Von Trittbrettfahrern und AGG-Hoppern
29.10.2006/ghk.
Kaum ist das Allgemeine Gleichstellungsgesetz im August
2006 in Kraft getreten, machen sich findige
Trittbrettfahrer an die Arbeit, um als "AGG-Hopper" die
langsame Reaktion der Arbeitgeber auf die neuen
gesetzlichen Vorschriften auszunutzen und es zu einer
Nebenerwerbsquelle auszubauen. Die Geisteshaltung ist
nicht neu, ist doch der Wunsch des Nachahmens ein
wichtiger Bestandteil der Erziehung. Die Sehnsucht zum
Nachahmen kommt auch im Erwachsenenalter nicht ganz zum
erliegen. Auch in juristischen Spezialgebieten gibt es
schon einschlägige Begriffe wie "611 a Hopping", wie
das Arbeitsgericht Potsdam am 13. Juli 2005 die
missbräuchliche Ausnutzung des in §611 a BGB geregelten
Geschlechtsdiskriminierung bezeichnet.
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Prof. Dr. Alfred
Gleiss, Kanzleigründer |
Einige Experten befürchten nun, daß die zögerliche
Umsetzung der AGG-Vorschriften Trittbrettfahrer anzieht,
um sich infolge Scheindiskriminierung in
Bewerberverfahren Schadenersatz vor Gericht zu
erkämpfen. Vor diesem Hintergrund hat sich die
international tätige Anwaltskanzlei Gleiss Lutz
entschlossen, auf einer neuen Webseite ein Archiv zum
AGG-Gesetz zu eröffnen, deren URL die eigentliche
Intention klarer macht:
http://www.agg-hopping.de/.
Das AGG-Archiv sammelt Gerichtsurteile und
Materialien zum Themenkreis "611 a-Hopping"/"AGG-Hopping"
und soll Arbeitgebern erleichtern, die sogenannten
AGG-Hopper zu identifizieren. Denn in der Vergangenheit
haben Arbeitsgerichte Entschädigungsklagen wegen
Diskriminierung abgewiesen, wenn die Kläger sich
offensichtlich nur zum Schein beworben hatten und es
ihnen ersichtlich nur ums "Abkassieren" ging. Doch die
Beweislast für das missbräuchliche vorgehen liegt beim
Arbeitgeber - und hier soll das AGG-Archiv Unterstützung
bieten.
Wer sich jetzt eine geheime "Black-List" mit den
Namen der Trittbrettfahrer und AGG-Hoppern vorstellt,
wird zunächst enttäuscht sein. Auf e-Mail-Anfrage von
Arbeitgebern und Rechtsanwälten liefert die
Antwaltskanzlei Gleiss Lutz lediglich die Anschrift
derjenigen Anwälte bzw. Personalleiter mit, die die
früheren Fälle gemeldet hatten, erläutern die
Webseitenbetreiber.
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