzeitig gegen die Regelung einer paritätischen Stimmenverteilung, wie sie in den Arbeitsgemeinschaften vorherrscht, ausgesprochen. Um klare Verantwortlichkeiten zu schaffen, hat die BA im vergangenen Jahr den Kommunen angeboten, dass diese die Mehrheit in den Trägerversammlungen und so das letzte Entscheidungsrecht in den Arbeitsgemeinschaften übernehmen. Diese Lösung, die der Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-J. Weise, gemeinsam mit Minister Clement, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund vereinbart hat, stieß bislang allerdings bei den Kommunen nur auf zurückhaltende Resonanz. In vielen Arbeitsgemeinschaften ist die Verantwortung nach wie vor ungeklärt.

In diesem Jahr wird die BA mit einem Controlling- und Zielvereinbarungssystem Transparenz über die Leistungen der Arbeitsgemeinschaften schaffen. Zudem werden die Agenturen für Arbeit ihre fachliche Unterstützung erweitern, um die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften zu optimieren und besser nachzuhalten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die BA vereinbart, das Personal in den Arbeitsgemeinschaften weiter zu qualifizieren, um die Verwaltungspraxis zu verbessern. Außerdem hat die BA das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf hingewiesen,
dass mehrere tausend bislang befristete Stellen in den Arbeitsgemeinschaften in dauerhafte Stellen umgewandelt werden müssen, um personelle Stabilität zu erreichen.

Dennoch sieht die BA die Erfolgsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich weiterhin als gefährdet an, sofern Verantwortlichkeiten ungeklärt bleiben und eindeutige Mehrheiten nicht vorhanden sind. Die BA erwartet eine eindeutige Klärung der Führungsverantwortung in den
ARGEn und bietet an, selbst die Verantwortung zu übernehmen, wo die Kommunen sich nicht dazu bereit erklären. Pressemitteilung der BA vom 22.5.2006
 

Der Vorwurf: Unseriöse Berichterstattung, selektive Zitate, falsche Zahlen

Auch die Medien bekommen ihr Fett weg. In einer Pressemitteilung vom 19.6.2006 wirft die BA dem SPIEGEL unseriöse Berichterstattung vor. "BA weist Behauptungen des Spiegel zurück - Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht durch Software verursacht".


Die Zeitschrift „Der Spiegel" berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter dem Titel „Virtuell verschoben", dass der ungewöhnlich starke Rückgang der Arbeitslosigkeit im Mai vor allem durch eine neue Software der Bundesagentur für Arbeit (BA) verursacht wurde. In dem Bericht geht es um die Erfassung von Krankmeldungen von Arbeitslosen. Arbeitsunfähig erkrankte Menschen werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Der Spiegel behauptet, die Krankmeldungen von Arbeitslosen seien früher nicht korrekt erfasst worden. Mit der neuen Vermittlungssoftware der BA würde dies aber nun geschehen. Das habe im Mai zu dem unerwartet starken Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt.

Die BA stellt dazu fest: Die Behauptungen des Spiegel sind falsch. Der Bericht, in dem im Übrigen auch keine Quelle angeführt wird, ist unseriös. "

Dirk Niebel

Falsch informiert

Und auch ein ehemalige Arbeitsvermittler der BA, der jetzige FDP-Generalsekretär Dirk Niebel, bekommt die Breitseite der PR-Kanonen aus Nürnberg ab: Der FDP-Generalsekretär sei falsch informiert.

In einer  Pressemitteilung aus Anlass der Bekanntgabe der aktuellen Arbeitsmarktdaten erklärte der Generalsekretär der FDP, Dirk Niebel, seit Mai würden durch Softwaretricks der BA Kurzzeiterkrankte nicht mehr als arbeitslos gezählt.

Offenbar ist Herrn Niebel entgangen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine entsprechende Presseveröffentlichung bereits am 19. Juni 2006 als falsch zurückgewiesen hat. Anhand der im Internet-Angebot der BA regelmäßig veröffentlichten Daten zu Zugängen in und Abgängen aus Arbeitslosigkeit nach Zu- bzw. Abgangsgründen lässt sich diese Unterstellung leicht widerlegen.

Nach den gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches III sind u.a. nur diejenigen Personen als arbeitslos zu zählen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Während einer Krankheit ist dies nicht gegeben. Aus diesem Grunde – und das ist schon seit vielen Jahren so – werden arbeitsunfähig Erkrankte für die Zeit der Erkrankung aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet. (Pressemitteilung vom 30.6.2006).

Schöne neue Arbeitswelt

Die Dünnhäutigkeit der Behörden-Chefs gipfelt in einem Medien-Manipulationsversuch, als die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung vom 4.7.2006  sich besorgt zeigte, dass "immer wieder in aktuellen Sendungen ältere Archivbilder zu sehen seien, die z.B. Schlangen in Arbeitsämtern, alte Schilder und Aufschriften sowie Nummernautomaten für die Wartenden zeigen".

 

Auf einem Arbeitsamt in Ostdeutschland
Foto: Netzeitung

 

Bitte ziehen.
Foto: Deutsche Welle

 

Foto: ZDF Frontal

 

Schlange vor dem Arbeitsamt.
Foto: Integrace, Tschechische Republik

 

 

Dabei hat die BA in einer eigenen Werbekampagne "Starten statt Warten" die Warteschlange von jugendlichen Arbeitslosen in einem Pissoir optisch ins Bild gesetzt.

Auch eine andere Bundesbehörde, der für die Kontrolle von Steuergeld-verwendungen zuständige Bundesrechnunghof, avancierte zu einem Lieblingsgegner der Nürnberger Behörde. Anstatt sich hinter den Kulissen um die Aufarbeitung der vom BRH aufgedeckten Mißstände zu kümmern, wehrt sich die BA lauthals (Pressemeldung vom 25.9.2006) und fühlt sich ungerecht behandelt: "Report zitiert selektiv aus BRH-Prüfmitteilung - BA wird sozialpolitischem Auftrag gerecht".

Die ARD-Sendung „Report Mainz“ berichtet heute Abend über eine Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH) über die „Handlungsprogramme“ der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vorab hat die Redaktion eine Pressemitteilung über den Inhalt des Beitrages veröffentlicht.

Die BA stellt zu dieser Pressemitteilung fest:

Der Autor des Textes zitiert sehr selektiv aus dem Schreiben des Bundesrechnungshofes. Unerwähnt bleibt,
dass der BRH selbst das Prüfungsergebnis als vorläufig ansieht, weil es noch nicht die Stellungnahme der BA berücksichtigt. Ebenso wird verschwiegen, dass sich der BRH grundsätzlich positiv zu den Handlungsprogrammen äußert. Mit den Handlungsprogrammen werden Kunden bundesweite Qualitätsstandards garantiert: Nach seinen individuellen Voraussetzungen (z.B. Qualifizierung, Mobilität, Alter) wird jeder Arbeitsuchende einer von vier Kundengruppen zugeteilt. Aus dieser Kundendifferenzierung ergeben sich die Förderinstrumente, die nach dem individuellen Bedarf und den Zielen des Betroffenen ausgewählt werden.

Rechnungshof-Kritik bleibt unwidersprochen

Andererseits bleiben auch Untersuchungsergebnisse des Bundesrechnungshofs unwidersprochen, zumindest in der öffentlichen Debatte. So kommt der Prüfungsbericht des BRH zu dem Ergebnis, dass die Bundesagentur für Arbeit die Qualität beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen unzureichend geprüft hat (Seite 215 des BRH-Berichts 2006). So schreibt der BRH:

"Die BA kann keine verlässlichen Aussagen zur Qualität dieser Maßnahmen treffen. Die BA legte keine Kriterien und Verfahrensregeln zur Qualitätsprüfung fest und überwachte nicht die Umsetzung durch die Agenturen für Arbeit. ... Im Übrigen könne die BA die vom Bundesrechnungshof geforderte Umsetzung der ihr obliegenden Qualitätskontrollen nicht zusichern. ... Es ist im Übrigen nicht überzeugend, wenn die Bundesagentur drei Jahre nach der gesetzlichen Neuordnung der Qualitätssicherung der Förderung der beruflichen Weiterbildung lediglich über Pläne zum Informationsaustausch mit diesen Stellen verfügt."

Baustelle Arbeitsmarkt-Reformen:
Sitzung des Bundestagsauschusses Wirtschaft und Arbeit, April 2005 (Weise, Frey, Wendklein v.l.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angesichts des Zick-Zack-Kurses der BA auf der Dauerbaustelle "Arbeitsmarktreform" verwundert es nicht, daß das einst mit viel Vorschußlorbeeren initiierte Austauschverfahren von Stellenanzeigen, an der mittlerweile über 80 Kooperationspartner teilnehmen, mit fadenscheinigen gekündigt wurde. BA kündigt Kooperation mit Rekruter: Verträge mit Kooperationspartnern über die Belieferung der Stellenangebote zum 01.01.2007 gekündigt. Dieses Thema ist es jedoch wert, Daß es in einem separaten Bericht ausführlicher betrachtet wird. 

Positiv: Europäischer Preis für die BA

Die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit hat sich auch positiv herumgesprochen. So besuchte Bundespräsident Horst Köhler am 21. Juni 2006 die Agentur für Arbeit Duisburg
und überzeugte sich vor Ort von den tief greifenden Veränderungen im Zuge der Reform der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Arbeit der BA wurde in Europa positiv wahrgenommen:

"Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), internationale Personalagentur der Bundesagentur für Arbeit, hatte im Herbst 2005 und im Frühjahr 2006 unter dem Motto „Arbeiten und Leben in Europa, Ihre Chance auf dem europäischen Arbeitsmarkt“ mit ihrem Infomobil des Europaservice in insgesamt 100 deutschen Städten jeweils einen Tag lang erfolgreich Informationsarbeit geleistet. Die Berater und Vermittler der ZAV von den bundesweit 15 Europaservicezentren brachten mehr als 25.000 aktuelle Stellenangebote von europäischen Arbeitgebern mit. Sie führten fast 6.600 Beratungsgespräche mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern."

Dafür bekam die BA auch prompt von der EU-Kommission den Europäischen Preis für Arbeitnehmermobilität 2006 verliehen.

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