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Crosswater
Job Guide Pressestimmen
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Das Possenspiel der BA: Ein Elefant im Nürnberger
Porzellanladen
30.12.2006/ghk.
Kaum sinken die Arbeitslosenzahlen und zeigen die
Konjunktur-Indikatoren nach oben, führt sich die
Nürnberger Bundesagentur für Arbeit wie ein Elefant im
Porzellanladen auf. Ohne Rücksicht auf das
bereits lädierte Image und mit einer bemerkenswerten
Dünnheutigkeit und Befindlichkeit einer sonst so trägen
Behörde ausgestattet, begibt sich die BA freiwillig in
öffentliche Auseinandersetzungen mit Ministerien, anderen Behörden
und Kooperationspartnern. Fast könnte man meinen, daß
der gesetzliche Auftrag an die BA, nämlich die
Vermittlung der knapp 4 Millionen Arbeitslosen, zu einer
Art Nebenbeschäftigung geworden ist. Ein etwas
subjektiver Jahresrückblick über die öffentliche
Darstellung der BA.
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Frank Weise |
Wie der
SPIEGEL-Online am 29. Dezember 2006 meldet, drohe
dem Behördenchef Frank Weise Zwangshaft, weil die
Arbeitsagentur ihren Jobpool nicht freigibt. Der Main-Kinzig-Kreis, eine von 69 Optionskommunen,
wird von dem für die Arbeitsvermittlung benötigten Informationsfluss ausgeschlossen und hat ein
richterliches Ultimatum erwirkt. BA-Chef Weise droht
jetzt Zwangshaft, schreibt der SPIEGEL.
Zuvor hat die BA stolz in einer
Pressemitteilung vom 9.8.2006 verkündet, daß sie die Qualität der Datenlieferungen aus den
Optionskommunen verbessert hätte und daß zugelassene kommunale Träger
die
neue Software zur Vorabprüfung von Daten erhalten habe.
"Seit Ende Juni 2006 steht den zugelassenen kommunalen
Trägern (Optionskommunen) für die Datenübermittlung an
die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine
neue Software zur Verfügung. Die EDV-Lösung mit dem
Namen „VTXSozial“ wurde in der BA entwickelt um die
Qualität der Datenlieferungen aus den Kommunen zu
verbessern.
Mit diesem Schritt sollen die punktuell auftretenden
technischen und inhaltlichen Probleme - zum Beispiel
unvollständige Datensätze oder bei der mehrfachen
Vergabe einer Kundennummer – bei der Übermittlung von
Meldedateien behoben werden. Die so gewonnen Daten
fließen dann in die monatliche Arbeitsmarktstatistik
ein. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die
zugelassenen kommunalen Träger verpflichtet ihre Daten
an die Bundesagentur zu übermitteln.
Mit der neuen Software können die zugelassenen
kommunalen Träger die Meldedateien bereits vor der
Übermittlung an die BA nach standardisierten Kriterien
überprüfen, gegebenenfalls vorhandene Fehler beheben und
somit die Datenqualität steigern. Weiterhin werden in
einer Grobauswertung statistische Eckwerte ermittelt,
die den Optionskommunen eine Einschätzung der zu
erwartenden Berichterstattung auf Basis ihrer Meldung
ermöglichen.
Die Entwicklung dieser EDV-Lösung wurde zwischen der
Bundesagentur für Arbeit, den kommunalen Trägern und den
kommunalen Spitzenverbänden vereinbart."
Zoff mit dem Boss
In einem anderen Streit, diesmal mit dem obersten Dienstherrn der
Behörde, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
geht die Bundesagentur für Arbeit jetzt gerichtlich
gegen ein Verbot vor. „Der
Verwaltungsrat hat heute das Verbot des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein
Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des
Aussteuerungsbetrages in Auftrag zu geben, als falsch
bewertet. Er hat deshalb eine Klage der Bundesagentur
für Arbeit (BA) gegen das Verbot beschlossen. (Pressemeldung
der BA vom 14.12.2006)
Imageförderung im Fernsehen? Bundesagentur kauft keine Image-Berichte
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Vorwürfe zurück,
sie kaufe imagefördernde Fernsehberichte. Verschiedene
Medien hatten berichtet, die BA bezahle Berichte im
Mitteldeutschen Rundfunk, die ihre Arbeit „in ein gutes
Licht rücken" (FAZ vom 11.05.). Richtig ist,
dass die BA
Sendungen finanziell unterstützt, die sich mit dem Thema
Arbeitsmarkt beschäftigen. Es geht dabei aber
ausdrücklich nicht darum, positive Berichte über die BA
als Institution zu
platzieren. Ziel dieser
Medienkooperationen ist, über die Dienst- und
Geldleistungen der BA zu informieren. Derzeit unterhält
die BA eine Medienkooperation mit der MDR-Sendung „Jojo
– das Jobjournal".
Die finanzielle Unterstützung einer Sendung hängt nicht
von der Darstellung der BA ab, sondern vom
Informationsgehalt für den Zuschauer und der Frage, ob
eine Produktion ohne eine finanzielle Beteiligung der BA
nicht stattfinden könnte. Sollten Sende-Formate die
Bürgerinnen und Bürger auf besonders wirkungsvolle Weise
über wichtige Inhalte rund um das Thema „Arbeitsmarkt"
(z.B. Gesetzesänderungen, Möglichkeiten der
Weiterbildung oder der direkten Beschäftigungsaufnahme
etc.) informieren, kann die BA sich im Rahmen ihres
Informationsauftrages auch finanziell daran beteiligen.
Medienkooperationen sind dabei eine Alternative zu
anderen Informationsmedien wie z.B. Broschüren, die in
alleiniger Verantwortung der BA entstehen. Über das
Medium Fernsehen lassen sich relativ kostengünstig
seriös und fachlich gut aufbereitete Informationen an
viele Zuschauer und Kunden der BA vermitteln.
Die Frage, ob es mit dem Selbstverständnis eines Senders
vereinbar ist, Beiträge von einer öffentlichen
Institution mitfinanzieren zu lassen, ist keine Frage
der BA, sondern eine Entscheidung der
Kooperationspartner.
In diesem Zusammenhang wird in verschiedenen Medien aus
einem Bericht des Bundesrechnungshofes über die
Öffentlichkeitsarbeit der BA zitiert. Der
BRH kommt in
seinem Bericht zu dem
Schluss,
dass Teile der
Öffentlichkeitsarbeit der BA die Grenzen der
Informationspflicht überschritten und weder notwendig
noch rechtlich zulässig seien.
Hierzu ist anzumerken: Die BA teilt die Auffassung des
BRH nicht. So ist von einer Imagekampagne der BA die
Rede, die nie stattgefunden hat. Es ist auch nicht Ziel
der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BA, „kritische
Berichterstattung in den Medien" zu verhindern. Im
Gegenteil: Die BA begrüßt eine kritische Begleitung
durch die Medien und unterstützt deren Arbeit mit ihren
Pressesprechern. Auf den Bericht des
Bundesrechnungshofes hat die BA ausführlich geantwortet.
Dieser Erwiderung ist der Verwaltungsrat der BA
einstimmig gefolgt und hat die Position des
Bundesrechnungshofes als „an der Lebenswirklichkeit
vorbei" zurückgewiesen.
(Pressemitteilung
der BA vom 11.5.2006)
Minenfeld
Auf dem Minenfeld der Hartz IV Reform scheut sich die
BA nicht, sich mit dem Bundesrechnungshof anzulegen und
verspricht: "Kompetenzen klären,
Transparenz schaffen, Verwaltungspraxis verbessern"
Der Bundesrechnungshof hat am Freitag dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen
zusammenfassenden Bericht über die Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV")
vorgelegt. Darin stellt der Bundesrechnungshof deutliche
Mängel in der Konstruktion des Gesetzes und der
Verwaltungspraxis fest.
Verantwortlich für diese Mängel sind aber nicht, wie von
einigen Medien heute dargestellt, die Agenturen für
Arbeit, sondern die Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen
und Kommunen sowie die zugelassenen kommunalen Träger
(Optionskommunen). Arbeitsgemeinschaften und
Optionskommunen sind nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB
II) für die Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende zuständig.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den
Arbeitsgemeinschaften vor Ort nur begrenzte
Eingriffsmöglichkeiten. In den Arbeitsgemeinschaften
arbeiten Kommunen und Agenturen als gleichberechtigte
Partner zusammen. In den meisten Fällen ist dabei nicht
eindeutig geklärt, wer letztlich die
Führungsverantwortung hat. Darauf weist auch der
BRH in
seinem Bericht ausdrücklich hin. Die BA hat sich
entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags als ein Träger
der Grundsicherung für Arbeitsuchende von Beginn an mit
Nachdruck dafür eingesetzt, das
SGB II trotz der
bestehenden Besonderheiten des Systems und
unzureichender gesetzlicher Rollenklärung zum Erfolg zu
führen. Dabei hat sich der Vorstand der BA frühzeitig
gegen die Regelung einer paritätischen
Stimmenverteilung, wie sie in den Arbeitsgemeinschaften
vorherrscht, ausgesprochen. Um klare
Verantwortlichkeiten zu schaffen, hat die BA im
vergangenen Jahr den Kommunen angeboten,
dass diese die
Mehrheit in den Trägerversammlungen und so das letzte
Entscheidungsrecht in den Arbeitsgemeinschaften
übernehmen. Diese Lösung, die der Vorstandsvorsitzende
der BA, Frank-J. Weise, gemeinsam mit Minister Clement,
dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und
Gemeindebund vereinbart hat, stieß bislang allerdings
bei den Kommunen nur auf zurückhaltende Resonanz. In
vielen Arbeitsgemeinschaften ist die Verantwortung nach
wie vor ungeklärt.
In diesem Jahr wird die BA mit einem Controlling- und
Zielvereinbarungssystem Transparenz über die Leistungen
der Arbeitsgemeinschaften schaffen. Zudem werden die
Agenturen für Arbeit ihre fachliche Unterstützung
erweitern, um die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben
in den Arbeitsgemeinschaften zu optimieren und besser
nachzuhalten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat
die BA vereinbart, das Personal in den
Arbeitsgemeinschaften weiter zu qualifizieren, um die
Verwaltungspraxis zu verbessern. Außerdem hat die BA das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf
hingewiesen,
dass mehrere tausend bislang befristete
Stellen in den Arbeitsgemeinschaften in dauerhafte
Stellen umgewandelt werden müssen, um personelle
Stabilität zu erreichen.
Dennoch sieht die BA die Erfolgsfähigkeit der
Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich weiterhin als
gefährdet an, sofern Verantwortlichkeiten ungeklärt
bleiben und eindeutige Mehrheiten nicht vorhanden sind.
Die BA erwartet eine eindeutige Klärung der
Führungsverantwortung in den
ARGEn und bietet an, selbst
die Verantwortung zu übernehmen, wo die Kommunen sich
nicht dazu bereit erklären.
Pressemitteilung der BA vom 22.5.2006
Der Vorwurf: Unseriöse Berichterstattung,
selektive Zitate, falsche Zahlen
Auch die Medien bekommen ihr Fett weg. In einer
Pressemitteilung vom 19.6.2006 wirft die BA dem
SPIEGEL unseriöse Berichterstattung vor. "BA weist
Behauptungen des Spiegel zurück - Rückgang der
Arbeitslosigkeit nicht durch Software verursacht".
Die Zeitschrift „Der Spiegel" berichtet in ihrer
heutigen Ausgabe unter dem Titel „Virtuell verschoben",
dass der ungewöhnlich starke Rückgang der
Arbeitslosigkeit im Mai vor allem durch eine neue
Software der Bundesagentur für Arbeit (BA) verursacht
wurde. In dem Bericht geht es um die Erfassung von
Krankmeldungen von Arbeitslosen. Arbeitsunfähig
erkrankte Menschen werden nicht als arbeitslos gezählt,
weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Der Spiegel behauptet, die Krankmeldungen von
Arbeitslosen seien früher nicht korrekt
erfasst worden.
Mit der neuen Vermittlungssoftware der BA würde dies
aber nun geschehen. Das habe im Mai zu dem unerwartet
starken Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt.
Die BA stellt dazu fest: Die Behauptungen des Spiegel
sind falsch. Der Bericht, in dem im Übrigen auch keine
Quelle angeführt wird, ist unseriös. "
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Dirk Niebel |
Falsch informiert
Und auch ein ehemalige Arbeitsvermittler der BA, der
jetzige FDP-Generalsekretär Dirk Niebel, bekommt die
Breitseite der PR-Kanonen aus Nürnberg ab: Der FDP-Generalsekretär
sei falsch informiert.
In einer Pressemitteilung aus
Anlass der Bekanntgabe
der aktuellen Arbeitsmarktdaten erklärte der
Generalsekretär der FDP, Dirk
Niebel, seit Mai würden
durch Softwaretricks der
BA
Kurzzeiterkrankte nicht mehr als arbeitslos gezählt.
Offenbar ist Herrn
Niebel entgangen,
dass die
Bundesagentur für Arbeit (BA) eine entsprechende
Presseveröffentlichung bereits am 19. Juni 2006 als
falsch zurückgewiesen hat. Anhand der im
Internet-Angebot der
BA
regelmäßig veröffentlichten Daten zu Zugängen in und
Abgängen aus Arbeitslosigkeit nach Zu- bzw.
Abgangsgründen
lässt sich diese Unterstellung leicht
widerlegen.
Nach den gesetzlichen Vorschriften des
Sozialgesetzbuches III sind
u.a. nur
diejenigen Personen als arbeitslos zu zählen, die dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Während einer
Krankheit ist dies nicht gegeben. Aus diesem Grunde –
und das ist schon seit vielen Jahren so – werden
arbeitsunfähig Erkrankte für die Zeit der Erkrankung aus
der Arbeitslosigkeit abgemeldet. (Pressemitteilung
vom 30.6.2006).
Schöne neue Arbeitswelt
Die Dünnhäutigkeit der Behörden-Chefs gipfelt in einem
Medien-Manipulationsversuch, als die Bundesagentur für
Arbeit in einer
Pressemitteilung vom 4.7.2006 sich besorgt
zeigte, dass "immer wieder in aktuellen Sendungen ältere
Archivbilder zu sehen seien, die
z.B. Schlangen
in Arbeitsämtern, alte Schilder und Aufschriften sowie
Nummernautomaten für die Wartenden zeigen".
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Auf einem Arbeitsamt in
Ostdeutschland
Foto: Netzeitung |
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Bitte ziehen.
Foto: Deutsche Welle |
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Foto: ZDF Frontal |
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Schlange vor dem Arbeitsamt.
Foto: Integrace, Tschechische Republik |
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Dabei hat die BA in einer eigenen Werbekampagne "Starten
statt Warten" die Warteschlange von jugendlichen
Arbeitslosen in einem Pissoir optisch ins Bild gesetzt.
Auch eine andere Bundesbehörde, der für die Kontrolle
von Steuergeld-verwendungen zuständige
Bundesrechnunghof, avancierte zu einem Lieblingsgegner
der Nürnberger Behörde. Anstatt sich hinter den Kulissen
um die Aufarbeitung der vom BRH aufgedeckten Mißstände
zu kümmern, wehrt sich die BA lauthals (Pressemeldung
vom 25.9.2006) und fühlt sich ungerecht behandelt:
"Report zitiert selektiv aus BRH-Prüfmitteilung - BA wird
sozialpolitischem Auftrag gerecht".
Die ARD-Sendung „Report Mainz“ berichtet heute Abend
über eine Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH)
über die „Handlungsprogramme“ der Bundesagentur für
Arbeit (BA). Vorab hat die Redaktion eine
Pressemitteilung über den Inhalt des Beitrages
veröffentlicht.
Die BA stellt zu dieser Pressemitteilung fest:
Der Autor des Textes zitiert sehr selektiv aus dem
Schreiben des Bundesrechnungshofes. Unerwähnt bleibt,
dass der
BRH selbst das Prüfungsergebnis als vorläufig
ansieht, weil es noch nicht die Stellungnahme der BA
berücksichtigt. Ebenso wird verschwiegen,
dass sich der
BRH grundsätzlich positiv zu den Handlungsprogrammen
äußert. Mit den Handlungsprogrammen werden Kunden
bundesweite Qualitätsstandards garantiert: Nach seinen
individuellen Voraussetzungen (z.B. Qualifizierung,
Mobilität, Alter) wird jeder Arbeitsuchende einer von
vier Kundengruppen zugeteilt. Aus dieser
Kundendifferenzierung ergeben sich die
Förderinstrumente, die nach dem individuellen Bedarf und
den Zielen des Betroffenen ausgewählt werden.
Rechnungshof-Kritik bleibt unwidersprochen
Andererseits bleiben auch Untersuchungsergebnisse des
Bundesrechnungshofs unwidersprochen, zumindest in der
öffentlichen Debatte. So kommt der Prüfungsbericht des BRH zu dem Ergebnis, dass die Bundesagentur für Arbeit
die Qualität beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen
unzureichend geprüft hat (Seite 215 des BRH-Berichts
2006). So schreibt der BRH:
"Die BA kann keine verlässlichen Aussagen zur Qualität dieser Maßnahmen
treffen. Die BA legte keine Kriterien und
Verfahrensregeln zur Qualitätsprüfung fest und
überwachte nicht die Umsetzung durch die Agenturen für
Arbeit. ... Im Übrigen könne die BA die vom
Bundesrechnungshof geforderte Umsetzung der ihr
obliegenden Qualitätskontrollen nicht zusichern. ... Es
ist im Übrigen nicht überzeugend, wenn die Bundesagentur
drei Jahre nach der gesetzlichen Neuordnung der
Qualitätssicherung der Förderung der beruflichen
Weiterbildung lediglich über Pläne zum
Informationsaustausch mit diesen Stellen verfügt."
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Baustelle Arbeitsmarkt-Reformen:
Sitzung des Bundestagsauschusses Wirtschaft und
Arbeit, April 2005 (Weise, Frey, Wendklein v.l.) |
Angesichts des Zick-Zack-Kurses der BA auf der
Dauerbaustelle "Arbeitsmarktreform" verwundert es nicht,
daß das einst mit viel Vorschußlorbeeren initiierte
Austauschverfahren von Stellenanzeigen, an der
mittlerweile über 80 Kooperationspartner teilnehmen, mit
fadenscheinigen
gekündigt wurde.
BA kündigt Kooperation mit Rekruter: Verträge
mit Kooperationspartnern über die Belieferung der
Stellenangebote zum 01.01.2007 gekündigt. Dieses Thema
ist es jedoch wert, Daß es in einem separaten Bericht
ausführlicher betrachtet wird.
Positiv: Europäischer Preis für die BA
Die Arbeit der Bundesagentur für
Arbeit hat sich auch positiv herumgesprochen. So besuchte
Bundespräsident Horst Köhler am 21. Juni 2006 die
Agentur für Arbeit Duisburg
und überzeugte sich vor Ort von den tief greifenden
Veränderungen im Zuge der Reform der Bundesagentur für
Arbeit (BA). Die Arbeit der BA wurde in
Europa positiv wahrgenommen:
"Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV),
internationale Personalagentur der Bundesagentur für
Arbeit, hatte im Herbst 2005 und im Frühjahr 2006 unter
dem Motto „Arbeiten und Leben in Europa, Ihre Chance auf
dem europäischen Arbeitsmarkt“ mit ihrem Infomobil des
Europaservice in insgesamt 100 deutschen Städten jeweils
einen Tag lang erfolgreich Informationsarbeit geleistet.
Die Berater und Vermittler der ZAV von den bundesweit 15
Europaservicezentren brachten mehr als 25.000 aktuelle
Stellenangebote von europäischen Arbeitgebern mit. Sie
führten fast 6.600 Beratungsgespräche mit interessierten
Bürgerinnen und Bürgern."
Dafür bekam die BA auch prompt von der EU-Kommission den
Europäischen Preis für Arbeitnehmermobilität 2006
verliehen.
+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen,
Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources
Management +++
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